Gemeinderatsbeschlüsse  




über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 12.12.2011

  • Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Voranschlag 2012 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 29 Abs. 6 Landesfeuerwehrgesetz 1979 mit Ausgaben von € 100.000,- und Einnahmen von € 0,- im ordentlichen Haushalt zu genehmigen;

  • den Voranschlag 2012 der Stadtgemeinde Feldbach mit Einnahmen und Ausgaben von
    € 14.285.000,- im ordentlichen Haushalt sowie Einnahmen von € 1.900.000,- und Ausgaben von € 2.420.000,-, sohin mit einem Abgang von € 520.000,-, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen.

  • Die Hebesätze der Gemeindeabgaben werden wie folgt festgelegt:
    Grundsteuer A: 500 v. Hundert
    Grundsteuer B: 500 v. Hundert
    Lustbarkeitsabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2003 bzw. 08.11.2010 festgesetzten Höhe
    Hundeabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.1996, 26.11.2001, 17.12.2007 bzw. 14.12.2010 fest-gesetzten Höhe.

  • Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit € 1.500.000,- festgelegt. In diesem Höchstbetrag sind € 0,- Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt sind.

  • Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 1.090.000,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    1. Pflichtschulen € 100.000,-
    2. Museen € 50.000,-
    3. Gemeindestraßen € 500.000,-
    4. Hochwasserschutz € 100.000,-
    5. Abwasserbeseitigung € 250.000,-
    6. Wohn- und Geschäftsgebäude € 90.000,-

  • Der Dienstpostenplan 2012 der Stadtgemeinde Feldbach wird wie folgt genehmigt:
    8 Dienstposten für pragmatisierte Beamte und Arbeiter
    49 Dienstposten für Vertragsbedienstete der Verwaltung
    77 Dienstposten für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung
    17 Dienstposten für sonstige Bedienstete
    151 Dienstposten gesamt;

  • den mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Feldbach betreffend die Jahre 2012 - 2015 wie folgt zu genehmigen:

  • a) ordentlicher Haushalt:
    2012 2013 2014 2015
    Einnahmen und
    Ausgaben: je € 14.285.000,- je € 14.480.000,- je € 14.680.000,- je € 14.880.000,–

  • b) außerordentlicher Haushalt:
    2012 2013 2014 2015
    Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen von
    € 1.900.000,- u. Ausgaben von
    € 2.420.000,- je € 1.200.000,- je € 1.300.000,- je € 1.200.000,-

  • Das Maastricht-Ergebnis des Voranschlages 2012 beträgt minus € 1.149.900,-, im Jahr 2013 sind es minus € 499.700,-, im Jahr 2014 minus € 320.800,-, im Jahr 2015 minus € 346.300,-;

  • gem. § 81 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2012 einen Kassenkredit in der Höhe von € 1.500.000,- bei der Steiermärkischen Sparkasse aufzunehmen;

  • für die Du&Ich-Schülerbetreuung den Gemeindebeitrag ab dem Betriebsjahr 2012/13 auf
    € 150,- pro SchülerIn und Monat (alt: € 40,-) zu erhöhen;

  • mit 01.01.2012 den Tarif für Jahreskarten für die Bibliothek der Stadt Feldbach wie folgt neu festzusetzen: Familienlesekarte € 23,-
    (bisher € 21,-), Erwachsenenlesekarte € 17,- (bisher
    € 15,-), Kinderlesekarte € 14,- (bisher € 12,-);

  • den Wassertarif der Stadtgemeinde Feldbach mit Wirksamkeit vom 01.01.2012 neu festzulegen. Die Normalgebühr beträgt ab diesem Zeitpunkt € 1,27 zzgl. USt. pro m³ Wasser, der Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag € 7,- zzgl. USt., die übrigen Gebühren werden entsprechend dem Entwurf des Stadtamtes vom 28.11.2011 angepasst. Die Wasserleitungsbeitrags- und Gebührenordnung der Stadtgemeinde Feldbach vom 08.11.1982, zuletzt geändert am 28.09.2006, wird dementsprechend abgeändert;

