Bürgerservice
Gesundheit und Soziales
Jungfamilienförderung
der Stadtgemeinde Feldbach
| 1 Gutschein für Säuglingspaket |
€ 100,-- |
| 1 Gutschein für die Kinderkrippe |
€ 100,-- |
| 1 Gutschein für die Feldbacher Kindergärten |
€ 100,-- |
1 Gutschein für Musiktherapie / musikalische Früh-
erziehung an der Musikschule Feldbach |
€ 50,-- |
| 1 Gutschein für Schulartikel (mit Schuleintritt) |
€ 50,-- |
Gesamtförderung der Stadtgemeinde Feldbach
bis zum Schuleintritt |
€ 400,-- |
* Gilt für Kinder, die ab dem 01.07.2006 geboren wurden
bzw. werden.
* Der Hauptwohnsitz der Familie
(mind. 1 Elternteil und das Kind im
gemeinsamen Haushalt) muß zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes
in der Stadtgemeinde Feldbach sein.
* Zum
Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Förderungsmaßnahmen
muß der Hauptwohnsitz der Familie in Feldbach sein.
* Förderungen
werden nur auf Antrag beim Stadtamt Feldbach gewährt
(außer Warengutschein für das Säuglingspaket anlässlich
der Geburt
der automatisch zugestellt wird).
* Die Gutscheine sind
nicht übertragbar und nicht gegeneinander
austauschbar.
* Die Gutscheine sind
erst im Anlassfalle (Eintritt in die Kinderkrippe,
Eintritt in den Kindergarten, Eintritt in die Musikschule zur
musikalischen Früherziehung oder Musiktherapie, Eintritt in die Volksschule
I oder II) zu beantragen.
Förderung von
mobilitätseingeschränkten Personen
("Taxigutscheine")
Die Stadtgemeinde Feldbach gewährt mobilitätseingeschränkten
Feldbacherinnen und Feldbachern eine Unterstützung zur
Besorgung ihrer täglichen Erledigungen.
Diese
"Taxigutscheine" haben einen Wert von € 2,20 pro Stück,
pro Kalendervierteljahr gibt es 30 Gutscheine (Gesamtwert: € 66,-).
Die Einschränkung der Beweglichkeit ist durch einen Ausweis für
dauernd stark gehbehinderte Personen nach der StVO oder durch
eine fachärztliche Untersuchung nachzuweisen.
Formulare und Auskünfte: Jakob Pilzek, Tel.Nr.: 03152/2202-12,
E-Mail: pilzek@feldbach-stadt.at.
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Einmalzuwendung
für "Trümmerfrauen"
Einmalige Zuwendung in der Höhe von € 300,-- für Frauen
als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim
Wiederaufbau Österreichs
Wer kann ansuchen:
- Frauen, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens
1 Kind geboren
und in weiterer Folge in Österreich erzogen haben und
- Bezieher einer Pension mit Ausgleichszulage
- Bezieher von Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz,
- Sozialhilfeempfänger sind oder
- ein vergleichbares Einkommen unter dem Ausgleichszulagerichtsatz haben.
Diese sind: € 634,15 für Alleinstehende, € 985,42 für
Ehepaare
jeweils monatlich netto.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Einkommensnachweis (Kontoauszüge, Pensionsabschnitt, usw.)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Ansuchenden
- Geburtsurkunde des vor dem 1. Jänner 1951 geborenen Kindes
Die entsprechenden Formulare liegen im Gemeindeamt auf.
Sonstige Auskünfte sind unter 2202 - 25 (Hr. Haas) erhältlich.
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Windelgutscheine erhältlich
Die Stadtgemeinde Feldbach unterstützt die Förderungsaktion
des Abfallwirtschaftsverbandes Feldbach betreffend die Anschaffung
von Stoffwindelpaketen.
Die Gesamtförderung
beträgt € 130,-, davon kommen € 19,- von
der Stadtgemeinde Feldbach.
Mit dieser
Maßnahme soll die Verwendung von Mehrwegwindeln
gegenüber den Wegwerfwindeln attraktiver gemacht und ein Beitrag
zur Müllvermeidung geleistet werden.
Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch!
Auskünfte:
Abfallwirtschaftsverband Feldbach, Gleichenberger Str. 79,
Tel.Nr.: 03152/5073, E-Mail: awv.feldbach@abfallwirtschaft.steiermark.at
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Mobile
Dienste
Es gibt viele Möglichkeiten, ältere Menschen und Personen, die
in
ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber in ihrer gewohnten
und
vertrauten Umgebung leben möchten, zu helfen und bei ihren
täglichen Bedürfnissen zu unterstützen.
Die Hauskrankenpflege, die Alten- und Pflegehilfe und die Heimhilfe
bietet Personen mit akuten oder chronischen Erkrankungen die
Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden.
In enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten und dem Krankenhaus
werden vom Pflegeteam die notwendigen Betreuungsmaßnahmen
geplant und durchgeführt.
Nähere Informationen über Leistungen und Betreuungen in Feldbach:
Hauskrankenpflege,
Alten- und Pflegehilfe:
Rote Kreuz, Bez.Stelle Feldbach,
Tel.: 03152/2844 oder 5900-19.
Steiermärkisches
Hilfswerk: Tel.: 03152/3629-0
Heimhilfe:
Volkshilfe Steiermark: Tel.: 03159/44990
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