Gemeinderatsbeschlüsse
über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 12.12.2011
- Der Gemeinderat
hat beschlossen,
- den Voranschlag
2012 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 29 Abs.
6 Landesfeuerwehrgesetz 1979 mit Ausgaben von € 100.000,-
und Einnahmen von € 0,- im ordentlichen Haushalt zu genehmigen;
- den Voranschlag
2012 der Stadtgemeinde Feldbach mit Einnahmen und Ausgaben von
€ 14.285.000,- im ordentlichen Haushalt sowie Einnahmen von
€ 1.900.000,- und Ausgaben von € 2.420.000,-, sohin
mit einem Abgang von € 520.000,-, im außerordentlichen
Haushalt zu genehmigen.
- Die Hebesätze
der Gemeindeabgaben werden wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 500 v. Hundert
Grundsteuer B: 500 v. Hundert
Lustbarkeitsabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss
vom 23.09.2003 bzw. 08.11.2010 festgesetzten Höhe
Hundeabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss
vom 16.12.1996, 26.11.2001, 17.12.2007 bzw. 14.12.2010 fest-gesetzten
Höhe.
- Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch
genommen werden dürfen, wird mit € 1.500.000,- festgelegt.
In diesem Höchstbetrag sind € 0,- Kassenkredite enthalten,
die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und
noch nicht zurückbezahlt sind.
- Der Gesamtbetrag
der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf
€ 1.090.000,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem
außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu
verwenden:
1. Pflichtschulen € 100.000,-
2. Museen € 50.000,-
3. Gemeindestraßen € 500.000,-
4. Hochwasserschutz € 100.000,-
5. Abwasserbeseitigung € 250.000,-
6. Wohn- und Geschäftsgebäude € 90.000,-
- Der Dienstpostenplan
2012 der Stadtgemeinde Feldbach wird wie folgt genehmigt:
8 Dienstposten für pragmatisierte Beamte und Arbeiter
49 Dienstposten für Vertragsbedienstete der Verwaltung
77 Dienstposten für Vertragsbedienstete in handwerklicher
Verwendung
17 Dienstposten für sonstige Bedienstete
151 Dienstposten gesamt;
- den mittelfristigen
Finanzplan der Stadtgemeinde Feldbach betreffend die Jahre 2012
- 2015 wie folgt zu genehmigen:
- a) ordentlicher
Haushalt:
2012 2013 2014 2015
Einnahmen und
Ausgaben: je € 14.285.000,- je € 14.480.000,- je €
14.680.000,- je € 14.880.000,–
- b) außerordentlicher
Haushalt:
2012 2013 2014 2015
Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen von
€ 1.900.000,- u. Ausgaben von
€ 2.420.000,- je € 1.200.000,- je € 1.300.000,-
je € 1.200.000,-
- Das Maastricht-Ergebnis
des Voranschlages 2012 beträgt minus € 1.149.900,-,
im Jahr 2013 sind es minus € 499.700,-, im Jahr 2014 minus
€ 320.800,-, im Jahr 2015 minus € 346.300,-;
- gem. §
81 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2012 einen
Kassenkredit in der Höhe von € 1.500.000,- bei der Steiermärkischen
Sparkasse aufzunehmen;
- für
die Du&Ich-Schülerbetreuung den Gemeindebeitrag ab dem
Betriebsjahr 2012/13 auf
€ 150,- pro SchülerIn und Monat (alt: € 40,-) zu
erhöhen;
- mit 01.01.2012
den Tarif für Jahreskarten für die Bibliothek der Stadt
Feldbach wie folgt neu festzusetzen: Familienlesekarte €
23,-
(bisher € 21,-), Erwachsenenlesekarte € 17,- (bisher
€ 15,-), Kinderlesekarte € 14,- (bisher € 12,-);
- den Wassertarif
der Stadtgemeinde Feldbach mit Wirksamkeit vom 01.01.2012 neu
festzulegen. Die Normalgebühr beträgt ab diesem Zeitpunkt
€ 1,27 zzgl. USt. pro m³ Wasser, der Einheitssatz für
den Wasserleitungsbeitrag € 7,- zzgl. USt., die übrigen
Gebühren werden entsprechend dem Entwurf des Stadtamtes vom
28.11.2011 angepasst. Die Wasserleitungsbeitrags- und Gebührenordnung
der Stadtgemeinde Feldbach vom 08.11.1982, zuletzt geändert
am 28.09.2006, wird dementsprechend abgeändert;
- den Entwurf
vom 24.11.2011 eines Tauschvertrages mit der Knaus Ärztezentrum
Vermietungs GmbH, vormals Möbelhaus Mahr Gesellschaft m.b.H.,
unter Beitritt der a+b Anlagenvermietung und Bauleistung GmbH,
betreffend die teilweise Verlegung der Gnaser Straße zu
genehmigen;
- den Entwurf
der Änderung vom 24.11.2011, verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, des Bebauungsplanes T5 (Liebmarkt)
vom 19.03.1997 zu beschließen;
- gem. §
8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
die öffentliche Weganlage Bindergasse entsprechend der Vermessungsurkunde
des DI Karl Reichsthaler vom 12.12.2011, GZ 29345, zu ändern.
Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. §
15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;
- das aufgrund
der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.12.2011,
GZ 29345, abzuschreibende Trennstück 1 im Ausmaß von
55 m² um den Preis von € 70,- pro m², das sind
gesamt € 3.850,-, an Herrn Peter und Frau Angelika Stangl,
8333 Riegersburg, Bergl 19, zu verkaufen;
- den Entwurf
einer Kooperationsvereinbarung mit der GIP-Gemeinnützige
Projekt GmbH, Graz, betreffend die Führung einer Kinderkrippe
im Kloster Feldbach ab dem Betriebsjahr 2012/13 abzuschließen,
wobei die Stadtgemeinde Feldbach die jährlich festzulegende
Abgangsdeckung übernimmt;
- gem. §§
94 d Z. 1 b, 25 StVO auf dem Jahnweg westseitig auf Höhe
des Grundstücks
Nr. .22/1 KG Feldbach, Liegenschaft Ringstraße 25 (GKK),
eine Kurzparkzone geltend werktags Montag bis Freitag von 8.00
- 18.00 Uhr und Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr mit einer maximalen
Parkdauer von 2 Stunden einzurichten;
-
gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1, 94 d Z. 4 lit. a StVO
auf dem Alois-Gerstl-Weg westseitig von der Schillerstraße
bis zur Zufahrt zu den Wohnhäusern Alois-Gerstl-Weg 1 -
10 ein Halte- und Parkverbot einzurichten.
Für
den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
über
die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 02.11.2011
- Der Gemeinderat
hat beschlossen,
- die Untervoranschläge
2012 mit jeweils Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt
wie folgt zu genehmigen:
Volksschule I € 204.800,-
Volksschule II € 209.900,-
Hauptschule I € 369.900,-
Hauptschule II € 243.500,-
Allgemeine Sonderschule € 31.000,-
Polytechnische Schule € 139.000,-
Pflege- und Hilfspersonal € 141.100,-
Musikschule € 918.700,-
Standesamtsverband € 192.300,-
Staatsbürgerschaftsverband € 107.800,-
Altstoffsammelzentrum € 104.100,-,
weiters für die VS I, VS II, HS I, HS II, ASO und PTS im
außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben von
je € 100.000,- mit folgender Aufteilung:
Volksschule I € 18.000,-
Volksschule II € 20.000,-
Hauptschule I € 32.000,-
Hauptschule II € 19.000,-
Allgemeine Sonderschule € 1.000,-
Polytechnische Schule € 10.000,-.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind,
wird auf € 100.000,- festgesetzt;
- den Tarif
für die Benützung der Sportanlagen und der Mehrzweckhallen
sowie diverse Leihgebühren entsprechend dem Entwurf vom 01.09.2011
neu festzusetzen;
- die Liegenschaft
EZ 476 KG Lödersdorf, bestehend aus den Grundstücken
Nr. 1772/2, 1773/2 und 1944, sämtliche KG Lödersdorf,
im Gesamtausmaß von 16.994 m² an Herrn Franz Friedl
zu verkaufen;
- gem. §
8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
die öffentliche Weganlage Thallerstraße entsprechend
der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.10.2011,
GZ 28740, zu ändern. Die grundbücherliche Durchführung
erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über
das Vermessungsamt;
- das aufgrund
der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.10.2011,
GZ 28.740 abzuschreibende Trennstück 1 im Ausmaß von
12 m² an Herrn Ing. Mag. Johann Neuhold, 8330 Thallerstraße
21, zu verkaufen;
- die in
der Franz-Seiner-Gasse 33 gelegene Betriebshalle samt Nebenräumen
im Gesamtausmaß von 1.481 m² entsprechend dem heute
vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages an die SFL plus light
GmbH zu vermieten;
- an den
6 Feldbacher Pflichtschulen eine Nachmittagsbetreuung einzurichten
und die zuständige Abteilung des Stadtamtes mit der weiteren
Ausarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen. Dabei ist der Bedarf
zu prüfen, es sind die gesetzlichen und erlassmäßigen
Voraussetzungen zu beachten und es sind die Sprengelgemeinden
und die sonstigen beteiligten Gemeinden sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten
in die Erhebungen und in die Finanzierung einzubeziehen.
