| Gemeinderatsbeschlüsse
Beschlüsse der Sitzung vom 24. Juni. 2009
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Jahresabschluss
2007 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt
von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den
Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer
für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen;
- Herrn Otto
Salomon und Frau Karin Salomon und deren Rechtsnachfolgern im
Eigentum des Grundstücks Nr. .131/2 KG Feldbach die Dienstbarkeit
einzuräumen, auf einem an der nördlichen Grenze des
Grundstücks Nr. .645 KG Feldbach, Oedter Str. 4, gelegenen,
5 m breiten Weg zu gehen und mit Fahrzeugen aller Art zu fahren,
auch mit Kraftfahrzeugen. Das Abstellen von Fahrzeugen entlang
der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. .645 und Nr.
.752 KG Feldbach (Oedter Str. 6) wird auf den hiefür markierten
Parkplätzen gegen jederzeitigen Widerruf gestattet;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach jeweils als Bittleihe, sohin unentgeltlich
gegen jederzeitigen Widerruf,
a) die im heute vorliegenden Lageplan näher bezeichnete Teilfläche
des Grundstücks Nr. 13/9 KG Weißenbach im Ausmaß
von ca. 90 m² für die Errichtung eines Carports an Frau
Eva Brixel zur Verfügung stellt,
b) die im heute vorliegenden Lageplan näher bezeichnete Teilfläche
des Grundstücks Nr. 13/9 KG Weißenbach im Ausmaß
von ca. 3.000 m² an Herrn Architekt DI Manfred Riedler und
Frau Roswitha Liebmann für die Nutzung als Grünfläche
zur Verfügung stellt;
- gem. §
8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl
Reichsthaler vom 16.06.2009, GZ: 27992, die Verlegung, den Umbau,
die Verbreiterung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten
Straßengrundes im Bereich des Weggrundstücks Nr. 500/2
KG Feldbach, Brückenkopfgasse, sowie der Grundstücke
Nr. .6/1 und 447/1 KG Feldbach zu beschließen. Die grundbücherliche
Teilung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im
Weg über das Vermessungsamt;
- das im
heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom
16.06.2009, GZ: 27992, bezeichnete Trennstück Nr. 3 des Weggrundstückes
Nr. 500/2 KG Feldbach, Brückenkopfgasse, im Ausmaß
von 340 m² mit den Trennstücken Nr. 2 des Grundstücks
Nr. .6/1 KG Feldbach im Ausmaß von 12 m² und Nr. 3
des Grundstücks Nr. 447/1 KG Feldbach im Ausmaß von
76 m², das sind gesamt 88 m², beide Grundstücke
im Eigentum von Herrn Fritz Clement, mit dem Genannten zu tauschen;
weiters wird auf dem Grundstück Nr. .6/1 KG Feldbach zu Lasten
der Grundstücke Nr. 500/2 und 651 KG Feldbach die Dienstbarkeit
Gehen, Radfahren, Fahren mit Einsatzfahrzeugen und mit Fahrzeugen
der Stadtgemeinde Feldbach und der Republik Österreich –
Wasserbauverwaltung eingeräumt;
- gem. §
94 lit. d Z. 4 lit a, 43 Abs. 1 lit b Z. 1 StVO 1960 auf dem Woworskyweg
a) nordseitig entlang der Liegenschaft Nr. 2 und Nr. 4 ein „Halte-
und Parkverbot ausgenommen Anrainerverkehr Woworskyweg 2 und 4“
zu erlassen sowie
b) südseitig ab der Liegenschaft Nr. 1 bis zum westlichen
Ende des Weges ein „Halte- und Parkverbot“ zu erlassen
Beschlüsse der Sitzung vom 18. März. 2009
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den
Rechnungsabschluss 2008 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen
von
€ 15.217.267,73 und Ausgaben von € 13.480.021,25, sohin
mit einem Überschuss von € 1.737.246,48 im ordentlichen
Haushalt sowie mit Einnahmen von
€ 1.944.267,51 und Ausgaben von € 1.942.079,12, sohin
mit einem Überschuss von € 2.188,39, im außerordentlichen
Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung
zu erteilen;
- dass der
Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach als Haftungsgemeinde dem
Beschluss des Sparkassenrates vom 10.03.2009 zur freiwilligen
Auflösung der Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse
nach § 26 Abs. 1 Sparkassengesetz seine Zustimmung erteilt;
- für
den Ankauf der neuen Kehrmaschine eine Leasingfinanzierung aufgrund
der durchgeführten Ausschreibung bei der Sparkasse/Immorent
über eine Summe von
€ 99.600,- inkl. USt. abzuschließen;
- folgende
Ehrungen von Personen zu beschließen:
Zum Ehrenbürger der Stadt Feldbach wird ernannt: HR Mag.
Dr. Rudolf Grasmug
Der Ehrenring der Stadt Feldbach wird verliehen an: Dir. Max Wratschgo
Die Dankplakette der Stadt Feldbach wird verliehen an: Mag. Monika
Brandl, Franz Feldgitscher, Frieda Fink, Dir. Martin Gspandl,
Obstlt Herbert Haller, Elisabeth Hart, Mag. Manfred Hofer, Prim.
Dr. Hannes Hofmann, Birgit Hörrlein, KR Walter Imp, Elisabeth
Janzer, Alfred Jost, Franz Kager, Maria Knaus, HR Dir. Mag. Edith
Kohlmeier, Viktoria Konrad, Ing. Peter Koppendorfer, Franz Lafer,
Karl Lafer, Ing. Werner Lafer, Baldur Loder (posthum, DI Ernst
Lugitsch, Werner Maier, Josef Mayer, Leopold Muhr, LAbg. Ing.
Josef Ober, Dir. Mag. Dr. Karl Pfeiler, Karl Puntigam, ABI Johann
Reinprecht, Siegfried Reisinger, Franz Reithmeier, Roswitha Sommer,
Hildegard Stelzl, ADir. Marianne Suppan, Theresia Trammer, Dir.
Mag. Rudolf Trummer, Werner Vas, Josef Veith, Prim. Dr. Johann
Waller;
- den Parkplatz
Nr. 13 auf dem Gemeindehofparkplatz an Frau Eva Sabine Hainz zu
vermieten;
- am Marburger
Weg ostseitig auf Höhe der Liegenschaften Schillerstraße
21 und 23 ein Halte- und Parkverbot gem. §§ 43 Abs.
1 lit. b Z.1, 94 d Z.4 lit. a StVO 1960 einzurichten;
- die Große
Änderung 2.21 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde
Feldbach, aufgelegt mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2008
und beschlossen mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2008,
wie folgt abzuändern:
Verordnung: § 3 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik
– Vorbehaltsfläche
Für die Grundstücke Nr. 379, 380/1 (Teil) und 380/2
wird eine Vorbehaltsfläche gem. § 26 c Abs. 2 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz i.d.g.F. festgelegt. Für die Grundstücke
Nr. 374 und 375 werden Optionsverträge gem. § 26 a Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz i.d.g.F. abgeschlossen. Die Erläuterung
und die planliche Darstellung werden ebenfalls dahingehend abgeändert.
Die heute vorliegende geänderte Fassung (Korrektur 10.03.2009),
verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz,
wird beschlossen;
- den heute
vorliegenden Entwurf einer Resolution „Gentechnikfreie Gemeinde“
des Vereines zur Förderung des Steirischen Vulkanlandes zu
beschließen;
- den in
der nachfolgenden Aufstellung angeführten Vereinen und Einrichtungen
jeweils eine Fläche in der Größe von ca. 80 x
120 cm im neu errichteten Schaukasten am Kirchenplatz in Form
einer Bittleihe gegen jederzeitigen Widerruf zur Verfügung
zu stellen: Stadtgemeinde Feldbach, Freiwillige Feuerwehr, SPÖ,
Bienenzuchtverein, Europäische Föderalistische Bewegung,
Österr. Alpenverein, Pfarrgemeinde Feldbach, Österr.