  • den Entwurf vom 24.11.2011 eines Tauschvertrages mit der Knaus Ärztezentrum Vermietungs GmbH, vormals Möbelhaus Mahr Gesellschaft m.b.H., unter Beitritt der a+b Anlagenvermietung und Bauleistung GmbH, betreffend die teilweise Verlegung der Gnaser Straße zu genehmigen;

  • den Entwurf der Änderung vom 24.11.2011, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, des Bebauungsplanes T5 (Liebmarkt) vom 19.03.1997 zu beschließen;

  • gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz die öffentliche Weganlage Bindergasse entsprechend der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.12.2011, GZ 29345, zu ändern. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;

  • das aufgrund der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.12.2011, GZ 29345, abzuschreibende Trennstück 1 im Ausmaß von 55 m² um den Preis von € 70,- pro m², das sind gesamt € 3.850,-, an Herrn Peter und Frau Angelika Stangl, 8333 Riegersburg, Bergl 19, zu verkaufen;

  • den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit der GIP-Gemeinnützige Projekt GmbH, Graz, betreffend die Führung einer Kinderkrippe im Kloster Feldbach ab dem Betriebsjahr 2012/13 abzuschließen, wobei die Stadtgemeinde Feldbach die jährlich festzulegende Abgangsdeckung übernimmt;

  • gem. §§ 94 d Z. 1 b, 25 StVO auf dem Jahnweg westseitig auf Höhe des Grundstücks
    Nr. .22/1 KG Feldbach, Liegenschaft Ringstraße 25 (GKK), eine Kurzparkzone geltend werktags Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr und Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden einzurichten;

  • gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1, 94 d Z. 4 lit. a StVO auf dem Alois-Gerstl-Weg westseitig von der Schillerstraße bis zur Zufahrt zu den Wohnhäusern Alois-Gerstl-Weg 1 - 10 ein Halte- und Parkverbot einzurichten.


    Für den Gemeinderat:
    Der Bürgermeister:


    (Kurt Deutschmann)

 

über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 02.11.2011

  • Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Untervoranschläge 2012 mit jeweils Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt wie folgt zu genehmigen:
    Volksschule I € 204.800,-
    Volksschule II € 209.900,-
    Hauptschule I € 369.900,-
    Hauptschule II € 243.500,-
    Allgemeine Sonderschule € 31.000,-
    Polytechnische Schule € 139.000,-
    Pflege- und Hilfspersonal € 141.100,-
    Musikschule € 918.700,-
    Standesamtsverband € 192.300,-
    Staatsbürgerschaftsverband € 107.800,-
    Altstoffsammelzentrum € 104.100,-,
    weiters für die VS I, VS II, HS I, HS II, ASO und PTS im außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je € 100.000,- mit folgender Aufteilung:
    Volksschule I € 18.000,-
    Volksschule II € 20.000,-
    Hauptschule I € 32.000,-
    Hauptschule II € 19.000,-
    Allgemeine Sonderschule € 1.000,-
    Polytechnische Schule € 10.000,-.
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 100.000,- festgesetzt;

  • den Tarif für die Benützung der Sportanlagen und der Mehrzweckhallen sowie diverse Leihgebühren entsprechend dem Entwurf vom 01.09.2011 neu festzusetzen;

  • die Liegenschaft EZ 476 KG Lödersdorf, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1772/2, 1773/2 und 1944, sämtliche KG Lödersdorf, im Gesamtausmaß von 16.994 m² an Herrn Franz Friedl zu verkaufen;

  • gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz die öffentliche Weganlage Thallerstraße entsprechend der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.10.2011, GZ 28740, zu ändern. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;

  • das aufgrund der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 12.10.2011, GZ 28.740 abzuschreibende Trennstück 1 im Ausmaß von 12 m² an Herrn Ing. Mag. Johann Neuhold, 8330 Thallerstraße 21, zu verkaufen;

  • die in der Franz-Seiner-Gasse 33 gelegene Betriebshalle samt Nebenräumen im Gesamtausmaß von 1.481 m² entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages an die SFL plus light GmbH zu vermieten;

  • an den 6 Feldbacher Pflichtschulen eine Nachmittagsbetreuung einzurichten und die zuständige Abteilung des Stadtamtes mit der weiteren Ausarbeitung eines Konzeptes zu beauftragen. Dabei ist der Bedarf zu prüfen, es sind die gesetzlichen und erlassmäßigen Voraussetzungen zu beachten und es sind die Sprengelgemeinden und die sonstigen beteiligten Gemeinden sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten in die Erhebungen und in die Finanzierung einzubeziehen.

