Gemeinderatsbeschlüsse  






über die Beschlüsse des Gemeinderates
in der Sitzung vom 22.06.2010


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Auflösung des Pachtvertrages für das Hallenbadrestaurant durch Herrn Josef Suppan lt. Schreiben vom 06.04.2010 mit Wirksamkeit vom 31.08.2010 zur Kenntnis zu nehmen. Mit 01.10.2010 wird das Hallenbadrestaurant an Herrn Mag. Ambrus Novak entsprechend dem vorliegenden Vertragsentwurf neu verpachtet;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für ein von der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH zur Finanzierung des Um- und Zubaues der Mehrzweckhalle Feldbach bei der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG aufzunehmendes Darlehen in der Höhe von € 1,9 Mio. übernimmt;

  • das vorliegende Übereinkommen mit der Feldbacher Fruit Partners GmbH betreffend Parkplätze an der Europastraße vor der Liegenschaft Nr. 26 zu genehmigen;

  • Herrn Karlheinz Westermayer als Kontaktperson für Gleichbehandlungsfragen gem. § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz für die Dauer von 5 Jahren wiederzubestellen;

  • den vorliegenden Entwurf der Kleinen Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2.23 (Zimmermann, Lehmann) vom 07.06.2010, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 idgF., zu beschließen;

  • den als Anbot vom 09.06.2010 vorliegenden Entwurf eines Stromlieferungsvertrages mit der Steweag-Steg GmbH zu genehmigen.


    Für den Gemeinderat:
    Der Bürgermeister:


    (Kurt Deutschmann)








    über die Beschlüsse des Gemeinderates
    in der Sitzung vom 10.05.2010


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2009 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen
    von € 14.977.590,46 und Ausgaben von € 13.558.821,02, sohin mit einem Überschuss von
    € 1.418.769,44, im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen von € 1.778.625,75 und Ausgaben von € 2.028.625,75, sohin mit einem Abgang von € 250.000,-, im außer-ordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen;
  • den Jahresabschluss 2008 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen;
  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG mit dem Leasing für eine neue EDV-Anlage der Polytechnischen Schule Feldbach mit einer Summe von € 10.440,- exkl. USt. zu beauftragen;
  • den vorliegenden Nachtrag zum Mietvertrag mit Frau Maria Kiszilak betreffend die Liegenschaft Schillerstraße 28 zu genehmigen;
  • gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßen-verwaltungsgesetz entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 21.01.2010, GZ 28334, die Verlegung, den Umbau, die Verbreiterung und wesentliche Verbesserung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßengrundes der Gemeindestraße Europastraße, Grundstück Nr. 228/9 KG Feldbach, zu beschließen. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;
  • die in der Vermessungsurkunde vom 28.01.2010 näher bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Nr. 222 KG Feldbach im Ausmaß von 2.493 m² um einen Preis von € 20,-
    pro m², somit gesamt € 49.860,-, zu verkaufen;
  • folgende Gemeinderäte zu Mitgliedern der nachstehend angeführten Ausschüsse und Verbände sowie zu Schriftführern zu wählen, wobei die Wahl durch Erheben der Hand durchgeführt wird:

  • Verwaltungsausschuss:
    Mitglieder: FinRef. Alfred Rebernik, Ernst Eder, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls

  • Prüfungsausschuss:
    Mitglieder: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Ernst Eder , Horst Lederer
    Ersatz: Christian Fürntrath, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Bau- und Raumordnungsausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann , Ernst Eder, Horst Lederer
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Ewald Galle, Rudolf Kulovic

  • Finanz- und Rechtsausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Christine Hampton, Horst Lederer

  • Jugend- und Familienausschuss:
    Mitglieder: Markus Lang, Manuela Leitgeb, Doris Degenkolb
    Ersatz: Christian Fürntrath, Karin Erkenger, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Schul- und Kulturausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Margarete Handl
    Ersatz: Herta Haas, Markus Moser, Vzbgm. Christian Ortauf

  • Sozialausschuss:
    Mitglieder: Herta Haas, Karin Erkenger, Rudolf Kulovic
    Ersatz: Manuela Leitgeb, Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf

  • Sport- und Gesundheitsausschuss:
    Mitglieder: Christian Fürntrath, Markus Moser, Doris Degenkolb
    Ersatz: Manuela Leitgeb, Markus Lang, Mag.(FH) Mathias Danner

  • Umwelt- und Energieausschuss:
    Mitglieder: Markus Lang, Ewald Galle, Oliver Fink
    Ersatz: Ernst Eder, FinRef. Alfred Rebernik, Christine Hampton

  • Verkehrsausschuss:
    Mitglieder: Ewald Galle, FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Margarete Handl

  • Wirtschafts- und Tourismusausschuss:
    Mitglieder: Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, FinRef. Alfred Rebernik, Rudolf Kulovic

  • Zu Schriftführer werden gewählt: Ernst Eder (SPÖ), Doris Degenkolb (ÖVP)

  • Als Fraktionsvorsitzende werden festgestellt: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ)/StV.: Ernst Eder (SPÖ), Vzbgm. Christian Ortauf (ÖVP)

  • Verbände und Einrichtungen:

  • Abfallwirtschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Markus Lang, StR. Josef Gsöls

  • Abwasserverband Feldbach – Mittleres Raabtal:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa

  • Gemeinderätliche Personalkommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Oliver Fink, Christine Hampton
  • Gemeinsamer Schulausschuss:
    Bgm. Kurt Deutschmann, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Herta Haas, StR. Josef Gsöls
  • Kuratorium für die Aufbahrungshalle:
    Bgm. Kurt Deutschmann, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Markus Moser, StR. Josef Gsöls
  • Regionalverband Steirisches Thermenland:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
  • Sozialhilfeverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann , Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Staatsbürgerschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Standesamtsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, StR. Josef Gsöls
  • Tourismuskommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Oliver Fink
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, StR. Josef Gsöls
  • Wasserverband Grenzland-Südost:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, Vzbgm. Christian Ortauf
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, Christian Fürntrath, StR. Josef Gsöls
    Bgm. Kurt Deutschmann wird zur Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung legitimiert.

    Wasserverband Flussraum Raab:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa
    Ersatz: FinRef. Alfred Rebernik, NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher
  • Stadt- und Infrastrukturentwicklungs KEG-Beirat:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. DirRat Erwin Klobasa, FinRef. Alfred Rebernik, Vzbgm. Christian Ortauf, StR. Josef Gsöls, Mag.(FH) Mathias Danner
    Ersatz: NR Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Christian Fürntrath, Ernst Eder, Horst Lederer, Margarete Handl, Doris Degenkolb;
  • den Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Feldbach vom 04.12.1998 im § 2 Pkt. 2.2 Aufschließungsgebiete lit. c, aufgrund der Abflussuntersuchung 2004 (GZ: 020108, Juli 2004) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Landesbaudirektion, FA 19A, erstellt von der Hydroconsult GmbH und der Steirische Energieanlagen – Engineering und Consulting GmbH, und der Stellungnahme der Baubezirksleitung Feldbach vom 05.10.2010, gem. §§ 29-31 Stmk. Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 i.d.g.F., dahingehend abzuändern, dass beim Gebiet Nr. 143 L (J/2), Bebauungs-dichte 0,2 bis 1,0, das Ausschließungserfordernis der Hochwasserfreistellung entfällt;
  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Volksbank Feldbach mit dem Leasing für eine neue EDV-Anlage der Hauptschule I/Sporthauptschule Feldbach mit einer Summe von
    € 12.746,- exkl. USt. zu beauftragen.


Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:


(Kurt Deutschmann)

Angeschlagen am: 16.06.2010
Abgenommen am: 16.07.2010



  • den Jahresabschluss 2007 der Feldbacher Freizeit- und

 


Beschlüsse der Sitzung vom 24. Juni. 2009




Der Gemeinderat hat beschlossen,

 

  • den Jahresabschluss 2007 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen;

 

  • Herrn Otto Salomon und Frau Karin Salomon und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum des Grundstücks Nr. .131/2 KG Feldbach die Dienstbarkeit einzuräumen, auf einem an der nördlichen Grenze des Grundstücks Nr. .645 KG Feldbach, Oedter Str. 4, gelegenen, 5 m breiten Weg zu gehen und mit Fahrzeugen aller Art zu fahren, auch mit Kraftfahrzeugen. Das Abstellen von Fahrzeugen entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Nr. .645 und Nr. .752 KG Feldbach (Oedter Str. 6) wird auf den hiefür markierten Parkplätzen gegen jederzeitigen Widerruf gestattet;

 

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach jeweils als Bittleihe, sohin unentgeltlich gegen jederzeitigen Widerruf,
    a) die im heute vorliegenden Lageplan näher bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Nr. 13/9 KG Weißenbach im Ausmaß von ca. 90 m² für die Errichtung eines Carports an Frau Eva Brixel zur Verfügung stellt,
    b) die im heute vorliegenden Lageplan näher bezeichnete Teilfläche des Grundstücks Nr. 13/9 KG Weißenbach im Ausmaß von ca. 3.000 m² an Herrn Architekt DI Manfred Riedler und Frau Roswitha Liebmann für die Nutzung als Grünfläche zur Verfügung stellt;

 

  • gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 16.06.2009, GZ: 27992, die Verlegung, den Umbau, die Verbreiterung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßengrundes im Bereich des Weggrundstücks Nr. 500/2 KG Feldbach, Brückenkopfgasse, sowie der Grundstücke Nr. .6/1 und 447/1 KG Feldbach zu beschließen. Die grundbücherliche Teilung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt;

 

  • das im heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 16.06.2009, GZ: 27992, bezeichnete Trennstück Nr. 3 des Weggrundstückes Nr. 500/2 KG Feldbach, Brückenkopfgasse, im Ausmaß von 340 m² mit den Trennstücken Nr. 2 des Grundstücks Nr. .6/1 KG Feldbach im Ausmaß von 12 m² und Nr. 3 des Grundstücks Nr. 447/1 KG Feldbach im Ausmaß von 76 m², das sind gesamt 88 m², beide Grundstücke im Eigentum von Herrn Fritz Clement, mit dem Genannten zu tauschen; weiters wird auf dem Grundstück Nr. .6/1 KG Feldbach zu Lasten der Grundstücke Nr. 500/2 und 651 KG Feldbach die Dienstbarkeit Gehen, Radfahren, Fahren mit Einsatzfahrzeugen und mit Fahrzeugen der Stadtgemeinde Feldbach und der Republik Österreich – Wasserbauverwaltung eingeräumt;