Kameradschaftsbund, ÖVP, Naturfreunde Feldbach, ARBÖ,
SV & TUS Feldbach.
Beschlüsse
der Sitzung vom 13. Okt. 2008
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Nachtragsvoranschlag
2008 für den außerordentlichen Haushalt in der Fassung
der Auflage vom 29.09.2008 und unter Berücksichtigung der
Änderungen im Entwurf vom 13.10.2008 wie folgt zu genehmigen:
Einnahmen von € 1.680.700,- (alt: € 1.225.000,-) und
Ausgaben von € 2.113.300,- (alt: € 1.788.500,-) sowie
mit einem
Abgang von € 432.600,- (alt: € 563.500,-).
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind,
wird auf € 635.000,- (alt: € 480.000,-) festgesetzt.
Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag
für folgende Zwecke zu verwenden:
Pflichtschulen € 200.000,- (alt € 100.000,-)
Sportanlagen € 0,- (alt € 100.000,-)
Gemeindestraßen € 300.000,- (alt € 70.000,-)
Wasserversorgung € 40.000,- (alt € 100.000,-)
Abwasserbeseitigung € 60.000,- (unverändert)
Wohn- und Geschäftsgebäude € 35.000,-
(alt € 50.000,-);
- Darlehen
zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes
wie folgt aufzunehmen:
a) bei der Steiermärkischen Sparkasse:
€ 200.000,- Pflichtschulen
€ 200.000,- Gemeindestraßen
b) bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
€ 100.000,- Gemeindestraßen
€ 35.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude
c) bei der Volksbank Süd-Oststeiermark:
€ 40.000,- Wasserversorgung
d) bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
€ 60.000,- Abwasserbeseitigung
Insgesamt werden an Darlehen € 635.000,- aufgenommen;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach den Abwasserverband Feldbach-Mittleres
Raabtal beauftragt, ein Kommunaldarlehen zur Finanzierung der
ABA BA 83 in der Höhe von
€ 600.000,- bei der BAWAG P.S.K., 1018 Wien (Anbot vom 04.08.2008)
mit einer Laufzeit von 25 Jahren (exkl. Bauphase) und mit einer
Verzinsung wahlweise a) auf Basis des 6-Monats-EURIBOR und b)
auf Basis des 6-Monats-CHF-LIBOR zzgl. eines Aufschlages von 0,04
% aufzunehmen sowie anteilig die Haftung als Bürge und Zahler
gem. § 1357 ABGB für das vom Abwasserverband Feldbach-Mittleres
Raabtal aufzunehmende Kommunaldarlehen für die ABA BA 83,
das sind € 402.000,- und die Bezahlung der laufenden Zinsen,
Tilgungen und Nebenkosten bzw. der Eigenmittel übernimmt;
- das heute
vorliegende Übereinkommen mit dem Land Steiermark vom 02.09.2008
betreffend die Beitragsleistung des Landes Steiermark für
die Errichtung von Schutzwegbeleuchtungen an der L201 –
Gleichenberger Straße/Schillerstraße zu genehmigen.
Beschlüsse
der Sitzung vom 23. Sept. 2008
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Parkplatz
Nr. 10 auf dem Gemeindehofparkplatz ab 15.09.2008 zu vermieten,
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach ab dem Betriebsjahr 2008/09 für den
Städtischen Kindergarten Sonnenschein und für den Heilpädagogischen
Kindergarten dem neuen Fördersystem des Landes beitritt,
somit keine Elternbeiträge einhebt und stattdessen die Beiträge
des Landes zum Personalaufwand und die anstelle der Elternbeiträge
vom Land gewährten, zusätzlichen Beitragsersätze
beantragt,
- mit der
arcus Personalmanagement GmbH einen Vertrag zur Beschäftigung
von heilpädagogischem Fachpersonal im HPK Feldbach beginnend
ab dem Betriebsjahr 2008/09 lt. dem heute vorliegendem Entwurf
abzuschließen,
- auf die
für das Grundstück Nr. 99/3 KG Feldbach (Zentrum) bestehende
Dienstbarkeit der Dachtraufe und Durchführung von Leitungen
am Grundstück Nr. 136/2 KG Feldbach (Julius Nagl) mangels
weiteren Bedarfes zu verzichten und der Löschung durch den
Genannten zuzustimmen,
- einen Bestandvertrag
mit der Ankünder GmbH betreffend die Aufstellung eines Werbeträgers
auf dem Grundstück 617 KG Feldbach, Parkplatz des Stadions,
entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf abzuschließen,
- den heute
vorliegenden Entwurf der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes
der Stadtgemeinde Feldbach vom 23.09.2008, verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 bis 31
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 d.g.F.,
aufzulegen,
Beschlüsse
der Sitzung vom 23. Juni 2008
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- Herrn GR
Dr. Georg Mayer zum Mitglied des Prüfungsausschusses sowie
zum Schriftführer des Gemeinderates zu wählen,
- zum Mitglied
der Tourismuskommission zu wählen:
Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Dr. Claudius Handl, Martin Rauch
zu Ersatzmitgliedern werden gewählt:
Wolfgang Fitz, StR. Bernhard Kellermeier,
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit dem Land Steiermark
betreffend die Sanierung der Kreuzung Bahnhof-Feldbach an der
L 221/Johnsdorfer Straße mit einem Kostenanteil der Stadtgemeinde
Feldbach von € 18.000,- zu genehmigen,
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit dem Land Steiermark
und der ÖBB-Infrastruktur Bau AG betreffend die Gestaltung
des Vorplatzes beim Bahnhof Feldbach zu genehmigen, wobei die
Stadtgemeinde Feldbach nach Fertigstellung die Erhaltung und Erneuerung
übernimmt,
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit der ÖBB-Infrastruktur
Bau AG und dem Land Steiermark betreffend die Planung der Park
& Ride Anlage beim Bahnhof Feldbach als Parkdeck mit einem
Kostenanteil der Stadtgemeinde Feldbach von € 34.500,- zu
genehmigen. Von Seiten der Stadtgemeinde Feldbach wird die Variante
I/Errichtung des Parkdecks auf dem Grundstück Nr. 525 KG
Feldbach östlich des Bahnhofgebäudes ausdrücklich
bevorzugt,
- in der Schubertgasse
ostseitig im Bereich gegenüber der Zufahrten zu den Grundstücken
Nr. 6 und Nr. 8 auf einer Länge von 14 m gem. §§
43 Abs. 1 lit. b Z 1, 94 d Z 4 a StVO ein Halte- und Parkverbot
festzulegen,
- in der Grazer
Straße nordseitig vor den Liegen-schaften Nr. 14 und 16
auf einer Länge von 16 m
(3 Parkplätze) ein Parkverbot geltend werktags Montag bis
Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr
(Haltezone) gem. §§ 43 Abs. 1 lit b Z 1, 94 d Z 4 a
StVO festzulegen,
- die Arbeiten
für die Sanierung von Gemeindestraßen wie folgt zu
vergeben:
Bürgergasse:
Teerag Asdag um € 145.298,98 inkl. USt.
Ringstraße:
Swietelsky um € 81.266,54 inkl. USt..