Für
den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
über
die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 26.09.2011
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
- den
Nachtragsvoranschlag 2011 für den außerordentlichen
Haushalt in der Fassung der Auflage vom 27.09.2011 mit Einnahmen
von € 2.279.500,- (alt: € 1.630.000,-) und Ausgaben
von € 2.574.500,- (alt: € 2.338.000,-) sowie mit einem
Abgang von € 295.000,- (alt: € 708.000,-) zu beschließen.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind,
wird auf € 1.490.000,- (alt: € 1.420.000,-) festgesetzt.
Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag
für folgende Zwecke zu verwenden: Pflichtschulen € 35.000,-
(alt € 100.000,-), Mehrzweckhallen € 200.000,- (alt
€ 0,-), Gemeindestraßen € 425.000,- (alt €
400.000,-), Hochwasserschutz € 290.000,- (200.000,-), Hallen-
und Freibad € 20.000,- (alt: € 40.000,-), Grundbesitz
€ 140.000,- (unverändert), Wasserversorgung € 120.000,-
(alt: € 100.000,-), Abwasserbeseitigung € 140.000,-
(alt € 290.000,-), Wohn- und Geschäftsgebäude €
120.000,-
(alt: € 150.000,-);
- Darlehen
für die Finanzierung für Vorhaben des außerordentlichen
Haushaltes 2011 wie folgt aufzunehmen:
Volksbank: € 35.000,- (Pflichtschulen) und € 120.000,-
(Wasserversorgung),
Raiffeisenbank: € 290.000,- (Hochwasserschutz) und €
20.000,- (Hallen- und Freibad),
Hypobank: € 120.000,- (Wohn- und Geschäftsgebäude),
Sparkasse: € 140.000,- (Grundbesitz), € 140.000,- (Abwasserbeseitigung),
€ 200.000,- (Mehrzweckhallen) und € 425.000,- (Gemeindestraßen).
Insgesamt werden an Darlehen € 1.490.000,- aufgenommen;
- gem.
§ 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
die teilweise Auflassung der öffentlichen Weganlage Friedhofparkplatz,
Grundstück Nr. 506/9 KG Feldbach, entsprechend der Vermessungsurkunde
des DI Karl Reichsthaler vom 02.12.2010, GZ: 28799, zu beschließen.
Das in der Vermessungsurkunde bezeichnete Trennstück 1 im
Ausmaß von 131 m² wird gem. § 72 Gemeindeordnung
vom öffentlichen Gut abgeschrieben und in freies Gemeindevermögen
umgewandelt;
-
das in der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 02.12.2010,
GZ 28799, bezeichnete, in freies Gemeindevermögen umgewandelte
Trennstück 1 des Grundstücks Nr. 506/9 KG Feldbach im
Ausmaß von 131 m² sowie das in der Vermessungsurkunde
des
DI Karl Reichsthaler vom 03.12.2010, GZ 28825, bezeichnete Trennstück
1 des Grundstücks Nr. .752 KG Feldbach im Ausmaß von
13 m², sohin gesamt 144 m², an die Autohaus Uitz Gesellschaft
mbH & Co KG zu verkaufen;
-
Straßenbenennungen wie folgt vorzunehmen:
a) Die auf dem Grundstück Nr. .468 KG Feldbach (Liegenschaft
Kohlbacher, ehemaliges Gelände des Fleckviehzuchtverbandes)
zu errichtende, im Bebauungsplan des örtlichen Raumplaners
Arch. DI Hans Morawetz vom 09.07.2010 dargestellte Aufschließungsstraße
erhält die Benennung „Am Fluss“.