 

  • gem. § 94 lit. d Z. 4 lit a, 43 Abs. 1 lit b Z. 1 StVO 1960 auf dem Woworskyweg
    a) nordseitig entlang der Liegenschaft Nr. 2 und Nr. 4 ein „Halte- und Parkverbot ausgenommen Anrainerverkehr Woworskyweg 2 und 4“ zu erlassen sowie
    b) südseitig ab der Liegenschaft Nr. 1 bis zum westlichen Ende des Weges ein „Halte- und Parkverbot“ zu erlassen




Beschlüsse der Sitzung vom 18. März. 2009



Der Gemeinderat hat beschlossen,

 

  • den Rechnungsabschluss 2008 in der heute vorliegenden Form mit Einnahmen von
    € 15.217.267,73 und Ausgaben von € 13.480.021,25, sohin mit einem Überschuss von € 1.737.246,48 im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen von
    € 1.944.267,51 und Ausgaben von € 1.942.079,12, sohin mit einem Überschuss von € 2.188,39, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen;

 

  • dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Feldbach als Haftungsgemeinde dem Beschluss des Sparkassenrates vom 10.03.2009 zur freiwilligen Auflösung der Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse nach § 26 Abs. 1 Sparkassengesetz seine Zustimmung erteilt;

 

  • für den Ankauf der neuen Kehrmaschine eine Leasingfinanzierung aufgrund der durchgeführten Ausschreibung bei der Sparkasse/Immorent über eine Summe von
    € 99.600,- inkl. USt. abzuschließen;

 

  • folgende Ehrungen von Personen zu beschließen:
    Zum Ehrenbürger der Stadt Feldbach wird ernannt: HR Mag. Dr. Rudolf Grasmug
    Der Ehrenring der Stadt Feldbach wird verliehen an: Dir. Max Wratschgo
    Die Dankplakette der Stadt Feldbach wird verliehen an: Mag. Monika Brandl, Franz Feldgitscher, Frieda Fink, Dir. Martin Gspandl, Obstlt Herbert Haller, Elisabeth Hart, Mag. Manfred Hofer, Prim. Dr. Hannes Hofmann, Birgit Hörrlein, KR Walter Imp, Elisabeth Janzer, Alfred Jost, Franz Kager, Maria Knaus, HR Dir. Mag. Edith Kohlmeier, Viktoria Konrad, Ing. Peter Koppendorfer, Franz Lafer, Karl Lafer, Ing. Werner Lafer, Baldur Loder (posthum, DI Ernst Lugitsch, Werner Maier, Josef Mayer, Leopold Muhr, LAbg. Ing. Josef Ober, Dir. Mag. Dr. Karl Pfeiler, Karl Puntigam, ABI Johann Reinprecht, Siegfried Reisinger, Franz Reithmeier, Roswitha Sommer, Hildegard Stelzl, ADir. Marianne Suppan, Theresia Trammer, Dir. Mag. Rudolf Trummer, Werner Vas, Josef Veith, Prim. Dr. Johann Waller;

 

  • den Parkplatz Nr. 13 auf dem Gemeindehofparkplatz an Frau Eva Sabine Hainz zu vermieten;

 

  • am Marburger Weg ostseitig auf Höhe der Liegenschaften Schillerstraße 21 und 23 ein Halte- und Parkverbot gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z.1, 94 d Z.4 lit. a StVO 1960 einzurichten;

 

  • die Große Änderung 2.21 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach, aufgelegt mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.09.2008 und beschlossen mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2008, wie folgt abzuändern:
    Verordnung: § 3 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik – Vorbehaltsfläche
    Für die Grundstücke Nr. 379, 380/1 (Teil) und 380/2 wird eine Vorbehaltsfläche gem. § 26 c Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz i.d.g.F. festgelegt. Für die Grundstücke Nr. 374 und 375 werden Optionsverträge gem. § 26 a Steiermärkisches Raumordnungsgesetz i.d.g.F. abgeschlossen. Die Erläuterung und die planliche Darstellung werden ebenfalls dahingehend abgeändert. Die heute vorliegende geänderte Fassung (Korrektur 10.03.2009), verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, wird beschlossen;

 

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Resolution „Gentechnikfreie Gemeinde“ des Vereines zur Förderung des Steirischen Vulkanlandes zu beschließen;

 

  • den in der nachfolgenden Aufstellung angeführten Vereinen und Einrichtungen jeweils eine Fläche in der Größe von ca. 80 x 120 cm im neu errichteten Schaukasten am Kirchenplatz in Form einer Bittleihe gegen jederzeitigen Widerruf zur Verfügung zu stellen: Stadtgemeinde Feldbach, Freiwillige Feuerwehr, SPÖ, Bienenzuchtverein, Europäische Föderalistische Bewegung, Österr. Alpenverein, Pfarrgemeinde Feldbach, Österr. Kameradschaftsbund, ÖVP, Naturfreunde Feldbach, ARBÖ, SV & TUS Feldbach.





Beschlüsse der Sitzung vom 13. Okt. 2008



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Nachtragsvoranschlag 2008 für den außerordentlichen Haushalt in der Fassung der Auflage vom 29.09.2008 und unter Berücksichtigung der Änderungen im Entwurf vom 13.10.2008 wie folgt zu genehmigen:
    Einnahmen von € 1.680.700,- (alt: € 1.225.000,-) und
    Ausgaben von € 2.113.300,- (alt: € 1.788.500,-) sowie mit einem
    Abgang von € 432.600,- (alt: € 563.500,-).
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 635.000,- (alt: € 480.000,-) festgesetzt.
    Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    Pflichtschulen € 200.000,- (alt € 100.000,-)
    Sportanlagen € 0,- (alt € 100.000,-)
    Gemeindestraßen € 300.000,- (alt € 70.000,-)
    Wasserversorgung € 40.000,- (alt € 100.000,-)
    Abwasserbeseitigung € 60.000,- (unverändert)
    Wohn- und Geschäftsgebäude € 35.000,-
    (alt € 50.000,-);


  • Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes wie folgt aufzunehmen:
    a) bei der Steiermärkischen Sparkasse:
    € 200.000,- Pflichtschulen
    € 200.000,- Gemeindestraßen
    b) bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
    € 100.000,- Gemeindestraßen
    € 35.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude
    c) bei der Volksbank Süd-Oststeiermark:
    € 40.000,- Wasserversorgung
    d) bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
    € 60.000,- Abwasserbeseitigung
    Insgesamt werden an Darlehen € 635.000,- aufgenommen;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach den Abwasserverband Feldbach-Mittleres Raabtal beauftragt, ein Kommunaldarlehen zur Finanzierung der ABA BA 83 in der Höhe von
    € 600.000,- bei der BAWAG P.S.K., 1018 Wien (Anbot vom 04.08.2008) mit einer Laufzeit von 25 Jahren (exkl. Bauphase) und mit einer Verzinsung wahlweise a) auf Basis des 6-Monats-EURIBOR und b) auf Basis des 6-Monats-CHF-LIBOR zzgl. eines Aufschlages von 0,04 % aufzunehmen sowie anteilig die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für das vom Abwasserverband Feldbach-Mittleres Raabtal aufzunehmende Kommunaldarlehen für die ABA BA 83, das sind € 402.000,- und die Bezahlung der laufenden Zinsen, Tilgungen und Nebenkosten bzw. der Eigenmittel übernimmt;

  • das heute vorliegende Übereinkommen mit dem Land Steiermark vom 02.09.2008 betreffend die Beitragsleistung des Landes Steiermark für die Errichtung von Schutzwegbeleuchtungen an der L201 – Gleichenberger Straße/Schillerstraße zu genehmigen.







Beschlüsse der Sitzung vom 23. Sept. 2008



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Parkplatz Nr. 10 auf dem Gemeindehofparkplatz ab 15.09.2008 zu vermieten,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach ab dem Betriebsjahr 2008/09 für den Städtischen Kindergarten Sonnenschein und für den Heilpädagogischen Kindergarten dem neuen Fördersystem des Landes beitritt, somit keine Elternbeiträge einhebt und stattdessen die Beiträge des Landes zum Personalaufwand und die anstelle der Elternbeiträge vom Land gewährten, zusätzlichen Beitragsersätze beantragt,

  • mit der arcus Personalmanagement GmbH einen Vertrag zur Beschäftigung von heilpädagogischem Fachpersonal im HPK Feldbach beginnend ab dem Betriebsjahr 2008/09 lt. dem heute vorliegendem Entwurf abzuschließen,

  • auf die für das Grundstück Nr. 99/3 KG Feldbach (Zentrum) bestehende Dienstbarkeit der Dachtraufe und Durchführung von Leitungen am Grundstück Nr. 136/2 KG Feldbach (Julius Nagl) mangels weiteren Bedarfes zu verzichten und der Löschung durch den Genannten zuzustimmen,

  • einen Bestandvertrag mit der Ankünder GmbH betreffend die Aufstellung eines Werbeträgers auf dem Grundstück 617 KG Feldbach, Parkplatz des Stadions, entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf abzuschließen,

  • den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach vom 23.09.2008, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 bis 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 d.g.F., aufzulegen,




Beschlüsse der Sitzung vom 23. Juni 2008



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • Herrn GR Dr. Georg Mayer zum Mitglied des Prüfungsausschusses sowie zum Schriftführer des Gemeinderates zu wählen,

  • zum Mitglied der Tourismuskommission zu wählen:
    Bgm. Kurt Deutschmann, Vzbgm. Dr. Claudius Handl, Martin Rauch
    zu Ersatzmitgliedern werden gewählt:
    Wolfgang Fitz, StR. Bernhard Kellermeier,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit dem Land Steiermark betreffend die Sanierung der Kreuzung Bahnhof-Feldbach an der L 221/Johnsdorfer Straße mit einem Kostenanteil der Stadtgemeinde Feldbach von € 18.000,- zu genehmigen,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit dem Land Steiermark und der ÖBB-Infrastruktur Bau AG betreffend die Gestaltung des Vorplatzes beim Bahnhof Feldbach zu genehmigen, wobei die Stadtgemeinde Feldbach nach Fertigstellung die Erhaltung und Erneuerung übernimmt,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und dem Land Steiermark betreffend die Planung der Park & Ride Anlage beim Bahnhof Feldbach als Parkdeck mit einem Kostenanteil der Stadtgemeinde Feldbach von € 34.500,- zu genehmigen. Von Seiten der Stadtgemeinde Feldbach wird die Variante I/Errichtung des Parkdecks auf dem Grundstück Nr. 525 KG Feldbach östlich des Bahnhofgebäudes ausdrücklich bevorzugt,

  • in der Schubertgasse ostseitig im Bereich gegenüber der Zufahrten zu den Grundstücken Nr. 6 und Nr. 8 auf einer Länge von 14 m gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z 1, 94 d Z 4 a StVO ein Halte- und Parkverbot festzulegen,

  • in der Grazer Straße nordseitig vor den Liegen-schaften Nr. 14 und 16 auf einer Länge von 16 m
    (3 Parkplätze) ein Parkverbot geltend werktags Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr (Haltezone) gem. §§ 43 Abs. 1 lit b Z 1, 94 d Z 4 a StVO festzulegen,

  • die Arbeiten für die Sanierung von Gemeindestraßen wie folgt zu vergeben:
    Bürgergasse:
    Teerag Asdag um € 145.298,98 inkl. USt.
    Ringstraße:
    Swietelsky um € 81.266,54 inkl. USt..