Beschlüsse
der Sitzung vom 26. März 2008
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Rechnungsabschluss
2007 in der heute vorliegenden Form mit
Einnahmen von € 15.115.708,99 und
Ausgaben von € 13.330.388,36, sohin mit einem Überschuss
von € 1.785.320,63,
im ordentlichen Haushalt sowie mit
Einnahmen von € 2.415.960,37 und
Ausgaben von € 2.414.054,54, sohin mit einem Überschuss
von € 1.905,83,
im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern
die Entlastung zu erteilen,
- aus Anlass
des Grundverkaufes der ÖBB-Infrastruktur Bau AG an die Agrarunion
Südost reg.Gen.mbH der lastenfreien Abschreibung von Grund-
bzw. Trennstücken beim Grundstück Nr. 525 KG Feldbach
EZ 1107 KG Feldbach lt. Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler
vom 06.11.2007, GZ 26939, zuzustimmen, dies bei sonstigem aufrechten
Weiterbestehen der eingetragenen Dienstbarkeiten C-LNr. 1a und
2a zugunsten der Grundstücke der Stadtgemeinde Feldbach Nr.
514/1 und 514/7 KG Feldbach,
- dass der
Standesamtsverband Feldbach mit 01.04.2008 für die Ausstellung
von Geburtsurkunden, Auszügen aus dem Geburtseintrag, Heiratsurkunden
und Auszügen aus dem Heiratseintrag in Form von Qualitätsurkunden
ein Aufwandsentgelt von € 2,10 je Urkunde verrechnet. Dieses
Entgelt wird an die jeweilige Höhe des Tarifes B I 20 der
Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl.Nr. 24 i.d.g.F.,
oder eines an dessen Stelle tretenden Tarifes angepasst,
- den heute
vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung mit dem Bezirksverband
für Eis- und Stocksport Feldbach Süd über die Benützung
der Asphalthallen zu genehmigen,
- den heute
vorliegenden Jahresabschluss 2006 der Feldbacher Freizeit und
Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft
Feldbach, zu genehmigen und dem Geschäftsführer die
Entlastung zu erteilen,
- aufgrund
des Beschlusses des Gemeinderates vom 17.12.2007 und unter Berücksichtigung
der Eingabe der Fachabteilung 18 A des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung sowie nach Durchführung des Anhörverfahrens
die Kleine Änderung 2.18 des Flächenwidmungsplanes der
Stadtgemeinde Feldbach (Schuster) – Änderung der Baulandzonierung
für das Grundstück Nr. 455/9 KG Feldbach, Aufhebung
des Bebauungsplanes T 9 sowie Rückführung in Aufschließungsgebiet
- gem.
§ 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974,
LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf
des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 17.12.2007
in der Fassung „2. Beschluss 2008“ zu beschließen,
- die Kleine
Änderung 2.20 des Flächenwidmungs-planes der Stadtgemeinde
Feldbach (Schubert) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem
heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Arch.
DI Hans Morawetz vom 25.02.2008 zu beschließen. Die Einwendung
des Herrn Wolfgang Hülble-Königsberger vom 04.03.2008
wird im Hinblick auf die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners
vom 12.03.2008 sowie aufgrund des teilweise zivilrechtlichen Inhaltes
nicht berücksichtigt,
- die heute
vorliegenden Entwürfe vom 06.03.2008 von Förderungsverträgen
mit dem Land Steiermark für die Refundierung der Personalkosten
sowie für den Sachaufwand bei der Musikschule der Stadt Feldbach
aufgrund der „allgemeinen Richtlinien für die Förderung“
von Steiermärkischen Musikschulen (Förderungsrichtlinien)
zu beschließen.
Beschlüsse
der Sitzung vom 17. Dez. .2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- den Voranschlag
2008 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß
§ 29 Abs. 6 Landesfeuer-wehrgesetz 1979 mit Ausgaben von
€ 129.600,– im ordentlichen Haushalt zu genehmigen,
Beschlüsse
der Sitzung vom 21. Nov. .2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
die Untervoranschläge
2008 wie folgt zu genehmigen:
ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen
und Ausgaben:
Volksschule I € 212.600,-
Volksschule II € 186.200,-
Hauptschule I/SHS € 331.700,-
Hauptschule II/RS € 286.200,-
Polytechnische Schule € 107.800,-
Allgemeine Sonderschule € 29.400,-
Pflege- und Hilfspersonal € 106.500,-
Musikschule der Stadt Feldbach € 808.700,-
Standesamtsverband € 173.300,-
Staatsbürgerschaftsverband € 100.400,-
Altstoffsammelzentrum € 89.000,-
außerordentlicher Haushalt für
die VS I, VS II,
HS I/SHS, HS II/RS, PTS und ASO jeweils
Einnahmen von € 135.000,- und
Ausgaben von € 200.000,-
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt
sind, wird auf
€ 100.000,- festgesetzt,
- den vorliegenden
Entwurf eines Übereinkommens betreffend den Besuch der Musikschule
der Marktgemeinde Gnas zu genehmigen,
- gem. §§
25, 94 d Z 1 b StVO 1960 in der Schillerstraße nordseitig
vor dem Haus Nr. 20 auf einer Länge von 3 Parkplätzen
eine Kurzparkzone geltend werktags Montag bis Freitag von 8 –
18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr mit einer maximalen Parkdauer
von 30 min. einzurichten,
- den Tarif
für die Arbeitsleistungen und Fahrzeugeinsätze des Städtischen
Bauhofes und des Städtischen Wasserwerkes mit Wirksamkeit
von 01.01.2008 entsprechend den heute vorliegenden Entwurf neu
festzusetzen,
- § gem.
§ 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl
Reichsthaler vom 07.11.2007, GZ: 26224, die Verlegung, den Umbau,
die Verbreiterung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten
Straßen-grundes im Bereich der Weggrundstücke Nr. 648/1
und 450/8, jeweils KG Feldbach, zu beschließen.
Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem.
§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt.
Beschlüsse
der Sitzung vom 15. Oktober 2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
den Nachtragsvoranschlag
2007 für den außerordentlichen Haushalt in der Fassung
der Auflage vom 01.10.2007 und unter Berücksichtigung der
Änderungen im Entwurf vom 15.10.2007 wie folgt zu genehmigen:
Einnahmen von € 2.035.100,-
(alt: € 1.787.000,-) und Ausgaben von
€ 2.382.100,- (alt: € 1.977.000,-) sowie mit einem
Abgang von € 347.000,- (alt: € 190.000,-).
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt
sind, wird auf € 460.000,- (unverändert) festgesetzt.
Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag
für folgende Zwecke zu verwenden:
Pflichtschulen € 120.000,-
Sportanlagen € 100.000,-
Wasserversorgung € 140.000,-
Abwasserbeseitigung € 100.000,-
(alt: € 0,-/Gemeindestraßen € 100.000,-);
- Darlehen
zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes
wie folgt aufzunehmen:
bei der Südoststeirischen Sparkasse AG:
€ 120.000,- Pflichtschulen
€ 140.000,- Wasserversorgung
bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
€ 100.000,- Sportanlagen
bei der Volksbank Süd-Oststeiermark:
€ 50.000,- Abwasserbeseitigung
bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
€ 50.000,- Abwasserbeseitigung
Insgesamt werden an Darlehen € 460.000,- aufgenommen;
- die kleine
Änderung 2.16 des Flächenwidmungs-planes der Stadt Feldbach
(Clement) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden
Entwurf des örtlichen Raumplaners Architekt DI Hans Morawetz
vom 12.09.2007 abzuändern;
- die kleine
Änderung 2.17 des Flächenwidmungs-planes der Stadt Feldbach
(Puchleitner) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., aufgrund des heute vorliegenden Entwurfes
des örtlichen Raumplaners Architekt DI Hans Morawetz vom
12.09.2007 abzuändern.
