Flächenwidmungsplan

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 besagt u.a., dass jede steirische Gemeinde für ihr Gebiet ein örtliches Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsplan zu erlassen hat.

Beides sind Verordnungen des Gemeinderates. Das Örtliche Entwicklungskonzept beinhaltet die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde, welche dort aufeinander abgestimmt festzulegen sind, ebenso die dazu erforderlichen Maßnahmen, ihre Reihung und Finanzierung. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen. In den verschiedenen Kategorien des Baulandes (z. B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet, Industrie- und Gewerbegebiet I, II oder III, Einkaufszentren I, II oder III) und in den übrigen Gebieten dürfen nur Vorhaben errichtet werden, die dem jeweiligen Gebietstypus entsprechen.

Das derzeit in Feldbach geltende Örtliche Entwicklungskonzept stammt aus dem Jahr 1996, der derzeit geltende Flächenwidmungsplan 2.00 ist am 18.12.1998 rechtskräftig geworden. Die nächste allgemeine Revision findet über Aufforderung des Bürgermeisters spätestens 5 Jahre nach diesem Zeitpunkt statt, also Ende des Jahres 2003. Dann können Wünsche auf Änderungen an die Stadtgemeinde gerichtet werden.

Zwischenzeitige sogenannte außerordentliche Änderungen sind möglich. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, werden allerdings zu 50 % von der Stadtgemeinde gefördert. Im Einzelfall kann auch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sein, wobei dieser zur Gänze vom Interessenten zu finanzieren ist.

Flächenwidmungsplan

Zum Flächenwidmungsplan der Stadt Feldbach

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