 

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)

 

 

über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 26.09.2011

Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Nachtragsvoranschlag 2011 für den außerordentlichen Haushalt in der Fassung der Auflage vom 27.09.2011 mit Einnahmen von € 2.279.500,- (alt: € 1.630.000,-) und Ausgaben von € 2.574.500,- (alt: € 2.338.000,-) sowie mit einem Abgang von € 295.000,- (alt: € 708.000,-) zu beschließen. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 1.490.000,- (alt: € 1.420.000,-) festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden: Pflichtschulen € 35.000,- (alt € 100.000,-), Mehrzweckhallen € 200.000,- (alt € 0,-), Gemeindestraßen € 425.000,- (alt € 400.000,-), Hochwasserschutz € 290.000,- (200.000,-), Hallen- und Freibad € 20.000,- (alt: € 40.000,-), Grundbesitz € 140.000,- (unverändert), Wasserversorgung € 120.000,- (alt: € 100.000,-), Abwasserbeseitigung € 140.000,- (alt € 290.000,-), Wohn- und Geschäftsgebäude € 120.000,-
    (alt: € 150.000,-);


  • Darlehen für die Finanzierung für Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes 2011 wie folgt aufzunehmen:
    Volksbank: € 35.000,- (Pflichtschulen) und € 120.000,- (Wasserversorgung),
    Raiffeisenbank: € 290.000,- (Hochwasserschutz) und € 20.000,- (Hallen- und Freibad),
    Hypobank: € 120.000,- (Wohn- und Geschäftsgebäude),
    Sparkasse: € 140.000,- (Grundbesitz), € 140.000,- (Abwasserbeseitigung), € 200.000,- (Mehrzweckhallen) und € 425.000,- (Gemeindestraßen).
    Insgesamt werden an Darlehen € 1.490.000,- aufgenommen;

  • gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz die teilweise Auflassung der öffentlichen Weganlage Friedhofparkplatz, Grundstück Nr. 506/9 KG Feldbach, entsprechend der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 02.12.2010, GZ: 28799, zu beschließen. Das in der Vermessungsurkunde bezeichnete Trennstück 1 im Ausmaß von 131 m² wird gem. § 72 Gemeindeordnung vom öffentlichen Gut abgeschrieben und in freies Gemeindevermögen umgewandelt;

  • das in der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 02.12.2010, GZ 28799, bezeichnete, in freies Gemeindevermögen umgewandelte Trennstück 1 des Grundstücks Nr. 506/9 KG Feldbach im Ausmaß von 131 m² sowie das in der Vermessungsurkunde des
    DI Karl Reichsthaler vom 03.12.2010, GZ 28825, bezeichnete Trennstück 1 des Grundstücks Nr. .752 KG Feldbach im Ausmaß von 13 m², sohin gesamt 144 m², an die Autohaus Uitz Gesellschaft mbH & Co KG zu verkaufen;

  • Straßenbenennungen wie folgt vorzunehmen:
    a) Die auf dem Grundstück Nr. .468 KG Feldbach (Liegenschaft Kohlbacher, ehemaliges Gelände des Fleckviehzuchtverbandes) zu errichtende, im Bebauungsplan des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 09.07.2010 dargestellte Aufschließungsstraße erhält die Benennung „Am Fluss“.
    b) Die Gemeindestraße Grundstück Nr. 3/2 KG Feldbach, gelegen im Bereich Firma Hofer, Firma Uitz, erhält die Benennung „Johann-Uitz-Straße“;

  • den Jahresabschluss der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH 2010 mit einem bilanzmäßigen Jahresverlust von € 35.513,30 zu genehmigen, den Bilanzverlust vom 31.12.2010 in Höhe von € 169.660,13 auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer Bgm. Kurt Deutschmann die Entlastung zu erteilen;

  • dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach gem. § 43 Abs. 2 lit. e Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 im Interesse der Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis das Beschlussrecht für den Abschluss und die Auflösung von Mietverträgen betreffend die Anmietung von Parkplätzen auf dem Parkplatz Bindergasse/Friesinger und auf dem Parkplatz Kirchenplatz 4 an den Stadtrat überträgt;

  • den Entwurf vom 18.07.2011 für einen Vertrag über die Realisierung, den Betrieb, die Betreuung und die Instandhaltung der Park&Ride-Anlage in Feldbach (Park&Ride
    Nr. 3/Feldbach-Nord) mit der ÖBB Infrastruktur AG und mit dem Land Steiermark zu genehmigen;

  • den Entwurf vom 29.06.2011 betreffend einen Betreibervertrag für das Projekt „Betreutes Wohnen“ in Feldbach in den Räumlichkeiten des Klosters Feldbach – beinhaltend weiters den Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land Steiermark für „Betreutes Wohnen“ – zu genehmigen;

  • die öffentliche Gemeindestraße Gnaser Straße entsprechend dem Plan der Lugitsch & Partner Ziviltechniker GmbH vom 23.09.2011, GZ: 612/372-2011/Ko, gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz neu anzulegen. Die nach der Planunterlage nicht mehr für die öffentliche Gemeindestraße Gnaser Straße benötigten Flächen des Grundstücks Nr. 500/5 KG Feldbach werden gem. § 72 Gemeindeordnung vom öffentlichen Gut abgeschrieben und in freies Gemeindevermögen umgewandelt;

  • dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach gem. § 43 Abs. 2 a Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 die in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei im Zusammenhang mit Baustellenregelung sowie für Regelungen aus Anlass einzelner Veranstaltungen und vorübergehender Genehmigungen gem. § 82 StVO im Umfang lt. § 94 d StVO im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit dem Bürgermeister überträgt;

  • die Änderung des Bebauungsplanes T 12 (Kohlbacher GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 30.08.2011 gem. §§ 38, 40, 41 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2.26 (Liebmarkt/Gnaser Straße), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 26.09.2011 gem.
    § 24 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • die Große Änderung 2.27 des Flächenwidmungsplanes 2.00 (Liebmarkt/Gnaser Straße), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 26.09.2011 gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2.28 (IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 24 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • die Große Änderung 2.29 des Flächenwidmungsplanes 2.00 (IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen.


Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)


über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 27.06.2011

Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • für das Projekt Flusslandschaft Feldbach eine Förderung entsprechend den „sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes 2007 – 2013 im Umfang von € 500.000,- zu beantragen;

  • die Vereinbarungen mit der APH V IMMAC GmbH & Co KG sowie mit der Uitz Privatstiftung und der Autohaus Uitz GesmbH & Co KG jeweils betreffend die Anlegung von Geh- und Radwegen zu genehmigen;

  • den mit der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH abgeschlossenen Mietvertrag vom 21.01.2011 dahingehend zu erweitern, dass mit 15.06.2011 auch die nunmehr fertiggestellte Mehrzweckhalle (Arena) in das Mietverhältnis einbezogen wird;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach aufgrund des Schreibens von Frau Petra Stessl vom 25.05.2011 die Zustimmung zur Löschung der laut Kaufvertrag vom 14.11.1929 zugunsten der Stadtgemeinde Feldbach auf der EZ 636 Grundstück Nr. .369 KG Feldbach im Grundbuch 62111 Feldbach des Bezirksgerichtes Feldbach unter C 1 a verbücherten Wiederkaufsrechts erteilt;

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung mit der a+b Anlagenvermietung und Bauleistung GmbH und der Liebmarkt GmbH betreffend die Sanierung und Verlegung der Gnaser Straße zu beschließen;