Beschlüsse der Sitzung vom 10. September 2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
dass die
Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler
gem. § 1357 ABGB für einen von der Stadtgemeinde Feldbach
und Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse GmbH zur
Finanzierung des Veranstaltungszentrums Feldbach bei der Südoststeirische
Sparkasse AG aufzunehmenden Abstattungskredit in der Höhe
von € 4,5 Mio. übernimmt;
- das Übereinkommen
vom 15.11.2004 betreffend den Würstelstand auf dem Hauptplatz
Feldbach dahingehend abzuändern, dass anstelle von Herrn
Anton Ninaus nunmehr die Anton Ninaus GmbH, Geschäftsführer
Patrick Ninaus, in das Übereinkommen eintritt und dieses
volle Rechtswirksamkeit für die Anton Ninaus GmbH hat;
- den heute
vorliegenden Entwurf vom 22.11.2006 einer Vereinbarung mit der
ÖBB – Infrastruktur Bau AG und dem Land Steiermark
betreffend ca. 37 PKW-Stellplätze beim Bahnhof Feldbach zu
genehmigen, wobei die Stadtgemeinde Feldbach den Betrieb und die
Erhaltung der Anlage übernimmt;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach die Teilnahme an der LEADER-Aktionsgruppe
Steirisches Vulkanland im LEADER Programm 2007-2013, den Regionalen
Entwicklungsplan (REP) als Basis der nachhaltigen Regionalentwicklung
sowie die finanzielle Sicherung des LEADER-Managements (LAG-Management)
sowie von Projekten des LAG-Managements (z.B. Wissensmanagement)
mit einem Betrag in der Höhe von € 1,09/EW pro Jahr
beschließt.
Beschlüsse der Sitzung vom 25. Juni 2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
folgende
Neubesetzungen von Ausschüssen vorzunehmen: StR. Bernhard
Kellermeier wird zum Mitglied des Umwelt- und Energieausschusses
sowie zum Ersatzmitglied des Sport-, Gesundheits-, Jugend- und
Familienausschusses gewählt; GR Maria König wird zum
Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt;
- die Arbeiten
zur Sanierung von Gemeindestraßen wie folgt zu vergeben:
Franz-Josef-Straße Teil 2: Fa. Swietelsky
€ 379.624,55 inkl. Ust.,
Schubertgasse: Fa. Mandlbauer
€ 214.033,91 inkl. Ust.,
Anton-Schaar-Gasse: Fa. Teerag Asdag
€ 151.193,53 inkl. Ust.;
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach aufgrund der Vermessungsurkunde des DI
Karl Reichsthaler vom 04.06.2007, GZ 26704, das Trennstück
Nr. 3 des Grundstücks Nr. .250/2 KG Feldbach im Ausmaß
von 8,12 m² gegen das Trennstück Nr. 1 des Grundstücks
Nr. .495 KG Feldbach im Ausmaß von 12,60 m² der Landesimmobilien-Gesellschaft
mbH tauscht;
die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. §
13 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt,
da der Wert der jeweiligen Trennstücke unter € 1.300,-
liegt und auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind;
weiters wird mit der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH vereinbart,
dass die Stadtgemeinde Feldbach eine befestigte Anbindung für
das Veranstaltungszentrum an den Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft
Feldbach herstellen kann, für welche in der Folge die Pflege
und Haftung übernommen wird;
- aufgrund
der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichtsthaler vom 05.06.2007,
GZ 26675, das Trennstück Nr. 4 (Grundstück Nr. .591/2
KG Feldbach) im Ausmaß von 189,68 m² gegen das Trennstück
Nr. 1 des Grundstücks Nr. .590 KG Feldbach im Ausmaß
von 189,93 m² der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH tauscht,
wobei letzteres Trennstück dem Grundstück Nr. .232 KG
Feldbach, Liegenschaft Gleichenberger Straße 11/Volksschule
II, zugeschlagen wird;
- die Parkplätze
Nr. 3 – 6 auf dem Gemeindehof-parkplatz zu vermieten;
- den auf
der Liegenschaft Reicht Grundstück Nr. .98 KG Feldbach im
Bereich der Passage bestehenden Verbindungsweg zwischen der Bürgergasse
und der Bindergasse gem. §§ 7 Abs. 1 Z. 4, 8 Abs. 3
Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz als
öffentlichen Gemeindeweg anzulegen. Grundlage bildet die
heute vorliegende, mit den Eigentümern abzuschließende
Vereinbarung;
- den heute
vorliegenden Entwurf einer Resolution für eine Sicherstellung
der Pflegevorsorge und Altenbetreuung zu beschließen;
- gem. §§
43 Abs. 1 lit. d, 94 d StVO 1960 am Kirchenplatz südseitig
beim Eingang zur Heldengedächtniskirche einen Behindertenparkplatz
(Halten und Parken verboten ausgenommen stark gehbehinderte Personen)
einzurichten, sowie gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1, 94
d StVO 1960 an der Westseite der Feldgasse vom Objekt Feldgasse
25 bis zum Objekt Feldgasse 13 auf einer Länge von ca. 90
m ein Halte- und Parkverbot einzurichten. Die Verordnung tritt
mit Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.
- dass der
öffentliche Gemeindeweg am Oedterbach zwischen der Gleichenberger
Straße (nordseitig) sowie der Oedter Straße (westseitig)
und der Färbergasse, beinhaltend auch eine Teilfläche
des Grundstücks Nr. 506/3 KG Feldbach und das Grundstück
Nr. 507/2 KG Feldbach, jeweils öffentliches Gut, die Bezeichnung
„Alois-Harmtodt-Weg“ erhält.
Beschlüsse der Sitzung vom 28. März 2007
Der Gemeinderat hat beschlossen,
Beschlüsse
der Sitzung vom 11.12.2006
Der Gemeinderat hat beschlossen,
- § gem.
§§ 94 d Z. 4 a in Verbindung mit 43 Abs. 1 Z. 1 StVO
1960 am Torplatz ostseitig auf Länge der vorhandenen 3 Parkplätze
eine Haltezone, geltend werktags Montag bis Freitag von 8 –
18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr, einzurichten,
Beschlüsse
der Sitzung vom 20.11.2006
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
-
die Untervoranschläge
2007 wie folgt zu genehmigen:
ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen
und Ausgaben:
Volksschule I € 204.300,-
Volksschule II € 187.200,-
Hauptschule I/SHS € 319.400,-
Hauptschule II/RS € 297.000,-
Polytechnische Schule € 121.900,-
Allgemeine Sonderschule € 29.400,-
Pflege- und Hilfspersonal € 127.300,-
Musikschule der Stadt Feldbach € 793.200,-
Standesamtsverband € 170.100,-
Staatsbürgerschaftsverband € 100.100,-
Altstoffsammelzentrum € 73.400,-
außerordentlicher Haushalt mit jeweils
Einnahmen und Ausgaben: für die VS I, VS II, HS I/SHS,
HS II/RS, PTS und ASO jeweils
Einnahmen von € 155.000,- und
Ausgaben von € 180.000,-
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt
sind, wird auf
€ 120.000,- festgesetzt,
- aufgrund
des Ergebnisses der durchgeführten Ausschreibung die Raiffeisen-Leasing
Anlagen und KFZ VermietungsgmbH mit dem Leasing für die Anschaffung
eines Netzwerkservers und der Ausstattung für einen Informatikraum
der Hauptschule I/Sporthauptschule zu beauftragen,
- mit Wirksamkeit
vom 01.01.2007 die Müllgebühren wie folgt neu festzusetzen:
Grundgebühr
Die Grundgebühr
beträgt je Person und Jahr:
|
ohne
Bioent-
sorgung |
mit
Bioent-
Sorgung. |
Haushalt
mit
1-2 Personen |
€
18,00 |
€
26,40 |
Haushalt
mit
3-5 Personen |
€
16,20 |
€
24,60 |
Haushalt
ab
6 Personen |
€
14,60 |
€
23,00 |
Bei Wohnhäusern
mit zwei oder mehreren Haushalten wird eine durchschnittliche
Grundgebühr in der Höhe von € 16,20 ohne Bioentsorgung
und
€ 24,60 mit Bioentsorgung pro Person und Jahr berechnet.