b) Die Gemeindestraße Grundstück Nr. 3/2 KG Feldbach,
gelegen im Bereich Firma Hofer, Firma Uitz, erhält die Benennung
„Johann-Uitz-Straße“;
-
den Jahresabschluss der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs
GmbH 2010 mit einem bilanzmäßigen Jahresverlust von
€ 35.513,30 zu genehmigen, den Bilanzverlust vom 31.12.2010
in Höhe von € 169.660,13 auf neue Rechnung vorzutragen
und dem Geschäftsführer Bgm. Kurt Deutschmann die Entlastung
zu erteilen;
-
dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach gem. § 43
Abs. 2 lit. e Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 im Interesse
der Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis das Beschlussrecht
für den Abschluss und die Auflösung von Mietverträgen
betreffend die Anmietung von Parkplätzen auf dem Parkplatz
Bindergasse/Friesinger und auf dem Parkplatz Kirchenplatz 4 an
den Stadtrat überträgt;
-
den Entwurf vom 18.07.2011 für einen Vertrag über die
Realisierung, den Betrieb, die Betreuung und die Instandhaltung
der Park&Ride-Anlage in Feldbach (Park&Ride
Nr. 3/Feldbach-Nord) mit der ÖBB Infrastruktur AG und mit
dem Land Steiermark zu genehmigen;
-
den Entwurf vom 29.06.2011 betreffend einen Betreibervertrag für
das Projekt „Betreutes Wohnen“ in Feldbach in den
Räumlichkeiten des Klosters Feldbach – beinhaltend
weiters den Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land
Steiermark für „Betreutes Wohnen“ – zu
genehmigen;
-
die öffentliche Gemeindestraße Gnaser Straße
entsprechend dem Plan der Lugitsch & Partner Ziviltechniker
GmbH vom 23.09.2011, GZ: 612/372-2011/Ko, gem. § 8 Abs. 3
Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz neu
anzulegen. Die nach der Planunterlage nicht mehr für die
öffentliche Gemeindestraße Gnaser Straße benötigten
Flächen des Grundstücks Nr. 500/5 KG Feldbach werden
gem. § 72 Gemeindeordnung vom öffentlichen Gut abgeschrieben
und in freies Gemeindevermögen umgewandelt;
-
dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach gem. § 43
Abs. 2 a Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 die in seine
Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten der örtlichen
Straßenpolizei im Zusammenhang mit Baustellenregelung sowie
für Regelungen aus Anlass einzelner Veranstaltungen und vorübergehender
Genehmigungen gem. § 82 StVO im Umfang lt. § 94 d StVO
im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit
dem Bürgermeister überträgt;
-
die Änderung des Bebauungsplanes T 12 (Kohlbacher GmbH),
verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz,
in der Fassung vom 30.08.2011 gem. §§ 38, 40, 41 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;
-
die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2.26
(Liebmarkt/Gnaser Straße), verfasst vom örtlichen Raumplaner
Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 26.09.2011 gem.
§ 24 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;
-
die Große Änderung 2.27 des Flächenwidmungsplanes
2.00 (Liebmarkt/Gnaser Straße), verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 26.09.2011
gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu
beschließen;
-
die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2.28
(IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011
gem. § 24 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu
beschließen;
-
die Große Änderung 2.29 des Flächenwidmungsplanes
2.00 (IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011
gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu
beschließen.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
über
die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 27.06.2011
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
- für
das Projekt Flusslandschaft Feldbach eine Förderung entsprechend
den „sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen
Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes
2007 – 2013 im Umfang von € 500.000,- zu beantragen;
- die Vereinbarungen
mit der APH V IMMAC GmbH & Co KG sowie mit der Uitz Privatstiftung
und der Autohaus Uitz GesmbH & Co KG jeweils betreffend die
Anlegung von Geh- und Radwegen zu genehmigen;
- den mit
der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH abgeschlossenen
Mietvertrag vom 21.01.2011 dahingehend zu erweitern, dass mit
15.06.2011 auch die nunmehr fertiggestellte Mehrzweckhalle (Arena)