  • den Förderungsvertrag mit dem Land Steiermark betreffend die Musikschule der Stadt Feldbach für das Schuljahr 2011/12 laut Entwurf vom 25.05.2011 zu genehmigen;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach im Betriebsjahr 2011/12 in Absprache mit den Grazer Schulschwestern für den Besuch des Klosterkindergartens durch Kinder aus Feldbach je nach Abrechnung einen Abgang von € 800,- bis € 900,- pro Kind und Kindergartenjahr übernimmt, wobei dieser Beitrag auch von den anderen betroffenen Gemeinden zu leisten ist. Für den Besuch des Städtischen Kindergartens sind von den betroffenen Gemeinden Beiträge in gleicher Höhe zu leisten;

  • die Große Änderung 2.25 des Flächenwidmungsplanes (Stangl), verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der aufgelegten Fassung vom 24.02.2011 gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • Änderung 2.28 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;

  • die Große Änderung 2.29 des Flächenwidmungsplanes (IVG Immobilien Verwaltung GmbH), verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 27.06.2011 gem. § 38 Steier-märkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach Einwendungen entsprechend dem Aktenvermerk vom 15.06.2011 gegen die geplante Erlassung einer Einzelstandortverordnung durch die Steiermärkische Landesregierung betreffend die Ausweisung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 auf dem Grundstück Nr. 55/1 KG Mühldorf erhebt;

  • den Mietvertrag vom 24.03./30.05.1980, geändert am 09./23.09.1997, mit der Wolford AG, Rheinstraße 68, 6901 Bregenz, dahingehend abzuändern, dass der Mietgegenstand mit 01.01.2012 auf 240,20 m² lt. Aufstellung im Schreiben der Wolford AG vom 10.06.2011 zzgl. Gebrauchsrecht der Parkplätze neu festgelegt wird;

  • Resolution:
    Die Gemeinde Mühldorf hat mit den Stimmen der ÖVP den Bau eines eigenen Kindergartens beschlossen. Vorgesehen sind 2 Gruppen für 50 Kinder ab Herbst 2012.
    In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben die Kinder aus der Gemeinde Mühldorf den Klosterkindergarten der Grazer Schulschwestern in Feldbach (5 Gruppen) sowie den Städtischen Kindergarten Feldbach (3 Gruppen) besucht. Die Gemeinde Mühldorf hat bisher – mit Ausnahme einer anteiligen Beitragsleistung für 2 Gruppen im Klosterkindergarten – keinerlei Kosten für die bekanntlich nicht kostendeckend zu führenden Einrichtungen bezahlt. Der Abgang wurde von den Trägern Grazer Schulschwestern (3 Gruppen) und Stadtgemeinde Feldbach (3 Gruppen) alleine getragen. Mit dem Betriebsjahr 2011/12 werden erstmals Gemeindebeiträge eingehoben.
    Feldbach und Mühldorf sind mit den 4 weiteren Gemeinden Gniebing-Weißenbach, Leitersdorf, Paldau und Raabau Mitglieder der Kleinregion Feldbach.
    Die Stadtgemeinde Feldbach spricht sich hiermit nachdrücklich gegen das Vorhaben der Gemeinde Mühldorf aus, dass diese einen eigenen Kindergarten mit 2 Gruppen errichtet und richtet den Appell an die Steiermärkische Landes-regierung, für dieses Projekt keinerlei Bedarfszuweisungen oder sonstige finanzielle Mittel für das Objekt bzw. Gruppenförderungen zur Verfügung zu stellen.
    Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

    1.) Das Vorhaben der Gemeinde Mühldorf steht diametral zu den Grundsätzen der kleinregionalen Zusammenarbeit. Gerade die Errichtung und der Betrieb eines Kindergartens sollten im Zeitalter der gemeinsamen Projekte in der Kleinregion stattfinden. Mit den in einem Zeitungsartikel erwähnten allfälligen Kooperations-Partnern der Gemeinde Mühldorf, den Gemeinden Raabau und Kornberg, hat es bisher lediglich eine lose Anfrage der Gemeinde Mühldorf gegeben. Kornberg gehört außerdem nicht zur Kleinregion Feldbach und orientiert sich nach Riegersburg.

    2.) Die bisherige Beschickung des Klosterkindergartens und des Städtischen Kindergartens durch Kinder aus der Gemeinde Mühldorf ist de facto als kleinregionale Zusammenarbeit zu betrachten. Nunmehr soll diese von Mühldorf quasi aufgekündigt werden.