Bei Schulen,
Ämtern, Behörden, Dienststellen, Büros, Geschäften
und vergleichbaren von Wohnhäusern verschiedenen Einrichtungen
wird eine durchschnittliche Grundgebühr in der Höhe
von
€ 18,00 ohne Bioentsorgung und € 26,40 mit Bioentsorgung
pro Person und Jahr berechnet, wobei 50 % der Schüler-
bzw. Beschäftigtenanzahl zugrunde zu legen sind.
Variable Gebühr
Die Entsorgungsgebühr
beträgt je Entleerung:
| je
Müllbehälter |
80
Liter |
€
3,20 |
| je
Müllbehälter |
90
Liter |
€
3,60 |
| je
Müllbehälter |
120
Liter |
€
4,40 |
| je
Müllbehälter |
240
Liter |
€
9,00 |
| je
Müllbehälter |
360
Liter |
€
13,20 |
| je
Großraumbehälter |
770
Liter |
€
28,20 |
| je
Großraumbehälter |
1.100
Liter |
€
35,60 |
- die Grundstücke
Nr. 1/4 und 2/1 KG Feldbach, letzteres ohne den bestehenden Zufahrtsweg
von der L 201, mit einem noch zu vermessenden, geschätzten
Ausmaß von rund 13.000 m² zu verkaufen,
- gemäß
§§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumord-nungsgesetz
1974, LGBl. Nr. 127 idgF, die Einwendungen
1.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13
B, vom 12.09.2006,
2.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 18
A, vom 29.08.2006 und
3.) der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH vom 25.08.2006
zu berücksichtigen, sowie
die Stellungnahmen
1.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 19
A, vom 09.08.2006 und
2.) des Militärkommandos Steiermark vom 18.07.2006
zur Kenntnis zu nehmen,
und
1.) den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.14 des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes, verfasst vom örtlichen
Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten
Fassung vom 19.10.2006 sowie
2.) den
heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.14
des Flächenwidmungsplanes, verfasst vom örtlichen
Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten
Fassung vom 19.10.2006
zu beschließen.
Beschlüsse
der Sitzung vom 28. 09. 2006
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
-
den 1.
Nachtragsvoranschlag 2006 für den außer-ordentlichen
Haushalt wie folgt zu genehmigen:
Einnahmen von € 1.901.200,- (alt: € 1.017.000,-) und
Ausgaben von € 2.173.100,- (alt: € 1.650.000,-), sohin
mit einem
Abgang von € 271.900,- (alt: € 633.000,-).
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt
sind, wird auf
€ 480.000,- (unverändert) festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag
ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende
Zwecke zu verwenden:
Pflichtschulen € 100.000,- (unverändert)
Gemeindestraßen € 200.000,- (alt: € 300.000,-)
Abwasserbeseitigung € 100.000,- (alt: € 0,-)
Wohn- und Geschäftsgebäude € 80.000,- (unverändert),
- Darlehen
zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes
wie folgt aufzunehmen:
a) bei
der Südoststeirischen Sparkasse AG:
€ 100.000,- Pflichtschulen
€ 200.000,- Gemeindestraßen
bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
€ 100.000,- Abwasserbeseitigung
bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
€ 80.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude
Insgesamt werden an Darlehen € 480.000,- aufgenommen,
- das Grundstück
Nr. 641 EZ 1440 KG Feldbach im Ausmaß von 5.413 m²
zu verkaufen,
- die Gemeinde-
und Elternbeiträge für den Besuch der Musikschule
der Stadt Feldbach beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 in Entsprechung
der Festlegung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.06.2006
wie folgt abzuändern:
Elternbeiträge: Hauptfach € 325,-
Musikalische Früherziehung € 160,-
Erwachsene € 511,-
Gemeindebeiträge: Hauptfach € 372,-
Erwachsene € 186,-,
- den Wassertarif
der Stadtgemeinde Feldbach mit Wirksamkeit vom 01.01.2007
neu festzulegen. Die Normalgebühr beträgt ab diesem
Zeitpunkt € 1,18 zzgl. Ust. pro m³ Wasser, die übrigen
Gebühren werden entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf
des Stadtamtes vom 28.09.2006 angepasst.
Die Wasserleitungsbeitrags- und Gebührenordnung der Stadtgemeinde
Feldbach vom 08.11.1982, zuletzt geändert am 14.12.2005,
wird dementsprechend abgeändert.
Beschlüsse der Sitzung vom 22. Juni 2006
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
die Sanierung
von Gemeindestraßen laut Ausschreibung wie folgt zu vergeben:
Franz-Josef-Straße/Erzherzog-Johann-Straße:
Fa. Swietelsky € 206.992,09 inkl. Ust. zzgl. Kanal
€ 92.482,92 exkl. Ust.
Grazer Straße: Fa. Teerag Asdag € 122.270,63 inkl.
Ust.
Siedlungsweg (so weit nicht ein Projekt des Abwasserverbandes
Feldbach – Mittleres Raabtal durchgeführt wird):
Fa. Mandlbauer € 128.855,38 inkl. Ust.,
- gem. §
8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz
die öffentliche Weganlage Thallerstraße entsprechend
dem aufgrund der heute vorliegenden Planskizze zu erstellenden
Vermessungsplan zu ändern. Die grundbücherliche Durchführung
erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über
das Vermessungsamt,
- das Grundstück
Nr. 268/11 KG Feldbach am Weidenweg im Ausmaß von 7.500
m² entsprechend dem heute vorliegenden Vertragsentwurf zu
verpachten,
- Jungfamilien
aus Feldbach wie folgt zu fördern:
Die mit Hauptwohnsitz in Feldbach gemeldeten Eltern bzw. ein Elternteil
erhalten aus Anlass der Geburt eines Kindes (Hauptwohnsitz in
Feldbach) ein Gutscheinpaket im Wert von € 400,- (Säuglingspaket
bei Feldbacher Anbietern € 100,-, Kinderkrippe Flohhupferl
€ 100,-, Feldbacher Kindergarten € 100,-, Musikschule
der Stadt Feldbach – Frühförderunterricht €
50,-, Schulartikel bei Eintritt in die Volksschule von Feldbacher
Anbietern € 50,-),
- die Förderung
von Solaranlagen durch die Stadtgemeinde Feldbach von € 25,-
pro m² auf den Betrag von € 75,- pro m² zu erhöhen,
- den monatlichen
Elternbeitrag für den Besuch des Städtischen Kindergartens
„Sonnenschein“ und des Heilpädagogischen Kindergartens
Feldbach für Kinder ohne besonderen Förderungsbedarf
mit 01.09.2006 auf € 79,20 inkl. 10 % Ust. anzuheben,
- gem. §§
29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr.
