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Ortsbildschutz
Mit Verordnung
der Steiermärkischen Landesregierung vom 18.07.1983, veröffentlicht
im Landesgesetzblatt Nr. 52/1983, wurde im zentralen Bereich von
Feldbach ein Ortsbildschutzgebiet eingerichtet.
Innerhalb des Ortsbildschutzgebietes genießen die bestehenden
Bauwerke einen speziellen Schutz und ist die Errichtung von neuen
baulichen Anlagen an zusätzliche Voraussetzungen gebunden.
Ziel ist es, dieses für Feldbach charakteristische Gebiet in
seiner Baustruktur und Bausubstanz sowie in seinen organischen Funktionen
zu erhalten.
Die wichtigsten
Vorgaben sind:
- Im Bauverfahren
ist ein Gutachten des Ortsbildsachverständigen einzuholen.
- Eine Reihe
von Veränderungen, die zwar nach dem Steiermärkischen
Baugesetz keiner Bewilligung oder keiner Bauanzeige bedürfen,
sind an eine Bewilligung nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz
gebunden. Z.B. sind dies: Fassadenverputz, Fassadenfärbelung,
Auswechslung von Fenstern oder Türen, Anbringung von Antennen
oder Parabolspiegeln (Satellitenschüsseln), Errichtung eines
Car-Ports oder von bis zu 2 Abstellplätzen.
- Maßgabe
ist stets, dass das äußere Erscheinungsbild von Bauten
zu erhalten ist. Dazu gehören u.a.: Dachdeckung, Fenster
(Teilungen), Einfriedungen, Höfe, Innenanlagen.
Anfragen: Stadtbauamt
Feldbach, Herr Anton Huber, Tel.Nr.: 03152/2202-15,
E-Mail: huber@feldbach.steiermark.at
Zum Ortsbildschutzplan der Stadt Feldbach
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