Beschlüsse der Sitzung vom 26. März 2008



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2007 in der heute vorliegenden Form mit
    Einnahmen von € 15.115.708,99 und
    Ausgaben von € 13.330.388,36, sohin mit einem Überschuss von € 1.785.320,63,
    im ordentlichen Haushalt sowie mit
    Einnahmen von € 2.415.960,37 und
    Ausgaben von € 2.414.054,54, sohin mit einem Überschuss von € 1.905,83,
    im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,

  • aus Anlass des Grundverkaufes der ÖBB-Infrastruktur Bau AG an die Agrarunion Südost reg.Gen.mbH der lastenfreien Abschreibung von Grund- bzw. Trennstücken beim Grundstück Nr. 525 KG Feldbach EZ 1107 KG Feldbach lt. Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 06.11.2007, GZ 26939, zuzustimmen, dies bei sonstigem aufrechten Weiterbestehen der eingetragenen Dienstbarkeiten C-LNr. 1a und 2a zugunsten der Grundstücke der Stadtgemeinde Feldbach Nr. 514/1 und 514/7 KG Feldbach,

  • dass der Standesamtsverband Feldbach mit 01.04.2008 für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Auszügen aus dem Geburtseintrag, Heiratsurkunden und Auszügen aus dem Heiratseintrag in Form von Qualitätsurkunden ein Aufwandsentgelt von € 2,10 je Urkunde verrechnet. Dieses Entgelt wird an die jeweilige Höhe des Tarifes B I 20 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl.Nr. 24 i.d.g.F., oder eines an dessen Stelle tretenden Tarifes angepasst,

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung mit dem Bezirksverband für Eis- und Stocksport Feldbach Süd über die Benützung der Asphalthallen zu genehmigen,

  • den heute vorliegenden Jahresabschluss 2006 der Feldbacher Freizeit und Veranstaltungs GmbH, erstellt von der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach, zu genehmigen und dem Geschäftsführer die Entlastung zu erteilen,

  • aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 17.12.2007 und unter Berücksichtigung der Eingabe der Fachabteilung 18 A des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie nach Durchführung des Anhörverfahrens die Kleine Änderung 2.18 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach (Schuster) – Änderung der Baulandzonierung für das Grundstück Nr. 455/9 KG Feldbach, Aufhebung des Bebauungsplanes T 9 sowie Rückführung in Aufschließungsgebiet - gem.
    § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 17.12.2007 in der Fassung „2. Beschluss 2008“ zu beschließen,

  • die Kleine Änderung 2.20 des Flächenwidmungs-planes der Stadtgemeinde Feldbach (Schubert) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 25.02.2008 zu beschließen. Die Einwendung des Herrn Wolfgang Hülble-Königsberger vom 04.03.2008 wird im Hinblick auf die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom 12.03.2008 sowie aufgrund des teilweise zivilrechtlichen Inhaltes nicht berücksichtigt,

  • die heute vorliegenden Entwürfe vom 06.03.2008 von Förderungsverträgen mit dem Land Steiermark für die Refundierung der Personalkosten sowie für den Sachaufwand bei der Musikschule der Stadt Feldbach aufgrund der „allgemeinen Richtlinien für die Förderung“ von Steiermärkischen Musikschulen (Förderungsrichtlinien) zu beschließen.




Beschlüsse der Sitzung vom 17. Dez. .2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Voranschlag 2008 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 29 Abs. 6 Landesfeuer-wehrgesetz 1979 mit Ausgaben von € 129.600,– im ordentlichen Haushalt zu genehmigen,
  • den Voranschlag 2008 der Stadtgemeinde Feldbach mit Einnahmen und Ausgaben von
    € 13.190.000,– im ordentlichen Haushalt sowie Einnahmen von
    € 1.225.000,– und Ausgaben von € 1.788.5000,–, sohin mit einem Abgang von € 563.500,–, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen.

    Die Hebesätze der Gemeindeabgaben werden wie folgt festgelegt:
    Grundsteuer A: 500 v. Hundert
    Grundsteuer B: 500 v. Hundert
    Lustbarkeitsabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2003 festgesetzten Höhe
    Hundeabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom
    16.12.1996 bzw. 17.12.2007 festgesetzten Höhe.

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit
    € 1.500.000,– festgelegt. In diesem Höchstbetrag sind € 0,– Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt sind.
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 480.000,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    1. Pflichtschulen € 100.000,–
    2. Sportanlagen € 100.000,–
    3. Gemeindestraßen € 70.000,–
    4. Wasserversorgung € 100.000,–
    5. Abwasserbeseitigung € 60.000,–
    6. Wohn- und Geschäftsgebäude € 50.000,–

    Der Dienstpostenplan 2008 der Stadtgemeinde Feldbach wird wie folgt genehmigt:
    8 Dienstposten für pragmatisierte Beamte und Arbeiter
    45 Dienstposten für Vertragsbedienstete der Verwaltung
    73 Dienstposten für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung
    22 Dienstposten für sonstige Bedienstete
    148 Dienstposten gesamt.

  • den mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Feldbach betreffend die Jahre 2008– 2010 laut Entwurf vom 04.12.2007 wie folgt zu genehmigen:

    a) ordentlicher Haushalt:

     
    2008
    2009
    2010
    Einnahmen und Ausgaben
    je € 13.190.000,–
    je € 13.417.700,–
    je € 13.821.000,–

    b) außerordentlicher Haushalt:

     
    2008
    2009
    2010
    Einnahmen und Ausgaben
    Einnahmen von
    € 1.225.000,–
    Ausgaben von
    € 1.788.500,–
    je € 1.155.000,–
    je € 1.285.000,–

    Das Maastricht-Ergebnis des Voranschlages
    2008 beträgt minus € 789.200,–,
    im Jahr 2009 sind es minus € 182.200,–,
    im Jahr 2010 minus € 182.200,–,


  • gem. § 81 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2008 einen Kassenkredit in der Höhe von
    € 1.500.000,– bei der Südoststeirischen Sparkasse aufzunehmen,

  • die Hundeabgabe im Bereich der Stadtgemeinde Feldbach - ausgenommen Wach- oder Nutzhunde - mit Wirksamkeit vom 01.01.2008 wie folgt neu festzulegen:
    Hundeabgabe: € 18,- pro Jahr
    Wach- oder Nutzhunde: € 2,18 pro Jahr
    Hundemarke: € 1,50,

  • die Kanalbenützungsgebühr für den Bereich der Stadtgemeinde Feldbach mit Wirksamkeit vom 01.01.2008 wie folgt neu festzulegen:
    a) € 0,59 pro m² Berechnungsfläche
    b) € 0,59 pro m³ gezählter Wasserverbrauch, mindestens jedoch 60 m³.
    § 4 Abs. 2 der Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Feldbach wird dementsprechend abgeändert,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach ab 01.12.2007 im Volkshaus, Ringstr. 5, im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Regionale 2008 ein Büro anmietet,

  • für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Feldbach ein Rüstlöschfahrzeug laut Angebot der Firma Rosenbauer vom 19.10.2007 um den Preis von
    € 384.937,87 einschließlich Zubehör anzukaufen, wobei die Stadtgemeinde Feldbach einen Kostenanteil von € 140.000,- übernimmt,

  • die Kleine Änderung 2.18 des Flächenwidmungs-planes der Stadtgemeinde Feldbach (Schuster) – Änderung der Baulandzonierung für das Grundstück Nr. 455/9 KG Feldbach und Aufhebung des Bebauungsplanes T 9 - gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 17.12.2007 zu beschließen. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung der betroffenen grundbücherlichen Grundeigentümer. Allfällige dabei erhobene, begründete Einwendungen sind vom Gemeinderat zu beraten und in Abwägung mit den örtlichen Raumordnungs-Interessen nach Möglichkeit zu berücksichtigen,

  • die Kleine Änderung 2.19 des Flächenwidmungs-planes der Stadtgemeinde Feldbach (Kliemstein) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Arch. DI Hans Morawetz vom 17.12.2007 zu beschließen. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung der betroffenen grundbücherlichen Grundeigentümer. Allfällige dabei erhobene, begründete Einwendungen sind vom Gemeinderat zu beraten und in Abwägung mit den örtlichen Raumordnungs-Interessen nach Möglichkeit zu berücksichtigen,

  • gem. §§ 25, 94 d Z. 1 lit. b StVO auf dem Grundstück Ringstraße 9 im Bereich der Tiefgarage des Veranstaltungszentrums Feldbach eine Kurzparkzone geltend Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden einzurichten. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des Ergebnisses der laut StVO durchzuführenden Anhörung und allfälliger dort erhobener, begründeter Einwendungen.