    3.) Die Gemeinde Mühldorf wird nicht in der Lage sein, den eigenen, erst zu bauenden Kindergarten so kostengünstig zu betreiben wie eine weitere, freilich in Zukunft „teurere“ Beteiligung an den bestehenden Einrichtungen. Diese Kosten werden die Gemeinde Mühldorf auf Dauer belasten.

    4.) Die Bewohner von Mühldorf leben zu einem großen Teil im Nahebereich der bestehenden Kindergärten in Feldbach. Jeder Standort in Mühldorf, auch der geplante neue, der übrigens direkt an der Feldbacher Stadtgrenze und nicht im Mühldorfer Ortszentrum befindlich sein soll, würde weitere Wegstrecken und erhöhtes Verkehrsaufkommen bewirken.

    5.) Die Grazer Schulschwestern und die Stadtgemeinde Feldbach haben für den Betrieb der beiden Kindergärten in Feldbach ab dem laufenden Betriebsjahr 2011/12 eine engste Kooperation vereinbart. Die Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf wäre mit erheblichen Auswirkungen auf diese seit Jahrzehnten bestens geführten und in der Bevölkerung nachhaltig verankerten Einrichtungen verbunden. Im Klosterkindergarten und im Städtischen Kindergarten müssten sogar Kündigungen von Dienstnehmerinnen vorgenommen werden.

    6.) Unter dem Gesichtspunkt der Kleinregion Feldbach und der kleinregionalen Zusammenarbeit ist die geplante Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf insgesamt als völlig unwirtschaftlich zu betrachten, außerdem wird auf bestehende Ressourcen ohne Notwendigkeit verzichtet und werden diese nachteilig verändert. Die Zusammenarbeit in der Kleinregion Feldbach würde jedenfalls auch einer sicherlich nachhaltigen Störung unterliegen. Völlig abzulehnen wäre auch, dass eine allfällige Gewährung von Mitteln an die Gemeinde Mühldorf für das gegenständliche Vorhaben finanzielle Zuwendungen an die Kleinregion Feldbach verknappen würde.
    Aus den dargelegten Gründen möge die Steiermärkische Landesregierung der geplanten Vorgehensweise der Gemeinde Mühldorf wie dargelegt mit Nachdruck entgegentreten.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)


über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 17.03.2011

Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2010 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen von
    € 15.022.960,19 und Ausgaben von € 13.883.435,60, sohin mit einem Überschuss von
    € 1.139.524,59, im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen von € 5.268.496,50 und Ausgaben von € 5.156.844,08, sohin mit einem Überschuss von € 111.652,42, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen;


  • den Jahresabschluss 2009 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer die Entlastung zu erteilen;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach von der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH die im Freizeitzentrum gelegenen Asphalthallen I und II, den Umkleide- und Sanitärtrakt mit Lagerräumen sowie den Aufschließungsgang samt Mitbenützung der Außenanlagen entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf eines Mietvertrages anmietet;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Durchführung der kleinregionalen Agenda 21 in Abstimmung mit Regionext und der kleinregionalen Zusammenarbeit mit dem Steirischen Vulkanland beschließt;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach entsprechend der Ermächtigung der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und dem Angebot des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach die Verpflichtungen zur Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen gemäß §§ 5, 6 Abfallbilanz-verordnung sowie zur elektronischen Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß § 8 Abfallbilanzverordnung auf den Abfallwirtschafts-verband Feldbach überträgt. Diese Übertragung gilt unbefristet, kann aber durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss jederzeit widerrufen werden;

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Vertrages mit dem Land Steiermark über die Errichtung, Durchführung und Erhaltung des R11-Raabtalradweges für die Abschnitte Bahnhofbrücke-Brückenkopfgasse, Clementbrücke-L201, Berndorfer Straße, Hochwasser-querdamm und Raabbrücke, zu genehmigen;