127 i.d.g.F.,
1.) den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.14 des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes vom 08.05.2006, sowie
2.) den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung
2.14 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach
vom 08.05.2006,
beide verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt
DI Hans Morawetz, aufzulegen
- den heute
vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.15 des Flächenwidmungsplanes
vom 20.06.2006, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt
DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches
Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., aufzulegen.
Beschlüsse
der Sitzung vom 09. März 2006
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde Martin Rauch als Gemeinderat
angelobt.
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
den Rechnungsabschluss
2005 in der heute vorliegenden Form mit
Einnahmen von € 13.812.837,63 und
Ausgaben von € 12.391.618,42, sohin mit einem Überschuss
von € 1.421.219,21, im ordentlichen Haushalt sowie
Einnahmen von € 2.079.198,93 und
Ausgaben von € 1.459.928,48, sohin mit einem Überschuss
von € 619.270,45, im außerordentlichen Haushalt zu
genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,
- die Schenkung
des Grundstückes Nr. 99/3 KG Feldbach EZ 1229 durch die Stadtgemeinde
Feldbach und Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse
GmbH an die Stadtgemeinde Feldbach anzunehmen
- und der
Stadtgemeinde Feldbach und Südost-steirische Anteilsverwaltungssparkasse
GmbH für die Errichtung des Veranstaltungs-zentrums Feldbach
auf den Grundstücken Nr. .250/2 und 99/3 KG Feldbach, Ringstraße
9, laut Ergebnis des durchgeführten Architektenwettbewerbes
– Projekt Architekten Pittino & Ortner ein Baurecht
auf 25 Jahre, Baurechtszins € 1.000,- pro Jahr, mit anschließendem
entschädigungslosen Eigentumsübergang des Bauwerkes
an die Stadtgemeinde Feldbach einzuräumen,
- die Angelegenheit
„Einführung einer Geburtenbeihilfe in Höhe von
€ 500,- pro neugeborenem Feldbacher Baby, dessen Eltern in
Feldbach ihren Hauptwohnsitz und aktiv bzw. passiv wahlberechtigt
sind ab 01.01.2006" dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen,
- GR Martin
Rauch zum Mitglied des Prüfungsausschusses, zum Schriftführer
des Gemeinderates und zum Mitglied der Tourismuskommission der
Stadt Feldbach zu wählen,
- den heute
vorliegenden Entwurf eines Vertrages mit der ÖBB-Infrastrukturbau
AG und dem Bundesland Steiermark über die Planung und Realisierung
einer Park & Ride-Anlage in Feldbach zu genehmigen. Nach diesem
übernimmt die Stadtgemeinde Feldbach den Betrieb und die
Erhaltung der dort näher bezeichneten überdachten Fahrradabstellplätze,
- bei der
Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH
1.) Herrn Josef Haas als Geschäftführer abzuberufen
und ihm die Entlastung zu erteilen, sowie
2.) Herrn Bgm. Kurt Deutschmann zum neuen Geschäftsführer
zu bestellen, der die Gesellschaft selbständig vertritt,
- die im Haus
Grazertor/Grazer Str. 2 gelegenen Räumlichkeiten an den Rotary
Club Feldbach zu vermieten. Grundlage bildet der heute vorliegende
Entwurf eines Bestandvertrages,
- den Vertrag
mit dem Bund über die Führung der Realschule Feldbach
aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur vom 01.12.2005 zu ändern,
- den heute
vorliegenden Entwurf einer Resolution betreffend den Personen-Nahverkehr
zu beschließen,
- die Neufestsetzung
des Tarifes für Arbeitsleistungen und Fahrzeugeinsätze
des Städtischen Wasser-werkes und des Städtischen Bauhofes
laut dem heute vorliegenden Entwurf zu genehmigen,
- wie folgt
zu verordnen:
Im Stadtgebiet von Feldbach dürfen Gastgärten unter
den Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994
i.d.g.F.
in der Zeit von 15. Juni bis 15. September
jedenfalls von 8 – 24 Uhr betrieben werden,
- vor dem
Haus Ringstr. 5
1.) für die östlichen Parkplätze gem. § 25
Abs. 1 StVO 1960 eine Kurzparkzone geltend
Montag – Freitag von 8 – 18 Uhr und
Samstag von 8 – 12 Uhr,
maximale Parkdauer 1 Stunde, sowie
2.) für den westlich gelegenen Parkplatz gem. § 43 Abs.
1 lit. d StVO 1960 die Beschränkung „Halten und Parken
verboten ausgenommen stark gehbehinderte Personen“ (Behindertenparkplatz)
einzurichten.
Beschlüsse
der Sitzungen vom 21. November 2005
und 14. Dezember 2005
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.11.2005 beschlossen,
-
die Untervoranschläge
2006 wie folgt zu genehmigen:
ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
Volksschule I € 205.000,-
Volksschule II € 169.200,-
Hauptschule I/SHS € 318.000,-
Hauptschule II/RS € 303.500,-
Polytechnische Schule € 127.500,-
Allgemeine Sonderschule € 29.500,-
Pflege- und Hilfspersonal € 124.500,-
Musikschule der Stadt Feldbach € 749.000,-
Standesamtsverband € 165.200,-
Staatsbürgerschaftsverband € 98.100,-
Altstoffsammelzentrum € 75.500,-
außerordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
für die VS I, VS II, HS I/SHS, HS II/RS, PTS und ASO jeweils
€ 100.000,-,
- für
den Du und Ich-Schülerhort den Finanz-abschluss
2004/05 mit einem Abgang von
€ 33.863,05 und das Finanzkonzept 2005/06 mit einem Abgang
von € 39.935,18 zu genehmigen,
- gem. dem
Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz 2004 den heute vorliegenden
Entwurf einer Abfuhrordnung der Stadtgemeinde
Feldbach zu genehmigen,
- mit dem
Land Steiermark ein Übereinkommen betreffend
die neu errichteten Schutzweg-beleuchtungen an
der L 201/Schillerstraße (Kreuzungen Färbergasse, Ottokar-Kernstock-Straße,
Grillparzerstraße, Apotheke Mag. Hofer und Zufahrt LKH)
und an der L 228/Oedter Straße (Friedhof) abzuschließen,
- das im Teilungsplan
des DI Karl Reichsthaler vom 19.10.2005, GZ 25641, ausgewiesene
Trennstück 1 des Grundstückes Nr. 506/9 KG Feldbach
im Ausmaß von 69,93 m² gem. § 72 Steiermärkische
Gemeindeordnung aus dem öffentlichen Gut auszuscheiden und
in das freie Gemeindevermögen umzuwandeln, sowie anschließend
diese Teilfläche um den Preis von € 72,67 pro m²
an die Autohaus Uitz GesmbH & Co KG zu verkaufen; weiters
in Entsprechung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.09.1992 das
mit 36,20 m² des Grundstücks Nr. 105/1 KG Feldbach
neu festgelegte Trennstück 3 des vorerwähnten Teilungsplanes,
sodass insgesamt ein Kaufpreis von € 7.712,47 zu leisten
ist.
Der Gemeinderat
hat in der Sitzung vom 14.12.2005 beschlossen,
Beschlüsse der Sitzungen vom 26. September 2005
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
den 1.
Nachtragsvoranschlag 2005 für den außer-ordentlichen
Haushalt wie folgt zu genehmigen:
Einnahmen von € 1.302.800,- (alt: € 832.000,-) und
Ausgaben von € 1.612.900,- (alt: € 1.620.000,-), sohin
mit einem
Abgang von € 310.100,- (alt: € 788.000,-).