Beschlüsse der Sitzung vom 21. Nov. .2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Untervoranschläge 2008 wie folgt zu genehmigen:

    ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
    Volksschule I € 212.600,-
    Volksschule II € 186.200,-
    Hauptschule I/SHS € 331.700,-
    Hauptschule II/RS € 286.200,-
    Polytechnische Schule € 107.800,-
    Allgemeine Sonderschule € 29.400,-
    Pflege- und Hilfspersonal € 106.500,-
    Musikschule der Stadt Feldbach € 808.700,-
    Standesamtsverband € 173.300,-
    Staatsbürgerschaftsverband € 100.400,-
    Altstoffsammelzentrum € 89.000,-

    außerordentlicher Haushalt für die VS I, VS II,
    HS I/SHS, HS II/RS, PTS und ASO jeweils
    Einnahmen von € 135.000,- und
    Ausgaben von € 200.000,-

    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf
    € 100.000,- festgesetzt,

  • den vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens betreffend den Besuch der Musikschule der Marktgemeinde Gnas zu genehmigen,

  • gem. §§ 25, 94 d Z 1 b StVO 1960 in der Schillerstraße nordseitig vor dem Haus Nr. 20 auf einer Länge von 3 Parkplätzen eine Kurzparkzone geltend werktags Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 30 min. einzurichten,

  • den Tarif für die Arbeitsleistungen und Fahrzeugeinsätze des Städtischen Bauhofes und des Städtischen Wasserwerkes mit Wirksamkeit von 01.01.2008 entsprechend den heute vorliegenden Entwurf neu festzusetzen,

  • § gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz entsprechend dem heute vorliegenden Vermessungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 07.11.2007, GZ: 26224, die Verlegung, den Umbau, die Verbreiterung sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßen-grundes im Bereich der Weggrundstücke Nr. 648/1 und 450/8, jeweils KG Feldbach, zu beschließen.
    Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem.
    § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt.






Beschlüsse der Sitzung vom 15. Oktober 2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Nachtragsvoranschlag 2007 für den außerordentlichen Haushalt in der Fassung der Auflage vom 01.10.2007 und unter Berücksichtigung der Änderungen im Entwurf vom 15.10.2007 wie folgt zu genehmigen:
    Einnahmen von € 2.035.100,-
    (alt: € 1.787.000,-) und Ausgaben von
    € 2.382.100,- (alt: € 1.977.000,-) sowie mit einem Abgang von € 347.000,- (alt: € 190.000,-).
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 460.000,- (unverändert) festgesetzt.
    Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    Pflichtschulen € 120.000,-
    Sportanlagen € 100.000,-
    Wasserversorgung € 140.000,-
    Abwasserbeseitigung € 100.000,-
    (alt: € 0,-/Gemeindestraßen € 100.000,-);

  • Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes wie folgt aufzunehmen:
    bei der Südoststeirischen Sparkasse AG:
    € 120.000,- Pflichtschulen
    € 140.000,- Wasserversorgung
    bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
    € 100.000,- Sportanlagen
    bei der Volksbank Süd-Oststeiermark:
    € 50.000,- Abwasserbeseitigung
    bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
    € 50.000,- Abwasserbeseitigung
    Insgesamt werden an Darlehen € 460.000,- aufgenommen;

  • die kleine Änderung 2.16 des Flächenwidmungs-planes der Stadt Feldbach (Clement) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des örtlichen Raumplaners Architekt DI Hans Morawetz vom 12.09.2007 abzuändern;

  • die kleine Änderung 2.17 des Flächenwidmungs-planes der Stadt Feldbach (Puchleitner) gem. § 31 Abs. 3 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., aufgrund des heute vorliegenden Entwurfes des örtlichen Raumplaners Architekt DI Hans Morawetz vom 12.09.2007 abzuändern.





Beschlüsse der Sitzung vom 10. September 2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für einen von der Stadtgemeinde Feldbach und Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse GmbH zur Finanzierung des Veranstaltungszentrums Feldbach bei der Südoststeirische Sparkasse AG aufzunehmenden Abstattungskredit in der Höhe von € 4,5 Mio. übernimmt;

  • das Übereinkommen vom 15.11.2004 betreffend den Würstelstand auf dem Hauptplatz Feldbach dahingehend abzuändern, dass anstelle von Herrn Anton Ninaus nunmehr die Anton Ninaus GmbH, Geschäftsführer Patrick Ninaus, in das Übereinkommen eintritt und dieses volle Rechtswirksamkeit für die Anton Ninaus GmbH hat;

  • den heute vorliegenden Entwurf vom 22.11.2006 einer Vereinbarung mit der ÖBB – Infrastruktur Bau AG und dem Land Steiermark betreffend ca. 37 PKW-Stellplätze beim Bahnhof Feldbach zu genehmigen, wobei die Stadtgemeinde Feldbach den Betrieb und die Erhaltung der Anlage übernimmt;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Teilnahme an der LEADER-Aktionsgruppe Steirisches Vulkanland im LEADER Programm 2007-2013, den Regionalen Entwicklungsplan (REP) als Basis der nachhaltigen Regionalentwicklung sowie die finanzielle Sicherung des LEADER-Managements (LAG-Management) sowie von Projekten des LAG-Managements (z.B. Wissensmanagement) mit einem Betrag in der Höhe von € 1,09/EW pro Jahr beschließt.





Beschlüsse der Sitzung vom 25. Juni 2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • folgende Neubesetzungen von Ausschüssen vorzunehmen: StR. Bernhard Kellermeier wird zum Mitglied des Umwelt- und Energieausschusses sowie zum Ersatzmitglied des Sport-, Gesundheits-, Jugend- und Familienausschusses gewählt; GR Maria König wird zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt;

  • die Arbeiten zur Sanierung von Gemeindestraßen wie folgt zu vergeben:
    Franz-Josef-Straße Teil 2: Fa. Swietelsky
    € 379.624,55 inkl. Ust.,
    Schubertgasse: Fa. Mandlbauer
    € 214.033,91 inkl. Ust.,
    Anton-Schaar-Gasse: Fa. Teerag Asdag
    € 151.193,53 inkl. Ust.;

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach aufgrund der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichsthaler vom 04.06.2007, GZ 26704, das Trennstück Nr. 3 des Grundstücks Nr. .250/2 KG Feldbach im Ausmaß von 8,12 m² gegen das Trennstück Nr. 1 des Grundstücks Nr. .495 KG Feldbach im Ausmaß von 12,60 m² der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH tauscht;
    die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt, da der Wert der jeweiligen Trennstücke unter € 1.300,- liegt und auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind;
    weiters wird mit der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH vereinbart, dass die Stadtgemeinde Feldbach eine befestigte Anbindung für das Veranstaltungszentrum an den Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Feldbach herstellen kann, für welche in der Folge die Pflege und Haftung übernommen wird;

  • aufgrund der Vermessungsurkunde des DI Karl Reichtsthaler vom 05.06.2007, GZ 26675, das Trennstück Nr. 4 (Grundstück Nr. .591/2 KG Feldbach) im Ausmaß von 189,68 m² gegen das Trennstück Nr. 1 des Grundstücks Nr. .590 KG Feldbach im Ausmaß von 189,93 m² der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH tauscht, wobei letzteres Trennstück dem Grundstück Nr. .232 KG Feldbach, Liegenschaft Gleichenberger Straße 11/Volksschule II, zugeschlagen wird;

  • die Parkplätze Nr. 3 – 6 auf dem Gemeindehof-parkplatz zu vermieten;

  • den auf der Liegenschaft Reicht Grundstück Nr. .98 KG Feldbach im Bereich der Passage bestehenden Verbindungsweg zwischen der Bürgergasse und der Bindergasse gem. §§ 7 Abs. 1 Z. 4, 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz als öffentlichen Gemeindeweg anzulegen. Grundlage bildet die heute vorliegende, mit den Eigentümern abzuschließende Vereinbarung;

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Resolution für eine Sicherstellung der Pflegevorsorge und Altenbetreuung zu beschließen;

  • gem. §§ 43 Abs. 1 lit. d, 94 d StVO 1960 am Kirchenplatz südseitig beim Eingang zur Heldengedächtniskirche einen Behindertenparkplatz (Halten und Parken verboten ausgenommen stark gehbehinderte Personen) einzurichten, sowie gem. §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1, 94 d StVO 1960 an der Westseite der Feldgasse vom Objekt Feldgasse 25 bis zum Objekt Feldgasse 13 auf einer Länge von ca. 90 m ein Halte- und Parkverbot einzurichten. Die Verordnung tritt mit Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.

  • dass der öffentliche Gemeindeweg am Oedterbach zwischen der Gleichenberger Straße (nordseitig) sowie der Oedter Straße (westseitig) und der Färbergasse, beinhaltend auch eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 506/3 KG Feldbach und das Grundstück Nr. 507/2 KG Feldbach, jeweils öffentliches Gut, die Bezeichnung „Alois-Harmtodt-Weg“ erhält.




Beschlüsse der Sitzung vom 28. März 2007



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • Herrn GR Ing. Herwig Krenn zum Mitglied des Prüfungsausschusses sowie zum Schriftführer zu wählen,

  • den Rechnungsabschluss 2006 in der heute vorliegenden Form mit
    Einnahmen von € 14.242.520,05 und
    Ausgaben von € 12.621.124,27, sohin mit einem Überschuss von € 1.621.395,78, im ordentlichen Haushalt sowie mit
    Einnahmen von € 2.570.658,87 und
    Ausgaben von € 2.051.747,88, sohin mit einem Überschuss von € 518.910,99, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Resolution an die Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung gegen die Errichtung von Factory Outlet Centern in Jöss und Ludersdorf zu genehmigen,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach eine Partner-schaft mit der Gemeinde Adelsdorf/Deutschland begründet,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Stromlieferungsübereinkommens mit der Energie Steiermark Steweag-Steg GmbH für den Zeitraum 01.05.2007 bis 31.12.2008 abzuschließen,

  • eine Teilfläche von ca. 185 m² des Grundstücks Nr. 66/2 KG Feldbach, Ottokar-Kernstock-Straße, wie sie in der heute vorliegenden Planskizze näher bezeichnet ist, zu verkaufen,

  • an der Westseite des Hauses Bismarckstraße 1 ein Halte- und Parkverbot geltend werktags Montag bis Freitag von 8-18 Uhr und Samstag von 8-12 Uhr ausgenommen Ladetätigkeit auf eine Länge von 8 m (Ladezone) einzurichten,

  • aufgrund von wiederholten Beschwerden und nach Anregung durch die Bezirkshauptmannschaft Feldbach, den Amtstierarzt und die Amtsärztin gemäß §§ 40 Abs. 2 Z. 7, 43 Steiermärkische Gemeindeordnung das Verbot des Fütterns von wildlebenden Haustauben im gesamten Gemeindegebiet ganzjährig entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf einer Verordnung zu beschließen,.

