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Das
Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 besagt u.a., dass jede
steirische Gemeinde für ihr Gebiet ein örtliches Entwicklungskonzept
und einen Flächenwidmungsplan zu erlassen hat.
Beides
sind Verordnungen des Gemeinderates. Das Örtliche Entwicklungskonzept
beinhaltet die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde, welche
dort aufeinander abgestimmt festzulegen sind, ebenso die dazu erforderlichen
Maßnahmen, ihre Reihung und Finanzierung. Der Flächenwidmungsplan
gliedert das Gemeindegebiet in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen.
In den verschiedenen Kategorien des Baulandes (z. B. reines Wohngebiet,
allgemeines Wohngebiet, Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet,
Industrie- und Gewerbegebiet I, II oder III, Einkaufszentren I,
II oder III) und in den übrigen Gebieten dürfen nur Vorhaben
errichtet werden, die dem jeweiligen Gebietstypus entsprechen.
Das
derzeit in Feldbach geltende Örtliche Entwicklungskonzept stammt
aus dem Jahr 1996, der derzeit geltende Flächenwidmungsplan
2.00 ist am 18.12.1998 rechtskräftig geworden. Die nächste
allgemeine Revision findet über Aufforderung des Bürgermeisters
spätestens 5 Jahre nach diesem Zeitpunkt statt, also Ende des
Jahres 2003. Dann können Wünsche auf Änderungen an
die Stadtgemeinde gerichtet werden.
Zwischenzeitige
sogenannte außerordentliche Änderungen sind möglich.
Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen,
werden allerdings zu 50 % von der Stadtgemeinde gefördert.
Im Einzelfall kann auch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich
sein, wobei dieser zur Gänze vom Interessenten zu finanzieren
ist.
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