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt
sind, wird auf
€ 648.000,- (alt: € 672.000,-) festgesetzt. Die Zweckbestimmung
und die Höhe der einzelnen Darlehen ändert sich wie
folgt:
Pflichtschulen € 100.000,- (unverändert)
Freizeitzentrum – Stadion € 35.000,-
(alt: € 50.000,-)
Kunsteisbahn € 150.000,- (unverändert)
Veranstaltungszentrum € 70.000,- (alt: € 100.000,-)
Gemeindestraßen a) Land € 147.000,-
(alt: € 222.000,-)
Gemeindestraßen b) Bank € 90.000,- (alt: € 0,-)
Wohn- und Geschäftsgebäude € 56.000,-
(alt: € 50.000,-)
- Darlehen
zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes
wie folgt aufzunehmen:
a) bei
der Südoststeirischen Sparkasse AG:
€ 100.000,- Pflichtschulen
€ 150.000,- Kunsteisbahn
€ 70.000,- Veranstaltungszentrum
Gesamt € 320.000,-
b) bei
der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
€ 90.000,- Gemeindestraßen und Hauptplatz-Fertigstellung
c) bei
der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
€ 56.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude (Feuerwehr-Einsatzzentrum)
d) Volksbank
Süd-Oststeiermark:
€ 35.000,- Freizeitzentrum-Stadion
Die Summe
der bei den Banken aufzunehmenden Darlehen beträgt €
501.000,-.
e) Land
Steiermark:
€ 145.000,- für Hauptplatz-Fertigstellung
(4. Teilabschnitt)
Insgesamt
werden an Darlehen € 646.000,- aufgenommen.
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach einen einmaligen Kostenbeitrag von €
131.040,-, das sind € 28,- je Einwohner, an das Österreichische
Rote Kreuz für die Errichtung des Einsatzzentrums Feldbach
leistet.
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach eine Teilfläche im Ausmaß von
9,74 m² des Grundstückes Nr. .495 KG Feldbach von der
Landesimmobilien-Gesellschaft mbH laut vorliegendem Anbot vom
27.07.2005 erwirbt und diese Teilfläche dem Grundstück
Nr. .250/2 KG Feldbach (Ringstraße 9) zugeschrieben wird.
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach den Fairen Handel im Sinne der Feldbacher
Initiative für Fairen Handel fördert und unterstützt
und zu diesem Zweck insbesondere folgende Vorkehrungen trifft:
1.) Bei Beschaffungen sollen fair gehandelte Produkte aus Entwicklungsländern
im Sinne einer Vorbildwirkung in einem Umfang von ca. 25 % bevorzugt
berücksichtigt werden .
2.) Der Faire Handel ist, sofern auf solche Produkte zurückgegriffen
werden kann, bei den Beschaffungskriterien als Qualitätsmerkmal
aufzunehmen.
3.) Öffentliche Kundmachungen und Informationen, z.B. Einschaltungen
im Stadtjournal, werden unterstützt und gefördert.
4.) Prinzipiell sollen Produkte aus heimischer Landwirtschaft
bevorzugt werden. Wenn aber Produkte aus Ländern des Südens
verwendet werden können, dann vorrangig solche aus fairem
Handel (z.B. Kaffee, Kakao, Gewürze usw.).
- StR. Bernhard
Kellermeier zum Mitglied des Sparkassenrates zu wählen.
- gem. §§
29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.
Nr. 127 i.d.g.F.,
1.) den
Einwendungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung,
FA 13 B, vom 23.06.2005 und vom 14.07.2005, sowie A 19 vom 28.06.2005
(Datum des Eingangsstempels) und vom 23.06.2005, aufgrund der
Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom 19.09.2005
Folge zu geben und
2.) die Änderung 2.12 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
unter Berücksichtigung der unter Pkt. 1.) genannten Einwendungen
in der dahingehend abgeänderten Fassung der Unterlage des
örtlichen Raumplaners vom 19.09.2005 zu beschließen.
- gem. §§
29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr.
127 i.d.g.F.,
1.) den
heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.13 des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes vom 19.09.2005, verfasst vom örtlichen
Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, sowie
2.) den
heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.13
des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach vom
19.09.2005, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI
Hans Morawetz,
aufzulegen.
Beschlüsse der Sitzungen vom 20. Juni 2005
Der Gemeinderat hat beschlossen,
-
aufgrund
der durchgeführten Ausschreibung die Sanierung der Gemeindestraßen
Oswaldigasse, Grazer Straße (teilweise), Thallerstraße
(teilweise), Marburger Weg, Bereich Busbahnhof, Gemeindestraße
Zufahrt Fa. Kelly/Dacapo und Johann-Strauß-Gasse an die
Firma Teerag Asdag zu einem Preis von gesamt € 506.332,46
inkl. MWSt. zu vergeben,
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler gem.
§ 1357 ABGB für das vom Abwasserverband Feldbach –
Mittleres Raabtal zur ergänzenden Finanzierung der Verbandskläranlage
in der Höhe von € 500.000,– aufgenommene Darlehen
im Umfang von 56,90 %, das sind
€ 284.500,–, sowie die Bezahlung der notwendigen Eigenmittel
übernimmt,
- dass die
Stadtgemeinde Feldbach in Ansehung der örtlichen Bedürfnisse
und des vorhandenen dringenden Bedarfes heuer erstmals einen teilweisen
Sommerbetrieb im Städtischen Kindergarten „Sonnenschein“
einrichtet. Im Zeitraum 11.07. – 29.07.2005 wird eine Kindergartengruppe
geöffnet gehalten, die auch von nicht behinderten Kindern
der Integrationsgruppe des Heilpädagogischen Kindergarten
Feldbach besucht werden kann.
In Anwendung des § 9 Abs. 3 Kinderbetreuungs-gesetz i.V.m.
§ 3 Abs. 3 KDG werden die Betriebszeiten des Städtischen
Kindergartens bzw. des Heilpädagogischen Kindergartens Feldbach
im vorher genannten Umfang bis 23.07.2005 bzw. um jeweils 2 Wochen
in die Zeit der Hauptferien eines jeden Jahres verlängert.
Für den Zeitraum bis zum 29.07.2005 bzw. um jeweils eine
weitere Woche eines jeden Jahres werden die Kindergärten
als Saisonbetriebe geführt.
Weiters wird ab sofort gem. § 11 Abs. 2 lit. c Kinderbetreuungsgesetz
i.V.m. § 3 Abs. 1 KDG der Betrieb in den Sememsterferien
weitergeführt,
- folgende
Personen zu Mitgliedern des Sparkassenrates zu wählen:
Stadtgemeinde
Feldbach:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr,
8330 Feldbach, Mühldorfer Str. 9/5
GR Wolfgang Fitz,
8330 Feldbach, Bürgergasse 1
GR HR Dr. Rudolf Grasmug,
8330 Feldbach, Brückenkopfgasse 23
GR Alfred Rebernik,
8330 Feldbach, Mühldorfer Str. 9/10
Heidelinde Fürntrath,
8330 Feldbach, Siebenbürger Weg 2/1
Ewald Galle,
8330 Feldbach, Neusiedlung 8 b
Anton Teschl,
8330 Feldbach, Dr.-Friedrich-Niederl-S. 11/10
Günther Thaller,
8330 Feldbach, Hauptplatz 22
Stadtgemeinde
Fehring:
Bernhard Kalcher,
8350 Fehring, Grazer Str. 26
GR Siegfried Kettner,
8350 Fehring, Belvederestraße 22 h
GR Norbert
Pohl, 8350 Fehring, Fabrikstraße 1
Marktgemeinde
Kirchbach:
Bgm. DI Josef Winter, 8082 Kirchbach 55
GR Erich Feyertag, 8082 Ziprein 16
Bgm. Kurt
Deutschmann ist gem. dem Statut der Sparkasse Vorsitzender des
Sparkassenrates,
- laut Vermessungsplan
des DI Reichsthaler vom 24.04.2005, GZ 25334, aufgrund des Vorliegens
der Voraussetzungen gem. § 13 Liegenschafts-teilungsgesetz
das Trennstück Nr. 8 im Ausmaß von 0,58 m² sowie
das Trennstück Nr. 7 im Ausmaß von 1,32 m², somit
eine Gesamtfläche von 1,90 m², vom Grundstück Nr.