in das Mietverhältnis einbezogen wird;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach aufgrund des Schreibens von Frau Petra
Stessl vom 25.05.2011 die Zustimmung zur Löschung der laut
Kaufvertrag vom 14.11.1929 zugunsten der Stadtgemeinde Feldbach
auf der EZ 636 Grundstück Nr. .369 KG Feldbach im Grundbuch
62111 Feldbach des Bezirksgerichtes Feldbach unter C 1 a verbücherten
Wiederkaufsrechts erteilt;
- den heute
vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung mit der a+b Anlagenvermietung
und Bauleistung GmbH und der Liebmarkt GmbH betreffend die Sanierung
und Verlegung der Gnaser Straße zu beschließen;
- den Förderungsvertrag
mit dem Land Steiermark betreffend die Musikschule der Stadt Feldbach
für das Schuljahr 2011/12 laut Entwurf vom 25.05.2011 zu
genehmigen;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach im Betriebsjahr 2011/12 in Absprache mit
den Grazer Schulschwestern für den Besuch des Klosterkindergartens
durch Kinder aus Feldbach je nach Abrechnung einen Abgang von
€ 800,- bis € 900,- pro Kind und Kindergartenjahr übernimmt,
wobei dieser Beitrag auch von den anderen betroffenen Gemeinden
zu leisten ist. Für den Besuch des Städtischen Kindergartens
sind von den betroffenen Gemeinden Beiträge in gleicher Höhe
zu leisten;
- die Große
Änderung 2.25 des Flächenwidmungsplanes (Stangl), verfasst
vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der
aufgelegten Fassung vom 24.02.2011 gem. § 38 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;
- Änderung
2.28 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (IVG Immobilien
Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt
DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 38
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;
- die Große
Änderung 2.29 des Flächenwidmungsplanes (IVG Immobilien
Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt
DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 38
Steier-märkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach Einwendungen entsprechend dem Aktenvermerk
vom 15.06.2011 gegen die geplante Erlassung einer Einzelstandortverordnung
durch die Steiermärkische Landesregierung betreffend die
Ausweisung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung
eines Einkaufszentrums 2 auf dem Grundstück Nr. 55/1 KG Mühldorf
erhebt;
- den Mietvertrag
vom 24.03./30.05.1980, geändert am 09./23.09.1997, mit der
Wolford AG, Rheinstraße 68, 6901 Bregenz, dahingehend abzuändern,
dass der Mietgegenstand mit 01.01.2012 auf 240,20 m² lt.
Aufstellung im Schreiben der Wolford AG vom 10.06.2011 zzgl. Gebrauchsrecht
der Parkplätze neu festgelegt wird;
- Resolution:
Die Gemeinde Mühldorf hat mit den Stimmen der ÖVP den
Bau eines eigenen Kindergartens beschlossen. Vorgesehen sind 2
Gruppen für 50 Kinder ab Herbst 2012.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben die Kinder aus der
Gemeinde Mühldorf den Klosterkindergarten der Grazer Schulschwestern
in Feldbach (5 Gruppen) sowie den Städtischen Kindergarten
Feldbach (3 Gruppen) besucht. Die Gemeinde Mühldorf hat bisher
– mit Ausnahme einer anteiligen Beitragsleistung für
2 Gruppen im Klosterkindergarten – keinerlei Kosten für
die bekanntlich nicht kostendeckend zu führenden Einrichtungen
bezahlt. Der Abgang wurde von den Trägern Grazer Schulschwestern
(3 Gruppen) und Stadtgemeinde Feldbach (3 Gruppen) alleine getragen.
Mit dem Betriebsjahr 2011/12 werden erstmals Gemeindebeiträge
eingehoben.
Feldbach und Mühldorf sind mit den 4 weiteren Gemeinden Gniebing-Weißenbach,
Leitersdorf, Paldau und Raabau Mitglieder der Kleinregion Feldbach.
Die Stadtgemeinde Feldbach spricht sich hiermit nachdrücklich
gegen das Vorhaben der Gemeinde Mühldorf aus, dass diese
einen eigenen Kindergarten mit 2 Gruppen errichtet und richtet
den Appell an die Steiermärkische Landes-regierung, für
dieses Projekt keinerlei Bedarfszuweisungen oder sonstige finanzielle
Mittel für das Objekt bzw. Gruppenförderungen zur Verfügung
zu stellen.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:
1.) Das Vorhaben der Gemeinde Mühldorf steht diametral zu
den Grundsätzen der kleinregionalen Zusammenarbeit. Gerade
die Errichtung und der Betrieb eines Kindergartens sollten im
Zeitalter der gemeinsamen Projekte in der Kleinregion stattfinden.