  • den Vertrag vom 13.06.2000 bzw. 12.12.2000 mit der Steirischen Fernwärme GmbH sowie der ECG Energie-Contracting wegen des Ablaufes der Vertragsdauer gemäß Punkt 2. unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.06.2007 aufzukündigen,

  • den heute vorliegenden Vertrag mit dem Land Steiermark betreffend eine Beitragsleistung zur nachträglichen Errichtung einer Lichtanlage (Fußgängerübergang) an der L228/Oedter Straße, km 0,390, Höhe Südstadt, zu genehmigen,

  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Landeshypothekenbank Steiermark mit dem Leasing der für die Polytechnische Schule Feldbach anzuschaffenden EDV-Anlage zu beauftragen,

  • das Grundstück Nr. .212 KG Feldbach der Kino-Café Pfister GesmbH & Co KG unentgeltlich gegen Widerruf zur Verwendung als öffentlicher Parkplatz zu übernehmen, dieses Grundstück Nr. .212 KG Feldbach sowie die nördlich anschließende Privatstraße (Teilfläche des Grundstücks Nr. .757 KG Feldbach) gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz beschränkt auf die Dauer der unter Pkt. 1.) bezeichneten Verwendung zur Gemeindestraße zu erklären sowie folgende Verkehrsregelung gem. § 94 d StVO 1960 festzulegen: für das Grundstück .212 KG Feldbach wird eine Kurzparkzone geltend werktags Montag bis Freitag von 8.00 –18.00 Uhr und Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr, maximale Parkdauer 2 Stunden, sowie ein Halte- und Parkverbot geltend 18.00 – 8.00 Uhr ausgenommen Kinobesucher eingerichtet.




Beschlüsse der Sitzung vom 11.12.2006



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • § gem. §§ 94 d Z. 4 a in Verbindung mit 43 Abs. 1 Z. 1 StVO 1960 am Torplatz ostseitig auf Länge der vorhandenen 3 Parkplätze eine Haltezone, geltend werktags Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr und Samstag von 8 – 12 Uhr, einzurichten,
  • den Voranschlag 2007 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 29 Abs. 6 Landesfeuer-wehrgesetz 1979 mit Ausgaben von € 128.100,– im ordentlichen Haushalt zu genehmigen,

  • den Voranschlag 2007 der Stadtgemeinde Feldbach mit Einnahmen und Ausgaben von
    € 12.815.000,– im ordentlichen Haushalt sowie Einnahmen von
    € 1.787.000,– und Ausgaben von € 1.977.000,–, sohin mit einem Abgang von € 190.000,–, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen.
    Die Hebesätze der Gemeindeabgaben werden wie folgt festgelegt:
    Grundsteuer A: 500 v. Hundert
    Grundsteuer B: 500 v. Hundert
    Lustbarkeitsabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2003 festgesetzten Höhe
    Hundeabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom
    16.12.1996 bzw. 26.11.2001 festgesetzten Höhe.

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit
    € 1.500.000,– festgelegt. In diesem Höchstbetrag sind € 0,– Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt sind.
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 460.000,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    1. Pflichtschulen € 120.000,–
    2. Sportanlagen € 100.000,–
    3. Gemeindestraßen € 100.000,–
    4. Wasserversorgung € 140.000,–

    Der Dienstpostenplan 2007 der Stadtgemeinde Feldbach wird wie folgt genehmigt:
    8 Dienstposten für pragmatisierte Beamte und Arbeiter
    44 Dienstposten für Vertragsbedienstete der Verwaltung
    73 Dienstposten für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung
    23 Dienstposten für sonstige Bedienstete
    148 Dienstposten gesamt.

  • den mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Feldbach betreffend die Jahre 2007– 2009 laut Entwurf vom 04.12.2006 wie folgt zu genehmigen:

    a) ordentlicher Haushalt:

     
    2007
    2008
    2009
    Einnahmen und Ausgaben
    je € 12.815.000,–
    je € 13.235.100,–
    je € 13.488.400,–

    b) außerordentlicher Haushalt:

     
    2007
    2008
    2009
    Einnahmen und Ausgaben
    Einnahmen von
    € 1.787.000,–
    Ausgaben von
    € 1.977.000,–
    je € 1.520.000,–
    je € 1.425.000,–

    Das Maastricht-Ergebnis des Voranschlages
    2007 beträgt minus € 537.200,–,
    im Jahr 2008 sind es minus € 201.200,–,
    im Jahr 2009 minus € 140.900,–,


  • gem. § 81 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2007 einen Kassenkredit in der Höhe von
    € 1.500.000,– bei der Südoststeirischen Sparkasse aufzunehmen,




Beschlüsse der Sitzung vom 20.11.2006



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Untervoranschläge 2007 wie folgt zu genehmigen:
    ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
    Volksschule I € 204.300,-
    Volksschule II € 187.200,-
    Hauptschule I/SHS € 319.400,-
    Hauptschule II/RS € 297.000,-
    Polytechnische Schule € 121.900,-
    Allgemeine Sonderschule € 29.400,-
    Pflege- und Hilfspersonal € 127.300,-
    Musikschule der Stadt Feldbach € 793.200,-
    Standesamtsverband € 170.100,-
    Staatsbürgerschaftsverband € 100.100,-
    Altstoffsammelzentrum € 73.400,-

    außerordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben: für die VS I, VS II, HS I/SHS, HS II/RS, PTS und ASO jeweils
    Einnahmen von € 155.000,- und
    Ausgaben von € 180.000,-

    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf
    € 120.000,- festgesetzt,

  • aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Ausschreibung die Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ VermietungsgmbH mit dem Leasing für die Anschaffung eines Netzwerkservers und der Ausstattung für einen Informatikraum der Hauptschule I/Sporthauptschule zu beauftragen,

  • mit Wirksamkeit vom 01.01.2007 die Müllgebühren wie folgt neu festzusetzen:

    Grundgebühr

    Die Grundgebühr beträgt je Person und Jahr:

    ohne
    Bioent-
    sorgung
    mit
    Bioent-
    Sorgung.
    Haushalt mit
    1-2 Personen
    € 18,00
    € 26,40
    Haushalt mit
    3-5 Personen
    € 16,20
    € 24,60
    Haushalt ab
    6 Personen
    € 14,60
    € 23,00

    Bei Wohnhäusern mit zwei oder mehreren Haushalten wird eine durchschnittliche Grundgebühr in der Höhe von € 16,20 ohne Bioentsorgung und
    € 24,60 mit Bioentsorgung pro Person und Jahr berechnet.

    Bei Schulen, Ämtern, Behörden, Dienststellen, Büros, Geschäften und vergleichbaren von Wohnhäusern verschiedenen Einrichtungen wird eine durchschnittliche Grundgebühr in der Höhe von
    € 18,00 ohne Bioentsorgung und € 26,40 mit Bioentsorgung pro Person und Jahr berechnet, wobei 50 % der Schüler- bzw. Beschäftigtenanzahl zugrunde zu legen sind.

    Variable Gebühr

    Die Entsorgungsgebühr beträgt je Entleerung:

    je Müllbehälter
    80 Liter
    € 3,20
    je Müllbehälter
    90 Liter
    € 3,60
    je Müllbehälter
    120 Liter
    € 4,40
    je Müllbehälter
    240 Liter
    € 9,00
    je Müllbehälter
    360 Liter
    € 13,20
    je Großraumbehälter
    770 Liter
    € 28,20
    je Großraumbehälter
    1.100 Liter
    € 35,60

  • die Grundstücke Nr. 1/4 und 2/1 KG Feldbach, letzteres ohne den bestehenden Zufahrtsweg von der L 201, mit einem noch zu vermessenden, geschätzten Ausmaß von rund 13.000 m² zu verkaufen,

  • gemäß §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumord-nungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 idgF, die Einwendungen
    1.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13 B, vom 12.09.2006,
    2.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 18 A, vom 29.08.2006 und
    3.) der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH vom 25.08.2006
    zu berücksichtigen, sowie
    die Stellungnahmen
    1.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 19 A, vom 09.08.2006 und
    2.) des Militärkommandos Steiermark vom 18.07.2006
    zur Kenntnis zu nehmen,
    und
    1.) den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.14 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten Fassung vom 19.10.2006 sowie

    2.) den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.14 des Flächenwidmungsplanes, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten Fassung vom 19.10.2006
    zu beschließen.


Beschlüsse der Sitzung vom 28. 09. 2006



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den 1. Nachtragsvoranschlag 2006 für den außer-ordentlichen Haushalt wie folgt zu genehmigen:
    Einnahmen von € 1.901.200,- (alt: € 1.017.000,-) und
    Ausgaben von € 2.173.100,- (alt: € 1.650.000,-), sohin mit einem
    Abgang von € 271.900,- (alt: € 633.000,-).
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf
    € 480.000,- (unverändert) festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    Pflichtschulen € 100.000,- (unverändert)
    Gemeindestraßen € 200.000,- (alt: € 300.000,-)
    Abwasserbeseitigung € 100.000,- (alt: € 0,-)
    Wohn- und Geschäftsgebäude € 80.000,- (unverändert),

  • Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes wie folgt aufzunehmen:

    a) bei der Südoststeirischen Sparkasse AG:
    € 100.000,- Pflichtschulen
    € 200.000,- Gemeindestraßen
    bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
    € 100.000,- Abwasserbeseitigung
    bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
    € 80.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude
    Insgesamt werden an Darlehen € 480.000,- aufgenommen,

  • das Grundstück Nr. 641 EZ 1440 KG Feldbach im Ausmaß von 5.413 m² zu verkaufen,

  • die Gemeinde- und Elternbeiträge für den Besuch der Musikschule der Stadt Feldbach beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 in Entsprechung der Festlegung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.06.2006 wie folgt abzuändern:
    Elternbeiträge: Hauptfach € 325,-
    Musikalische Früherziehung € 160,-
    Erwachsene € 511,-
    Gemeindebeiträge: Hauptfach € 372,-
    Erwachsene € 186,-,

  • den Wassertarif der Stadtgemeinde Feldbach mit Wirksamkeit vom 01.01.2007 neu festzulegen. Die Normalgebühr beträgt ab diesem Zeitpunkt € 1,18 zzgl. Ust. pro m³ Wasser, die übrigen Gebühren werden entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf des Stadtamtes vom 28.09.2006 angepasst.
    Die Wasserleitungsbeitrags- und Gebührenordnung der Stadtgemeinde Feldbach vom 08.11.1982, zuletzt geändert am 14.12.2005, wird dementsprechend abgeändert.