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit der ÖBB Infra AG betreffend die Errichtung einer Verlängerung des Personendurchganges beim Bahnhof Feldbach vorbehaltlich der Teilkostenübernahme durch das Land Steiermark zu beschließen. Die Stadtgemeinde Feldbach trägt 50 % der voraussichtlichen Kosten von € 1.100.000,- netto zuzüglich Erwerb von Fremdgrund und beteiligt sich an den anfallenden Dienstleistungen;

  • die Große Änderung des Flächenwidmungsplanes 2.24 (Schmid), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, in der Fassung vom 28.02.2011, somit unter Berücksichtigung der Änderung, dass als Baulandzonierung kein Bebauungsplan vorgesehen ist, gemäß § 38 Steier-märkisches Raumordnungsgesetz 2010 zu beschließen;

  • den Entwurf der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes 2.25 (Stangl), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, vom 24.02.2011, gemäß § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;

  • den Entwurf der Großen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2.26 (Liebmarkt), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, vom 17.03.2011, gemäß § 24 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;

  • den Entwurf der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes 2.27 (Liebmarkt), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, vom 17.03.2011, gemäß § 38 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 aufzulegen;

  • die Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Feldbach dahingehend abzuändern, dass die §§ 8 und 9 entfallen, § 10 erhält neu die Bezeichnung § 8.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)

 

über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 22.06.2010


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Auflösung des Pachtvertrages für das Hallenbadrestaurant durch Herrn Josef Suppan lt. Schreiben vom 06.04.2010 mit Wirksamkeit vom 31.08.2010 zur Kenntnis zu nehmen. Mit 01.10.2010 wird das Hallenbadrestaurant an Herrn Mag. Ambrus Novak entsprechend dem vorliegenden Vertragsentwurf neu verpachtet;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für ein von der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH zur Finanzierung des Um- und Zubaues der Mehrzweckhalle Feldbach bei der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG aufzunehmendes Darlehen in der Höhe von € 1,9 Mio. übernimmt;

  • das vorliegende Übereinkommen mit der Feldbacher Fruit Partners GmbH betreffend Parkplätze an der Europastraße vor der Liegenschaft Nr. 26 zu genehmigen;

  • Herrn Karlheinz Westermayer als Kontaktperson für Gleichbehandlungsfragen gem. § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz für die Dauer von 5 Jahren wiederzubestellen;

  • den vorliegenden Entwurf der Kleinen Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2.23 (Zimmermann, Lehmann) vom 07.06.2010, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 idgF., zu beschließen;

  • den als Anbot vom 09.06.2010 vorliegenden Entwurf eines Stromlieferungsvertrages mit der Steweag-Steg GmbH zu genehmigen.


    Für den Gemeinderat:
    Der Bürgermeister:


    (Kurt Deutschmann)








    über die Beschlüsse des Gemeinderates
    in der Sitzung vom 10.05.2010


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2009 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen
    von € 14.977.590,46 und Ausgaben von € 13.558.821,02, sohin mit einem Überschuss von
    € 1.418.769,44, im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen von € 1.778.625,75 und Ausgaben von € 2.028.625,75, sohin mit einem Abgang von € 250.000,-, im außer-ordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen;
  • den Jahresabschluss 2008 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen;
  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG mit dem Leasing für eine neue EDV-Anlage der Polytechnischen Schule Feldbach mit einer Summe von € 10.440,- exkl. USt. zu beauftragen;
  • den vorliegenden Nachtrag zum Mietvertrag mit Frau Maria Kiszilak betreffend die Liegenschaft Schillerstraße 28 zu genehmigen;
  • gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßen-verwaltungsgesetz entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 21.01.2010, GZ 28334, die Verlegung, den Umbau, die Verbreiterung und wesentliche Verbesserung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßengrundes der Gemeindestraße Europastraße, Grundstück Nr. 228/9 KG Feldbach, zu beschließen. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;
  • die in der Vermessungsurkunde vom 28.01.2010 näher bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Nr. 222 KG Feldbach im Ausmaß von 2.493 m² um einen Preis von € 20,-
    pro m², somit gesamt € 49.860,-, zu verkaufen;
  • folgende Gemeinderäte zu Mitgliedern der nachstehend angeführten Ausschüsse und Verbände sowie zu Schriftführern zu wählen, wobei die Wahl durch Erheben der Hand durchgeführt wird:

  • Verwaltungsausschuss:
    Mitglieder: FinRef. Alfred Rebernik, Ernst Eder, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls

  • Prüfungsausschuss:
    Mitglieder: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Ernst Eder , Horst Lederer
    Ersatz: Christian Fürntrath, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Bau- und Raumordnungsausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann , Ernst Eder, Horst Lederer
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Ewald Galle, Rudolf Kulovic

  • Finanz- und Rechtsausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Christine Hampton, Horst Lederer

  • Jugend- und Familienausschuss:
    Mitglieder: Markus Lang, Manuela Leitgeb, Doris Degenkolb
    Ersatz: Christian Fürntrath, Karin Erkenger, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Schul- und Kulturausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Margarete Handl
    Ersatz: Herta Haas, Markus Moser, Vzbgm. Christian Ortauf

  • Sozialausschuss:
    Mitglieder: Herta Haas, Karin Erkenger, Rudolf Kulovic
    Ersatz: Manuela Leitgeb, Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf

  • Sport- und Gesundheitsausschuss:
    Mitglieder: Christian Fürntrath, Markus Moser, Doris Degenkolb
    Ersatz: Manuela Leitgeb, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Umwelt- und Energieausschuss:
    Mitglieder: Markus Lang, Ewald Galle, Oliver Fink
    Ersatz: Ernst Eder, FinRef. Alfred Rebernik, Christine Hampton

  • Verkehrsausschuss:
    Mitglieder: Ewald Galle, FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Margarete Handl

  • Wirtschafts- und Tourismusausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, FinRef. Alfred Rebernik, Rudolf Kulovic

  • Zu Schriftführer werden gewählt: Ernst Eder (SPÖ), Doris Degenkolb (ÖVP)

  • Als Fraktionsvorsitzende werden festgestellt: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ)/StV.: Ernst Eder (SPÖ), Vzbgm. Christian Ortauf (ÖVP)

  • Verbände und Einrichtungen:

  • Abfallwirtschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Markus Lang, StR. Josef Gsöls

  • Abwasserverband Feldbach – Mittleres Raabtal:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa

  • Gemeinderätliche Personalkommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Oliver Fink, Christine Hampton
  • Gemeinsamer Schulausschuss:
    Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Herta Haas, StR. Josef Gsöls
  • Kuratorium für die Aufbahrungshalle:
    Bgm. Kurt Deutschmann, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Markus Moser, StR. Josef Gsöls
  • Regionalverband Steirisches Thermenland:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
  • Sozialhilfeverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann , Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Staatsbürgerschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Standesamtsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Tourismuskommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Oliver Fink
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
  • Wasserverband Grenzland-Südost:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Christian Fürntrath, StR. Josef Gsöls
    Bgm. Kurt Deutschmann wird zur Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung legitimiert.

    Wasserverband Flussraum Raab:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher
  • Stadt- und Infrastrukturentwicklungs KEG-Beirat:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls, Mag.(FH) Mathias Danner
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Horst Lederer, Margarete Handl, Doris Degenkolb;
  • den Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Feldbach vom 04.12.1998 im § 2 Pkt. 2.2 Aufschließungsgebiete lit. c, aufgrund der Abflussuntersuchung 2004 (GZ: 020108, Juli 2004) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Landesbaudirektion, FA 19A, erstellt von der Hydroconsult GmbH und der Steirische Energieanlagen – Engineering und Consulting GmbH, und der Stellungnahme der Baubezirksleitung Feldbach vom 05.10.2010, gem. §§ 29-31 Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 i.d.g.F., dahingehend abzuändern, dass beim Gebiet Nr. 143 L (J/2), Bebauungs-dichte 0,2 bis 1,0, das Ausschließungserfordernis der Hochwasserfreistellung entfällt;
  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Volksbank Feldbach mit dem Leasing für eine neue EDV-Anlage der Hauptschule I/Sporthauptschule Feldbach mit einer Summe von
    € 12.746,- exkl. USt. zu beauftragen.


Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)

Angeschlagen am: 16.06.2010
Abgenommen am: 16.07.2010



   

 

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