Mit den in einem Zeitungsartikel erwähnten allfälligen
Kooperations-Partnern der Gemeinde Mühldorf, den Gemeinden
Raabau und Kornberg, hat es bisher lediglich eine lose Anfrage
der Gemeinde Mühldorf gegeben. Kornberg gehört außerdem
nicht zur Kleinregion Feldbach und orientiert sich nach Riegersburg.
2.) Die bisherige Beschickung des Klosterkindergartens und des
Städtischen Kindergartens durch Kinder aus der Gemeinde Mühldorf
ist de facto als kleinregionale Zusammenarbeit zu betrachten.
Nunmehr soll diese von Mühldorf quasi aufgekündigt werden.
3.) Die Gemeinde Mühldorf wird nicht in der Lage sein, den
eigenen, erst zu bauenden Kindergarten so kostengünstig zu
betreiben wie eine weitere, freilich in Zukunft „teurere“
Beteiligung an den bestehenden Einrichtungen. Diese Kosten werden
die Gemeinde Mühldorf auf Dauer belasten.
4.) Die Bewohner von Mühldorf leben zu einem großen
Teil im Nahebereich der bestehenden Kindergärten in Feldbach.
Jeder Standort in Mühldorf, auch der geplante neue, der übrigens
direkt an der Feldbacher Stadtgrenze und nicht im Mühldorfer
Ortszentrum befindlich sein soll, würde weitere Wegstrecken
und erhöhtes Verkehrsaufkommen bewirken.
5.) Die Grazer Schulschwestern und die Stadtgemeinde Feldbach
haben für den Betrieb der beiden Kindergärten in Feldbach
ab dem laufenden Betriebsjahr 2011/12 eine engste Kooperation
vereinbart. Die Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf wäre
mit erheblichen Auswirkungen auf diese seit Jahrzehnten bestens
geführten und in der Bevölkerung nachhaltig verankerten
Einrichtungen verbunden. Im Klosterkindergarten und im Städtischen
Kindergarten müssten sogar Kündigungen von Dienstnehmerinnen
vorgenommen werden.
6.) Unter dem Gesichtspunkt der Kleinregion Feldbach und der kleinregionalen
Zusammenarbeit ist die geplante Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf
insgesamt als völlig unwirtschaftlich zu betrachten, außerdem
wird auf bestehende Ressourcen ohne Notwendigkeit verzichtet und
werden diese nachteilig verändert. Die Zusammenarbeit in
der Kleinregion Feldbach würde jedenfalls auch einer sicherlich
nachhaltigen Störung unterliegen. Völlig abzulehnen
wäre auch, dass eine allfällige Gewährung von Mitteln
an die Gemeinde Mühldorf für das gegenständliche
Vorhaben finanzielle Zuwendungen an die Kleinregion Feldbach verknappen
würde.
Aus den dargelegten Gründen möge die Steiermärkische
Landesregierung der geplanten Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf
wie dargelegt mit Nachdruck entgegentreten.
Für
den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
über
die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 17.03.2011
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
- den Rechnungsabschluss
2010 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen von
€ 15.022.960,19 und Ausgaben von € 13.883.435,60, sohin
mit einem Überschuss von
€ 1.139.524,59, im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen
von € 5.268.496,50 und Ausgaben von € 5.156.844,08,
sohin mit einem Überschuss von € 111.652,42, im außerordentlichen
Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung
zu erteilen;
- den Jahresabschluss
2009 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt
von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den
Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer
die Entlastung zu erteilen;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach von der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs
GmbH die im Freizeitzentrum gelegenen Asphalthallen I und II,
den Umkleide- und Sanitärtrakt mit Lagerräumen sowie
den Aufschließungsgang samt Mitbenützung der Außenanlagen
entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages
anmietet;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach die Durchführung der kleinregionalen
Agenda 21 in Abstimmung mit Regionext und der kleinregionalen
Zusammenarbeit mit dem Steirischen Vulkanland beschließt;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach entsprechend der Ermächtigung der
§§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und
dem Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach die Verpflichtungen
zur Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen gemäß
§§ 5, 6 Abfallbilanz-verordnung sowie zur elektronischen
Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 8 Abfallbilanzverordnung
auf den Abfallwirtschafts-verband Feldbach überträgt.