Beschlüsse der Sitzung vom 22. Juni 2006



Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • die Sanierung von Gemeindestraßen laut Ausschreibung wie folgt zu vergeben:
    Franz-Josef-Straße/Erzherzog-Johann-Straße:
    Fa. Swietelsky € 206.992,09 inkl. Ust. zzgl. Kanal
    € 92.482,92 exkl. Ust.
    Grazer Straße: Fa. Teerag Asdag € 122.270,63 inkl. Ust.
    Siedlungsweg (so weit nicht ein Projekt des Abwasserverbandes Feldbach – Mittleres Raabtal durchgeführt wird): Fa. Mandlbauer € 128.855,38 inkl. Ust.,

  • gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz die öffentliche Weganlage Thallerstraße entsprechend dem aufgrund der heute vorliegenden Planskizze zu erstellenden Vermessungsplan zu ändern. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz im Weg über das Vermessungsamt,

  • das Grundstück Nr. 268/11 KG Feldbach am Weidenweg im Ausmaß von 7.500 m² entsprechend dem heute vorliegenden Vertragsentwurf zu verpachten,

  • Jungfamilien aus Feldbach wie folgt zu fördern:
    Die mit Hauptwohnsitz in Feldbach gemeldeten Eltern bzw. ein Elternteil erhalten aus Anlass der Geburt eines Kindes (Hauptwohnsitz in Feldbach) ein Gutscheinpaket im Wert von € 400,- (Säuglingspaket bei Feldbacher Anbietern € 100,-, Kinderkrippe Flohhupferl € 100,-, Feldbacher Kindergarten € 100,-, Musikschule der Stadt Feldbach – Frühförderunterricht € 50,-, Schulartikel bei Eintritt in die Volksschule von Feldbacher Anbietern € 50,-),

  • die Förderung von Solaranlagen durch die Stadtgemeinde Feldbach von € 25,- pro m² auf den Betrag von € 75,- pro m² zu erhöhen,

  • den monatlichen Elternbeitrag für den Besuch des Städtischen Kindergartens „Sonnenschein“ und des Heilpädagogischen Kindergartens Feldbach für Kinder ohne besonderen Förderungsbedarf mit 01.09.2006 auf € 79,20 inkl. 10 % Ust. anzuheben,

  • gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F.,
    1.) den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.14 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes vom 08.05.2006, sowie
    2.) den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.14 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach vom 08.05.2006,
    beide verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt
    DI Hans Morawetz, aufzulegen

  • den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.15 des Flächenwidmungsplanes vom 20.06.2006, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F., aufzulegen.



Beschlüsse der Sitzung vom 09. März 2006


Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde Martin Rauch als Gemeinderat angelobt.


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2005 in der heute vorliegenden Form mit
    Einnahmen von € 13.812.837,63 und
    Ausgaben von € 12.391.618,42, sohin mit einem Überschuss von € 1.421.219,21, im ordentlichen Haushalt sowie
    Einnahmen von € 2.079.198,93 und
    Ausgaben von € 1.459.928,48, sohin mit einem Überschuss von € 619.270,45, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,

  • die Schenkung des Grundstückes Nr. 99/3 KG Feldbach EZ 1229 durch die Stadtgemeinde Feldbach und Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse GmbH an die Stadtgemeinde Feldbach anzunehmen

  • und der Stadtgemeinde Feldbach und Südost-steirische Anteilsverwaltungssparkasse GmbH für die Errichtung des Veranstaltungs-zentrums Feldbach auf den Grundstücken Nr. .250/2 und 99/3 KG Feldbach, Ringstraße 9, laut Ergebnis des durchgeführten Architektenwettbewerbes – Projekt Architekten Pittino & Ortner ein Baurecht auf 25 Jahre, Baurechtszins € 1.000,- pro Jahr, mit anschließendem entschädigungslosen Eigentumsübergang des Bauwerkes an die Stadtgemeinde Feldbach einzuräumen,

  • die Angelegenheit „Einführung einer Geburtenbeihilfe in Höhe von € 500,- pro neugeborenem Feldbacher Baby, dessen Eltern in Feldbach ihren Hauptwohnsitz und aktiv bzw. passiv wahlberechtigt sind ab 01.01.2006" dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen,

  • GR Martin Rauch zum Mitglied des Prüfungsausschusses, zum Schriftführer des Gemeinderates und zum Mitglied der Tourismuskommission der Stadt Feldbach zu wählen,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Vertrages mit der ÖBB-Infrastrukturbau AG und dem Bundesland Steiermark über die Planung und Realisierung einer Park & Ride-Anlage in Feldbach zu genehmigen. Nach diesem übernimmt die Stadtgemeinde Feldbach den Betrieb und die Erhaltung der dort näher bezeichneten überdachten Fahrradabstellplätze,

  • bei der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH
    1.) Herrn Josef Haas als Geschäftführer abzuberufen und ihm die Entlastung zu erteilen, sowie
    2.) Herrn Bgm. Kurt Deutschmann zum neuen Geschäftsführer zu bestellen, der die Gesellschaft selbständig vertritt,

  • die im Haus Grazertor/Grazer Str. 2 gelegenen Räumlichkeiten an den Rotary Club Feldbach zu vermieten. Grundlage bildet der heute vorliegende Entwurf eines Bestandvertrages,

  • den Vertrag mit dem Bund über die Führung der Realschule Feldbach aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 01.12.2005 zu ändern,

  • den heute vorliegenden Entwurf einer Resolution betreffend den Personen-Nahverkehr zu beschließen,

  • die Neufestsetzung des Tarifes für Arbeitsleistungen und Fahrzeugeinsätze des Städtischen Wasser-werkes und des Städtischen Bauhofes laut dem heute vorliegenden Entwurf zu genehmigen,

  • wie folgt zu verordnen:
    Im Stadtgebiet von Feldbach dürfen Gastgärten unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F.
    in der Zeit von 15. Juni bis 15. September
    jedenfalls von 8 – 24 Uhr betrieben werden,


  • vor dem Haus Ringstr. 5
    1.) für die östlichen Parkplätze gem. § 25 Abs. 1 StVO 1960 eine Kurzparkzone geltend
    Montag – Freitag von 8 – 18 Uhr und
    Samstag von 8 – 12 Uhr,
    maximale Parkdauer 1 Stunde, sowie
    2.) für den westlich gelegenen Parkplatz gem. § 43 Abs. 1 lit. d StVO 1960 die Beschränkung „Halten und Parken verboten ausgenommen stark gehbehinderte Personen“ (Behindertenparkplatz) einzurichten.


Beschlüsse der Sitzungen vom 21. November 2005
und 14. Dezember 2005


Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.11.2005 beschlossen,

  • die Untervoranschläge 2006 wie folgt zu genehmigen:
    ordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
    Volksschule I € 205.000,-
    Volksschule II € 169.200,-
    Hauptschule I/SHS € 318.000,-
    Hauptschule II/RS € 303.500,-
    Polytechnische Schule € 127.500,-
    Allgemeine Sonderschule € 29.500,-
    Pflege- und Hilfspersonal € 124.500,-
    Musikschule der Stadt Feldbach € 749.000,-
    Standesamtsverband € 165.200,-
    Staatsbürgerschaftsverband € 98.100,-
    Altstoffsammelzentrum € 75.500,-
    außerordentlicher Haushalt mit jeweils Einnahmen und Ausgaben:
    für die VS I, VS II, HS I/SHS, HS II/RS, PTS und ASO jeweils € 100.000,-,

  • für den Du und Ich-Schülerhort den Finanz-abschluss 2004/05 mit einem Abgang von
    € 33.863,05 und das Finanzkonzept 2005/06 mit einem Abgang von € 39.935,18 zu genehmigen,

  • gem. dem Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz 2004 den heute vorliegenden Entwurf einer Abfuhrordnung der Stadtgemeinde Feldbach zu genehmigen,

  • mit dem Land Steiermark ein Übereinkommen betreffend die neu errichteten Schutzweg-beleuchtungen an der L 201/Schillerstraße (Kreuzungen Färbergasse, Ottokar-Kernstock-Straße, Grillparzerstraße, Apotheke Mag. Hofer und Zufahrt LKH) und an der L 228/Oedter Straße (Friedhof) abzuschließen,

  • das im Teilungsplan des DI Karl Reichsthaler vom 19.10.2005, GZ 25641, ausgewiesene Trennstück 1 des Grundstückes Nr. 506/9 KG Feldbach im Ausmaß von 69,93 m² gem. § 72 Steiermärkische Gemeindeordnung aus dem öffentlichen Gut auszuscheiden und in das freie Gemeindevermögen umzuwandeln, sowie anschließend diese Teilfläche um den Preis von € 72,67 pro m² an die Autohaus Uitz GesmbH & Co KG zu verkaufen; weiters in Entsprechung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.09.1992 das mit 36,20 m² des Grundstücks Nr. 105/1 KG Feldbach neu festgelegte Trennstück 3 des vorerwähnten Teilungsplanes, sodass insgesamt ein Kaufpreis von € 7.712,47 zu leisten ist.


Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2005 beschlossen,


  • den Voranschlag 2006 der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 29 Abs. 6 Landesfeuer-wehrgesetz 1979 mit Ausgaben von € 126.500,– im ordentlichen Haushalt zu genehmigen,

  • den Voranschlag 2006 der Stadtgemeinde Feldbach mit Einnahmen und Ausgaben von
    € 12.330.000,– im ordentlichen Haushalt sowie Einnahmen von
    € 1.017.000,– und Ausgaben von € 1.650.000,–, sohin mit einem Abgang von € 633.000,–, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen.
    Die Hebesätze der Gemeindeabgaben werden wie folgt festgelegt:
    Grundsteuer A: 500 v. Hundert
    Grundsteuer B: 500 v. Hundert
    Lustbarkeitsabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2003 festgesetzten Höhe
    Hundeabgabe: wird weitererhoben in der mit Gemeinderatsbeschluss vom
    16.12.1996 bzw. 26.11.2001 festgesetzten Höhe.
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit
    € 1.500.000,– festgelegt. In diesem Höchstbetrag sind € 0,– Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückbezahlt sind.
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf € 480.000,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
    1. Pflichtschulen € 100.000,–
    2. Straßenbauten € 300.000,–
    3. Wohn- und Geschäftsgebäude € 80.000,–
    Der Dienstpostenplan 2006 der Stadtgemeinde Feldbach wird wie folgt genehmigt:
    8 Dienstposten für pragmatisierte Beamte und Arbeiter
    39 Dienstposten für Vertragsbedienstete der Verwaltung
    72 Dienstposten für Vertragsbedienstete in handwerklicher Verwendung
    23 Dienstposten für sonstige Bedienstete
    142 Dienstposten gesamt.

  • den mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Feldbach betreffend die Jahre 2006– 2008 laut Entwurf vom 01.12.2005 wie folgt zu genehmigen:

    a) ordentlicher Haushalt:

     
    2006
    2007
    2008
    Einnahmen und Ausgaben
    je € 12.330.000,–
    je € 12.697.000,–
    je € 12.911.900,–

    b) außerordentlicher Haushalt:

     
    2006
    2007
    2008
    Einnahmen und Ausgaben
    Einnahmen von
    € 1.017.000,–
    Ausgaben von
    € 1.650.000,–
    je € 1.171.900,–
    je € 898.800,–

    Das Maastricht-Ergebnis des Voranschlages
    2006 beträgt minus € 953.700,–,
    im Jahr 2007 sind es minus € 210.100,–,
    im Jahr 2008 minus € 21.400,–,


  • gem. § 81 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2006 einen Kassenkredit in der Höhe von
    € 1.500.000,– bei der Südoststeirischen Sparkasse aufzunehmen,

  • den Jahresabschluss 2004 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH in der heute vorliegenden Fassung der Steuerberatungs-gesellschaft Feldbach zu genehmigen und dem Geschäftsführer Josef Haas die Entlastung zu erteilen,

  • den heute vorliegenden Entwurf eines Arbeitsgemeinschaftsvertrages für die Oststeirische Städtekooperation zu genehmigen,

  • die Gemeindejagd Feldbach für die kommende Jagdpachtperiode 01.04.2007 bis 31.03.2013 im Wege der freihändigen Verpachtung gem. § 24 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 um einen Jagdpachtschilling von jährlich € 220,- an Herrn Bezirksjägermeister Werner Lackner,
    8330 Feldbach, Schillerstr. 24 a, zu vergeben,

  • gemäß §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 i.d.g.F., die Einwendungen
    1.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13 B, vom 28.11.2005,
    2.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 19 A, Referat Wasserwirtschaftliche Planung, vom 21.11.2005,
    3.) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 18 A, Gesamtverkehr und Projektierung, sowie
    4.) der Wirtschaftskammer Steiermark vom 22.11.2005
    zu berücksichtigen und
    den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.13 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten Fassung vom 01.12.2005, sowie
    den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.13 des Flächenwidmungsplanes, verfasst vom örtlichen Raumplaner Architekt DI Hans Morawetz, in der geänderten Fassung vom 01.12.2005 zu beschließen,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach ein Fahrzeug Mercedes Benz Unimog samt Zusatzausstattung für Schneeräumung, Streuung, Gießen und Schwemmen aufgrund des Anbotes der Firma Pappas vom 20.09.2005 um den Preis von
    € 172.119,- exkl. MWSt. ankauft,

  • die Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Feldbach auf Grundlage des Landesgesetztes vom 24.05.2005, LGBl.Nr. 81/2005, mit 01.01.2006 entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf abzuändern.
    Die Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Feldbach ist in der jeweils geltenden Fassung auf Anschlüsse außerhalb des Verpflichtungsbereiches im Rahmen des Zivilrechtes sinngemäß anzuwenden,

  • die Wasserleitungsbeitrags- und Gebühren-ordnung der Stadtgemeinde Feldbach, Abschnitt I Wasserleitungsordnung, mit 01.01.2006 entsprechend dem heute vorliegenden Entwurf abzuändern.
    Die Wasserleitungsbeitrags- und Gebührenordnung der Stadtgemeinde Feldbach ist in der jeweils geltenden Fassung auf Anschlüsse außerhalb des Verpflichtungsbereiches im Rahmen des Zivilrechtes sinngemäß anzuwenden,

  • das Veranstaltungszentrum Feldbach auf den Grundlagen des durchgeführten Architekten-wettbewerbes auf dem Standort Ringstraße 9 (Grundstücke Nr.: .250/2 und 99/3 KG Feldbach) zu errichten. Als Bauherrin tritt die Stadtgemeinde Feldbach oder die Stadtgemeinde Feldbach und Südoststeirische Anteilsverwaltungssparkasse GmbH auf (Dringlichkeitsantrag).

 

Beschlüsse der Sitzungen vom 26. September 2005


Der Gemeinderat hat beschlossen,

 
  • den 1. Nachtragsvoranschlag 2005 für den außer-ordentlichen Haushalt wie folgt zu genehmigen:
    Einnahmen von € 1.302.800,- (alt: € 832.000,-) und
    Ausgaben von € 1.612.900,- (alt: € 1.620.000,-), sohin mit einem
    Abgang von € 310.100,- (alt: € 788.000,-).
    Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außer-ordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf
    € 648.000,- (alt: € 672.000,-) festgesetzt. Die Zweckbestimmung und die Höhe der einzelnen Darlehen ändert sich wie folgt:
    Pflichtschulen € 100.000,- (unverändert)
    Freizeitzentrum – Stadion € 35.000,-
    (alt: € 50.000,-)
    Kunsteisbahn € 150.000,- (unverändert)
    Veranstaltungszentrum € 70.000,- (alt: € 100.000,-)
    Gemeindestraßen a) Land € 147.000,-
    (alt: € 222.000,-)
    Gemeindestraßen b) Bank € 90.000,- (alt: € 0,-)
    Wohn- und Geschäftsgebäude € 56.000,-
    (alt: € 50.000,-)

  • Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes wie folgt aufzunehmen:

    a) bei der Südoststeirischen Sparkasse AG:
    € 100.000,- Pflichtschulen
    € 150.000,- Kunsteisbahn
    € 70.000,- Veranstaltungszentrum
    Gesamt € 320.000,-

    b) bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG:
    € 90.000,- Gemeindestraßen und Hauptplatz-Fertigstellung

    c) bei der Raiffeisenbank Feldbach-Bad Gleichenberg:
    € 56.000,- Wohn- und Geschäftsgebäude (Feuerwehr-Einsatzzentrum)

    d) Volksbank Süd-Oststeiermark:
    € 35.000,- Freizeitzentrum-Stadion

    Die Summe der bei den Banken aufzunehmenden Darlehen beträgt € 501.000,-.

    e) Land Steiermark:
    € 145.000,- für Hauptplatz-Fertigstellung
    (4. Teilabschnitt)

    Insgesamt werden an Darlehen € 646.000,- aufgenommen.

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach einen einmaligen Kostenbeitrag von € 131.040,-, das sind € 28,- je Einwohner, an das Österreichische Rote Kreuz für die Errichtung des Einsatzzentrums Feldbach leistet.

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach eine Teilfläche im Ausmaß von 9,74 m² des Grundstückes Nr. .495 KG Feldbach von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH laut vorliegendem Anbot vom 27.07.2005 erwirbt und diese Teilfläche dem Grundstück
    Nr. .250/2 KG Feldbach (Ringstraße 9) zugeschrieben wird.

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach den Fairen Handel im Sinne der Feldbacher Initiative für Fairen Handel fördert und unterstützt und zu diesem Zweck insbesondere folgende Vorkehrungen trifft:
    1.) Bei Beschaffungen sollen fair gehandelte Produkte aus Entwicklungsländern im Sinne einer Vorbildwirkung in einem Umfang von ca. 25 % bevorzugt berücksichtigt werden .
    2.) Der Faire Handel ist, sofern auf solche Produkte zurückgegriffen werden kann, bei den Beschaffungskriterien als Qualitätsmerkmal aufzunehmen.
    3.) Öffentliche Kundmachungen und Informationen, z.B. Einschaltungen im Stadtjournal, werden unterstützt und gefördert.
    4.) Prinzipiell sollen Produkte aus heimischer Landwirtschaft bevorzugt werden. Wenn aber Produkte aus Ländern des Südens verwendet werden können, dann vorrangig solche aus fairem Handel (z.B. Kaffee, Kakao, Gewürze usw.).

  • StR. Bernhard Kellermeier zum Mitglied des Sparkassenrates zu wählen.

  • gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 i.d.g.F.,

    1.) den Einwendungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13 B, vom 23.06.2005 und vom 14.07.2005, sowie A 19 vom 28.06.2005 (Datum des Eingangsstempels) und vom 23.06.2005, aufgrund der Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom 19.09.2005 Folge zu geben und
    2.) die Änderung 2.12 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes unter Berücksichtigung der unter Pkt. 1.) genannten Einwendungen in der dahingehend abgeänderten Fassung der Unterlage des örtlichen Raumplaners vom 19.09.2005 zu beschließen.

  • gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl.Nr. 127 i.d.g.F.,

    1.) den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.13 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes vom 19.09.2005, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz, sowie

    2.) den heute vorliegenden Entwurf der Großen Änderung 2.13 des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Feldbach vom 19.09.2005, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz,

    aufzulegen.