500/7 KG Feldbach lastenfrei abzuschreiben und dem Grundstück
Nr. 500/8 KG Feldbach, Eigentümer Ing. Rainer Puntigam, zuzuschreiben.
Die grundbücherliche Durchführung erfolgt über
das Vermessungsamt.
Beschlüsse der Sitzungen vom 25. April 2005
Der Gemeinderat
hat beschlossen,
-
den Rechnungsabschluss
2004 in der heute vorliegenden Form mit
Einnahmen von € 13.979.258,43 und
Ausgaben von € 12.343.785,83, sohin mit einem Überschuss
von € 1.635.472,60, im ordentlichen Haushalt sowie
Einnahmen von € 3.173.205,24 und
Ausgaben von € 3.049.634,22, sohin mit einem Überschuss
von € 123.571,02, im außerordentlichen Haushalt zu
genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,
- folgende
Gemeinderäte zu Mitgliedern der nachstehend angeführten
Ausschüsse, Verbände und zu Schriftführern zu wählen,
wobei die Wahl durch Erheben der Hand durchgeführt wird:
Verwaltungsausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Herbert Dillinger
Alfred Rebernik
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatzmitglieder:
Alfred Glehr
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Dir. Erwin Klobasa
StR. Bernhard Kellermeier
Prüfungsausschuss
Mitglieder:
Wolfgang Fitz
Christian Fürtrath
Alfred Glehr
Agnes Puntigam
Alfred Rebernik
Horst Lederer
Günther Ruprecht
Roswitha Liebmann
Dr. Georg Mayer
Bau-
und Raumordnungsausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Wolfgang Fitz
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Horst Lederer
Ersatzmitglieder:
HR Dr. Rudolf Grasmug
Alfred Rebernik
Christian Fürntrath
StR. Bernhard Kellermeier
Finanz-
und Rechtsausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Str. Dir. Erwin Klobasa
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatzmitglieder:
Christian Fürntrath
Alfred Rebernik
Wolfgang Fitz
StR. Bernhard Kellermeier
Schul- und Kulturausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
HR Dr. Rudolf Grasmug
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
Ersatzmitglieder:
Christian Fürntrath
Alfred Rebernik
Karin Erkenger
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Sozialausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Karin Erkenger
Agnes Puntigam
Angela Pendl
Ersatzmitglieder:
Markus Moser
Christian Fürntrath
Alfred Rebernik
Doris Degenkolb
Sport-,
Gesundheits-, Jugend- und Familienausschuss
Mitglieder:
Karin Erkenger
Christian Fürntrath
Markus Moser
Doris Degenkolb
Ersatzmitglieder:
Agnes Puntigam
Bgm. Kurt Deutschmann
StR. Dir. Erwin Kobasa
Günther Ruprecht
Umwelt-
und Energieausschuss
Mitglieder:
Alfred Glehr
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Alfred Rebernik
Günther Ruprecht
Ersatzmitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Herbert Dillinger
Markus Moser
Josef Gsöls
Verkehrsausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Alfred Glehr
Alfred Rebernik
Josef Gsöls
Ersatzmitglieder:
Wolfgang Fitz
Christian Fürntrath
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Wirtschafts-
und Tourismusausschuss
Mitglieder:
Bgm. Kurt Deutschmann
Wolfgang Fitz
Str. Dir. Erwin Klobasa
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatzmitglieder:
HR Dr. Rudolf Grasmug
Alfred Glehr
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
Zu
Schriftführer werden gewählt:
HR Dr.
Rudolf Grasmug (SPÖ)
Bernhard Kellermeier (ÖVP)
Roswitha Liebmann (GRÜNE)
Dr. Georg Mayer (FPÖ)
Als
Fraktionsvorsitzende werden festgestellt:
Christian
Fürntrath (SPÖ)
Vzbgm. Dr. Claudius Handl (ÖVP)
Roswitha Liebmann (GRÜNE)
Dr. Georg Mayer (FPÖ)
a) Abfallwirtschaftsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
b) Abwasserverband
Feldbach – Mittleres Raabtal:
Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
c)
Entwicklungsverein Kleinregion Feldbach: Bgm. Kurt
Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
d) Gemeinderätliche
Personalkommission:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Dir. Erwin Klobasa
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
StR. Bernhard Kellermeier
Ersatz:
Christian Fürntrath
Alfred Rebernik
Alfred Glehr
Horst Lederer
Doris Degenkolb
e) Gemeinsamer
Schulausschuss:
Bgm. Kurt Deutschmann
HR Dr. Rudolf Grasmug
StR. Bernhard Kellermeier
Ersatz:
Wolfgang Fitz
Agnes Puntigam
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
f) Kuratorium für die Aufbahrungshalle:
Bgm. Kurt Deutschmann
HR Dr. Rudolf Grasmug
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Alfred Rebernik
StR. Bernhard Kellermeier
g) Regionalverband
Steirisches Thermenland: Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
h) Regionalen
Planungsbeirat:
Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
i) Sozialhilfeverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
j) Staatsbürgerschaftsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
k) Standesamtsverband
Feldbach:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
StR. Bernhard Kellermeier
l) Tourismuskommission:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Roswitha Liebmann
Ersatz:
Wolfgang Fitz
StR. Bernhard Kellermeier
m) Wasserverband
Grenzland-Südost:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Ersatz:
Alfred Rebernik
Christian Fürntrath
StR. Bernhard Kellermeier
Bgm. Kurt
Deutschmann wird zur Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung
legitimiert.
n) Wasserverband
Raabregulierung Feldbach-Fehring:
Bgm. Kurt Deutschmann
Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
o) Stadt-
und Infrastrukturentwicklungs KEG-Beirat:
Bgm. Kurt Deutschmann
Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
HR Dr. Rudolf Grasmug
Alfred Rebernik
Vzbgm. Dr. Claudius Handl
Horst Lederer
Ersatz:
Christian
Fürntrath
StR. Dir. Erwin Klobasa
Alfred Glehr
Wolfgang Fitz
StR. Bernhard Kellermeier
Doris Degenkolb
- gem. §
43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz Karlheinz Westermayer
zur Kontaktperson zu bestellen.
- den Jahresabschluss
2003 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH laut vorliegender
Unterlage der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach vom 09.11.2004
zu genehmigen und dem Geschäftsführer Josef Haas die
Entlastung zu erteilen.
- den heute
vorliegenden Entwurf der Änderung 2.12. des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes, verfasst vom örtlichen Raumplaner
Arch. DI Hans Morawetz am 15.04.2005, gem. §§ 29 –
31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127
idgF, aufzulegen.
- das heute
vorliegende Anbot der Steweag-Steg GmbH vom 13.04.2005 betreffend
die Stromlieferung an die Stadtgemeinde Feldbach zu genehmigen.
zurück
nach oben |