Diese Übertragung gilt unbefristet, kann aber durch entsprechenden
Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden;
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Vertrages mit dem Land Steiermark über
die Errichtung, Durchführung und Erhaltung des R11-Raabtalradweges
für die Abschnitte Bahnhofbrücke-Brückenkopfgasse,
Clementbrücke-L201, Berndorfer Straße, Hochwasser-querdamm
und Raabbrücke, zu genehmigen;
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit der ÖBB
Infra AG betreffend die Errichtung einer Verlängerung des
Personendurchganges beim Bahnhof Feldbach vorbehaltlich der Teilkostenübernahme
durch das Land Steiermark zu beschließen. Die Stadtgemeinde
Feldbach trägt 50 % der voraussichtlichen Kosten von €
1.100.000,- netto zuzüglich Erwerb von Fremdgrund und beteiligt
sich an den anfallenden Dienstleistungen;
- die Große
Änderung des Flächenwidmungsplanes 2.24 (Schmid), verfasst
vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung
vom 28.02.2011, somit unter Berücksichtigung der Änderung,
dass als Baulandzonierung kein Bebauungsplan vorgesehen ist, gemäß
§ 38 Steier-märkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;
- den Entwurf
der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes
2.25 (Stangl), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI
Hans Morawetz, vom 24.02.2011, gemäß § 38 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;
- den Entwurf
der Großen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
2.26 (Liebmarkt), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch.
DI Hans Morawetz, vom 17.03.2011, gemäß § 24 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;
- den Entwurf
der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes
2.27 (Liebmarkt), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch.
DI Hans Morawetz, vom 17.03.2011, gemäß § 38 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;
- die Kanalabgabenordnung
der Stadtgemeinde Feldbach dahingehend abzuändern, dass die
§§ 8 und 9 entfallen, § 10 erhält neu die
Bezeichnung § 8.
Für
den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
über
die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 22.06.2010
Der Gemeinderat hat beschlossen,
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Rechnungsabschluss
2009 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen
von € 14.977.590,46 und Ausgaben von € 13.558.821,02,
sohin mit einem Überschuss von
€ 1.418.769,44, im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen
von € 1.778.625,75 und Ausgaben von € 2.028.625,75,
sohin mit einem Abgang von € 250.000,-, im außer-ordentlichen
Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung
zu erteilen;
- den Jahresabschluss
2008 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt
von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den
Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer
für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen;
- aufgrund
der durchgeführten Ausschreibung die Steiermärkische
Bank und Sparkassen AG mit dem Leasing für eine neue EDV-Anlage
der Polytechnischen Schule Feldbach mit einer Summe von €
10.440,- exkl. USt. zu beauftragen;
- den vorliegenden
Nachtrag zum Mietvertrag mit Frau Maria Kiszilak betreffend die
Liegenschaft Schillerstraße 28 zu genehmigen;
- gem. §
8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßen-verwaltungsgesetz entsprechend
dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler
vom 21.01.2010, GZ 28334, die Verlegung, den Umbau, die Verbreiterung
und wesentliche Verbesserung sowie die Auflassung des nicht mehr
benötigten Straßengrundes der Gemeindestraße
Europastraße, Grundstück Nr. 228/9 KG Feldbach, zu
beschließen. Die grundbücherliche Durchführung
erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über
das Vermessungsamt;
- die in der
Vermessungsurkunde vom 28.01.2010 näher bezeichnete Teilfläche
des Grundstücks Nr. 222 KG Feldbach im Ausmaß von 2.493
m² um einen Preis von € 20,-
pro m², somit gesamt € 49.860,-, zu verkaufen;
- folgende
Gemeinderäte zu Mitgliedern der nachstehend angeführten
Ausschüsse und Verbände sowie zu Schriftführern
zu wählen, wobei die Wahl durch Erheben der Hand durchgeführt
wird:
- Verwaltungsausschuss:
Mitglieder: FinRef. Alfred Rebernik, Ernst Eder, Vzbgm. Christian
Ortauf
Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR.