Beschlüsse der Sitzungen vom 20. Juni 2005


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • aufgrund der durchgeführten Ausschreibung die Sanierung der Gemeindestraßen Oswaldigasse, Grazer Straße (teilweise), Thallerstraße (teilweise), Marburger Weg, Bereich Busbahnhof, Gemeindestraße Zufahrt Fa. Kelly/Dacapo und Johann-Strauß-Gasse an die Firma Teerag Asdag zu einem Preis von gesamt € 506.332,46 inkl. MWSt. zu vergeben,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach die Haftung als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für das vom Abwasserverband Feldbach – Mittleres Raabtal zur ergänzenden Finanzierung der Verbandskläranlage in der Höhe von € 500.000,– aufgenommene Darlehen im Umfang von 56,90 %, das sind
    € 284.500,–, sowie die Bezahlung der notwendigen Eigenmittel übernimmt,

  • dass die Stadtgemeinde Feldbach in Ansehung der örtlichen Bedürfnisse und des vorhandenen dringenden Bedarfes heuer erstmals einen teilweisen Sommerbetrieb im Städtischen Kindergarten „Sonnenschein“ einrichtet. Im Zeitraum 11.07. – 29.07.2005 wird eine Kindergartengruppe geöffnet gehalten, die auch von nicht behinderten Kindern der Integrationsgruppe des Heilpädagogischen Kindergarten Feldbach besucht werden kann.
    In Anwendung des § 9 Abs. 3 Kinderbetreuungs-gesetz i.V.m. § 3 Abs. 3 KDG werden die Betriebszeiten des Städtischen Kindergartens bzw. des Heilpädagogischen Kindergartens Feldbach im vorher genannten Umfang bis 23.07.2005 bzw. um jeweils 2 Wochen in die Zeit der Hauptferien eines jeden Jahres verlängert. Für den Zeitraum bis zum 29.07.2005 bzw. um jeweils eine weitere Woche eines jeden Jahres werden die Kindergärten als Saisonbetriebe geführt.
    Weiters wird ab sofort gem. § 11 Abs. 2 lit. c Kinderbetreuungsgesetz i.V.m. § 3 Abs. 1 KDG der Betrieb in den Sememsterferien weitergeführt,

  • folgende Personen zu Mitgliedern des Sparkassenrates zu wählen:

    Stadtgemeinde Feldbach:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr,
    8330 Feldbach, Mühldorfer Str. 9/5
    GR Wolfgang Fitz,
    8330 Feldbach, Bürgergasse 1
    GR HR Dr. Rudolf Grasmug,
    8330 Feldbach, Brückenkopfgasse 23
    GR Alfred Rebernik,
    8330 Feldbach, Mühldorfer Str. 9/10
    Heidelinde Fürntrath,
    8330 Feldbach, Siebenbürger Weg 2/1
    Ewald Galle,
    8330 Feldbach, Neusiedlung 8 b
    Anton Teschl,
    8330 Feldbach, Dr.-Friedrich-Niederl-S. 11/10
    Günther Thaller,
    8330 Feldbach, Hauptplatz 22

    Stadtgemeinde Fehring:
    Bernhard Kalcher,
    8350 Fehring, Grazer Str. 26
    GR Siegfried Kettner,
    8350 Fehring, Belvederestraße 22 h

    GR Norbert Pohl, 8350 Fehring, Fabrikstraße 1

    Marktgemeinde Kirchbach:
    Bgm. DI Josef Winter, 8082 Kirchbach 55
    GR Erich Feyertag, 8082 Ziprein 16

    Bgm. Kurt Deutschmann ist gem. dem Statut der Sparkasse Vorsitzender des Sparkassenrates,

  • laut Vermessungsplan des DI Reichsthaler vom 24.04.2005, GZ 25334, aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 13 Liegenschafts-teilungsgesetz das Trennstück Nr. 8 im Ausmaß von 0,58 m² sowie das Trennstück Nr. 7 im Ausmaß von 1,32 m², somit eine Gesamtfläche von 1,90 m², vom Grundstück Nr. 500/7 KG Feldbach lastenfrei abzuschreiben und dem Grundstück Nr. 500/8 KG Feldbach, Eigentümer Ing. Rainer Puntigam, zuzuschreiben. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt über das Vermessungsamt.


Beschlüsse der Sitzungen vom 25. April 2005


Der Gemeinderat hat beschlossen,

  • den Rechnungsabschluss 2004 in der heute vorliegenden Form mit
    Einnahmen von € 13.979.258,43 und
    Ausgaben von € 12.343.785,83, sohin mit einem Überschuss von € 1.635.472,60, im ordentlichen Haushalt sowie
    Einnahmen von € 3.173.205,24 und
    Ausgaben von € 3.049.634,22, sohin mit einem Überschuss von € 123.571,02, im außerordentlichen Haushalt zu genehmigen und den Rechnungslegern die Entlastung zu erteilen,

  • folgende Gemeinderäte zu Mitgliedern der nachstehend angeführten Ausschüsse, Verbände und zu Schriftführern zu wählen, wobei die Wahl durch Erheben der Hand durchgeführt wird:

    Verwaltungsausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Herbert Dillinger
    Alfred Rebernik
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatzmitglieder:
    Alfred Glehr
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Dir. Erwin Klobasa
    StR. Bernhard Kellermeier

    Prüfungsausschuss

    Mitglieder:
    Wolfgang Fitz
    Christian Fürtrath
    Alfred Glehr
    Agnes Puntigam
    Alfred Rebernik
    Horst Lederer
    Günther Ruprecht
    Roswitha Liebmann
    Dr. Georg Mayer

    Bau- und Raumordnungsausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Wolfgang Fitz
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Horst Lederer
    Ersatzmitglieder:
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    Alfred Rebernik
    Christian Fürntrath
    StR. Bernhard Kellermeier

    Finanz- und Rechtsausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Str. Dir. Erwin Klobasa
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatzmitglieder:
    Christian Fürntrath
    Alfred Rebernik
    Wolfgang Fitz
    StR. Bernhard Kellermeier


    Schul- und Kulturausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier
    Ersatzmitglieder:
    Christian Fürntrath
    Alfred Rebernik
    Karin Erkenger
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl


    Sozialausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Karin Erkenger
    Agnes Puntigam
    Angela Pendl
    Ersatzmitglieder:
    Markus Moser
    Christian Fürntrath
    Alfred Rebernik
    Doris Degenkolb

    Sport-, Gesundheits-, Jugend- und Familienausschuss

    Mitglieder:
    Karin Erkenger
    Christian Fürntrath
    Markus Moser
    Doris Degenkolb
    Ersatzmitglieder:
    Agnes Puntigam
    Bgm. Kurt Deutschmann
    StR. Dir. Erwin Kobasa
    Günther Ruprecht

    Umwelt- und Energieausschuss

    Mitglieder:
    Alfred Glehr
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Alfred Rebernik
    Günther Ruprecht
    Ersatzmitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Herbert Dillinger
    Markus Moser
    Josef Gsöls

    Verkehrsausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Alfred Glehr
    Alfred Rebernik
    Josef Gsöls
    Ersatzmitglieder:
    Wolfgang Fitz
    Christian Fürntrath
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl

    Wirtschafts- und Tourismusausschuss

    Mitglieder:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Wolfgang Fitz
    Str. Dir. Erwin Klobasa
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatzmitglieder:
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    Alfred Glehr
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier

    Zu Schriftführer werden gewählt:

    HR Dr. Rudolf Grasmug (SPÖ)
    Bernhard Kellermeier (ÖVP)
    Roswitha Liebmann (GRÜNE)
    Dr. Georg Mayer (FPÖ)

    Als Fraktionsvorsitzende werden festgestellt:

    Christian Fürntrath (SPÖ)
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl (ÖVP)
    Roswitha Liebmann (GRÜNE)
    Dr. Georg Mayer (FPÖ)


    a) Abfallwirtschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier

    b) Abwasserverband Feldbach – Mittleres Raabtal:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr

    c) Entwicklungsverein Kleinregion Feldbach: Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr

    d) Gemeinderätliche Personalkommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Dir. Erwin Klobasa
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    StR. Bernhard Kellermeier
    Ersatz:
    Christian Fürntrath
    Alfred Rebernik
    Alfred Glehr
    Horst Lederer
    Doris Degenkolb

    e) Gemeinsamer Schulausschuss:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    StR. Bernhard Kellermeier
    Ersatz:
    Wolfgang Fitz
    Agnes Puntigam
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl

    f) Kuratorium für die Aufbahrungshalle:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Alfred Rebernik
    StR. Bernhard Kellermeier

    g) Regionalverband Steirisches Thermenland: Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr

    h) Regionalen Planungsbeirat:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr

    i) Sozialhilfeverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier

    j) Staatsbürgerschaftsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier

    k) Standesamtsverband Feldbach:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    StR. Bernhard Kellermeier

    l) Tourismuskommission:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Roswitha Liebmann
    Ersatz:
    Wolfgang Fitz
    StR. Bernhard Kellermeier

    m) Wasserverband Grenzland-Südost:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Ersatz:
    Alfred Rebernik
    Christian Fürntrath
    StR. Bernhard Kellermeier

    Bgm. Kurt Deutschmann wird zur Stimmabgabe in der Mitgliederversammlung legitimiert.

    n) Wasserverband Raabregulierung Feldbach-Fehring:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Ersatz: Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr

    o) Stadt- und Infrastrukturentwicklungs KEG-Beirat:
    Bgm. Kurt Deutschmann
    Vzbgm. Dir. Rudolf Radlingmayr
    HR Dr. Rudolf Grasmug
    Alfred Rebernik
    Vzbgm. Dr. Claudius Handl
    Horst Lederer
    Ersatz:
    Christian Fürntrath
    StR. Dir. Erwin Klobasa
    Alfred Glehr
    Wolfgang Fitz
    StR. Bernhard Kellermeier
    Doris Degenkolb


  • gem. § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz Karlheinz Westermayer zur Kontaktperson zu bestellen.

  • den Jahresabschluss 2003 der Feldbacher Freizeit- und Veranstaltungs GmbH laut vorliegender Unterlage der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach vom 09.11.2004 zu genehmigen und dem Geschäftsführer Josef Haas die Entlastung zu erteilen.

  • den heute vorliegenden Entwurf der Änderung 2.12. des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, verfasst vom örtlichen Raumplaner Arch. DI Hans Morawetz am 15.04.2005, gem. §§ 29 – 31 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974, LGBl. Nr. 127 idgF, aufzulegen.

  • das heute vorliegende Anbot der Steweag-Steg GmbH vom 13.04.2005 betreffend die Stromlieferung an die Stadtgemeinde Feldbach zu genehmigen.
 

 

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