Josef Gsöls
- Prüfungsausschuss:
Mitglieder: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Ernst
Eder , Horst Lederer
Ersatz: Christian Fürntrath, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias
Danner
- Bau- und
Raumordnungsausschuss:
Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann , Ernst Eder, Horst Lederer
Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Ewald Galle, Rudolf Kulovic
- Finanz-
und Rechtsausschuss:
Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa,
FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian
Fürntrath, Ernst Eder, Christine Hampton, Horst Lederer
- Jugend-
und Familienausschuss:
Mitglieder: Markus Lang, Manuela Leitgeb, Doris Degenkolb
Ersatz: Christian Fürntrath, Karin Erkenger, Mag.(FH) Mathias
Danner
- Schul- und
Kulturausschuss:
Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher,
Margarete Handl
Ersatz: Herta Haas, Markus Moser, Vzbgm. Christian Ortauf
- Sozialausschuss:
Mitglieder: Herta Haas, Karin Erkenger, Rudolf Kulovic
Ersatz: Manuela Leitgeb, Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian
Ortauf
- Sport- und
Gesundheitsausschuss:
Mitglieder: Christian Fürntrath, Markus Moser, Doris Degenkolb
Ersatz: Manuela Leitgeb, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias Danner
- Umwelt-
und Energieausschuss:
Mitglieder: Markus Lang, Ewald Galle, Oliver Fink
Ersatz: Ernst Eder, FinRef. Alfred Rebernik, Christine Hampton
- Verkehrsausschuss:
Mitglieder: Ewald Galle, FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Margarete
Handl
- Wirtschafts-
und Tourismusausschuss:
Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa,
Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, FinRef. Alfred
Rebernik, Rudolf Kulovic
- Zu Schriftführer
werden gewählt: Ernst Eder (SPÖ), Doris Degenkolb (ÖVP)
- Als Fraktionsvorsitzende
werden festgestellt: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher
(SPÖ)/StV.: Ernst Eder (SPÖ), Vzbgm. Christian Ortauf
(ÖVP)
- Verbände
und Einrichtungen:
- Abfallwirtschaftsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: Markus Lang, StR. Josef Gsöls
- Abwasserverband
Feldbach – Mittleres Raabtal:
Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
- Gemeinderätliche
Personalkommission:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred
Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian
Fürntrath, Ernst Eder, Oliver Fink, Christine Hampton
- Gemeinsamer
Schulausschuss:
Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher,
Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Herta Haas, StR. Josef Gsöls
- Kuratorium
für die Aufbahrungshalle:
Bgm. Kurt Deutschmann, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian
Ortauf
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Markus Moser, StR. Josef
Gsöls
- Regionalverband
Steirisches Thermenland:
Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
- Sozialhilfeverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann , Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
- Staatsbürgerschaftsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
- Standesamtsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
- Tourismuskommission:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Oliver Fink
Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
- Wasserverband
Grenzland-Südost:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Vzbgm. Christian
Ortauf
Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Christian Fürntrath, StR.
Josef Gsöls
Bgm. Kurt Deutschmann wird zur Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung
legitimiert.
Wasserverband Flussraum Raab:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher
- Stadt- und
Infrastrukturentwicklungs KEG-Beirat:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred
Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls, Mag.(FH)
Mathias Danner
Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian
Fürntrath, Ernst Eder, Horst Lederer, Margarete Handl, Doris
Degenkolb;
- den Flächenwidmungsplan
der Stadtgemeinde Feldbach vom 04.12.1998 im § 2 Pkt. 2.2
Aufschließungsgebiete lit. c, aufgrund der Abflussuntersuchung
2004 (GZ: 020108, Juli 2004) des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung, Landesbaudirektion, FA 19A, erstellt von der
Hydroconsult GmbH und der Steirische Energieanlagen – Engineering
und Consulting GmbH, und der Stellungnahme der Baubezirksleitung
Feldbach vom 05.10.2010, gem. §§ 29-31 Stmk. Raumordnungsgesetz
1974, LGBl. Nr. 127 i.d.g.F., dahingehend abzuändern, dass
beim Gebiet Nr. 143 L (J/2), Bebauungs-dichte 0,2 bis 1,0, das
Ausschließungserfordernis der Hochwasserfreistellung entfällt;
- aufgrund
der durchgeführten Ausschreibung die Volksbank Feldbach mit
dem Leasing für eine neue EDV-Anlage der Hauptschule I/Sporthauptschule
Feldbach mit einer Summe von
€ 12.746,- exkl. USt. zu beauftragen.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Kurt Deutschmann)
Angeschlagen
am: 16.06.2010
Abgenommen am: 16.07.2010
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